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Alt 13.07.2004, 15:24   #1
TP-Junior
 
Benutzerbild von Webpicasso
 
Registriert seit: Jul 2004
Ort: München
Webpicasso macht alles soweit korrekt

Geld einklagen Stundenzettel ?!


Hi all,

ich arbeite seit 7 Monaten als Freelancer für eine Firma.
Der Firma ging es von Anfang an nicht so gut und da die Erfolgsaussichten sehr gut aussahen bzw. aussehen hab ich derweilen auf Rechnungen/ Zahlungen verzichtet.

Es gab auch noch keine feste Absprache wegen Stundensatz / Verdienst etc.

Ich hab mir jetzt alle Stunden unterschreiben lassen und wollte mal Fragen ob ihr wisst, wie sicher ich mein Geld einklagen kann, wenn es zum Rechtsstreit kommt und was dann als Stundensatz gilt.

Auch ob der Stundenzettel vor Gericht standhält weiß ich nicht. (siehe Anhang)

(Es ist klar das ich erst die Rechnungen an die Firma stellen muss und dann zwei Mahnungen etc.....)

Danke schonmal für Antwort.

Gruß
Christian
Angehängte Dateien
Dateityp: doc stundenzettel.doc (49,0 KB, 148x aufgerufen)
Webpicasso ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 13.07.2004, 15:36   #2
TP-Special Mod
 
Benutzerbild von Thomas
 
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
sogar Striche auf einem Bierdeckel (der berühmte Deckel in der Kneipe) sind einklagbar, dann sollte es auch ein Stundenzettel sein ...
Thomas ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2004, 15:38   #3
TP-Senior
 
Benutzerbild von xXxNEMESISxXx
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Nürnberg
xXxNEMESISxXx ist auf einem guten Weg
Arrow

Arbeitsrechtlich ist es so, wenn du eine Stundenzettel führst und der Arbeitgeber Unterschreibt ihn, ist er rechtsgültig.
Weil er mit der Unterschrift die geleistete Arbeit anerkennt und sie dir sogar damit quittiert hat.

Was du deswegen verlangen kannst ist ne andere Sache. Grundsatzt zum vergleich sind immer die Marktüblichen Preise, sprich der Stundenloh eines Normalen Arbeiters für diesen Job. Wenn mehr ausgemacht wurde könntest du probleme bekommen, wegen der Beweislage.
__________________
  • Für alles was wir hätten denken müssen - und niemals gedacht haben.
  • Für alles was wir hätten sagen müssen - und niemals gesagt haben.
  • Für alles was wir hätten tun müssen - und niemals getan haben.
Lass mich in den nächsten Stunden nicht mutlos sein
xXxNEMESISxXx ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.07.2004, 19:17   #4
spl
TP-Insider
 
Benutzerbild von spl
 
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
spl macht alles soweit korrekt
Der Weg wie Du im Zweifel an dein Geld kommst ist noch einfacher:

1. Rechung stellen (frag doch einafch mal "nebenbei" was Du später bekommen sollst)
Wichtig ist das die Rechung ein festes Zahlungsziel hat (DATUM) das 7-14 Tage in der Zukunft liegt.

2. Entweder Mahnung schreiben (wieder mit DATUM als Zahlungsziel)
oder
wenn der Partner auch Geschäftsman ist 30 Tage warten, dann geräht er automatisch in verzug. (lieber auch hier die erste Variante nehmen)

3. Mahnbescheid ausfüllen oder zum Rechtsanwalt. (Partner ist jetzt im Verzug und kommt für alle weiteren Kosten auf.)

Nicht verschwiegen werden sollte, dass es vor gericht sehr oft zu vergleichen kommt. Will heißen Du trägst einen Teil der Kosten selber, aber immernoch besser von dem Gehalt ein paar mehr Kosten zu tragen, als garnichts zu bekommen.
__________________
Gruß Sebastian

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