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Alt 13.07.2004, 16:48   #1
TP-Junior
 
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Dazumal macht alles soweit korrekt

Privateinlage für Firmeneinkauf


Hallo,

mit ist noch eine Frage eingefallen :-)


Und zwar wenn ich nun "privat" sagen wir 50000 € in die Firma lege, davon auf Firmenkosten ein Auto kaufe, dann ist das Auto Firmenbestand? Kann ich dann nicht den Gegenwert meiner Einlage auch wieder einfach rausnehmen auf privat?
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Alt 13.07.2004, 16:55   #2
TP-Specialist
 
Benutzerbild von Dannys
 
Registriert seit: Apr 2001
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Dannys ist auf einem guten Weg
Klar aber auf diese Entnahme zahlst du dann aber Einkommensteuersteuern.

dan
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Kennt Ihr schon meine Blogs ?

Das webTVblog.de
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Dannys ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2004, 20:24   #3
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Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Und zwar wenn ich nun "privat" sagen wir 50000 € in die Firma lege, davon auf Firmenkosten ein Auto kaufe, dann ist das Auto Firmenbestand?
Ja kein Problem, allerdings ist das Auto dann nicht automatisch Firmenbestand bzw. Betriebsvermögen. Das hängt von der Nutzung ab. Kannst also nicht einfach einen Pkw über den Betrieb kaufen den Du ausschließlich Privat nutzt.

Zitat:
Kann ich dann nicht den Gegenwert meiner Einlage auch wieder einfach rausnehmen auf privat?
Bei dieser Formulierung hat Dannys wahrscheinlich Recht und Du musst den Gegenwert versteuern..... aber was meinst Du mit Gegenwert ?? Entnimmst Du einfach wieder die 5000€ passiert nichts und Du musst auch keine Steuern auf diese Entnahme bezahlen. Entnimmst Du aber nur einen Gegenwert z.B. Waren oder Dienstleistungen, dann musst Du diese Entnahmen Umsatzversteuern (Wenn Du kein Kleinunternehmer bist) und sie erhöhen Deinen Gewinn so das Du letzenendlich auch noch Gewerbesteuer und Einkommensteuer darauf zahlen müsstest (natürlich nur wenn Du überhaupt soviel Gewinn machst das Du Gewerbesteuer oder Einkommensteuer zahlen musst).

Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Alt 15.07.2004, 13:54   #4
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2004
Dazumal macht alles soweit korrekt
Tut mir leid dass ich das nochmal gefragt hab. Aber dann habe ich noch eine Verständnisfrage:

Wenn ich nun schon alles wieder entnommen habe was ich jemals in den Betrieb privat eingelegt habe und nun nochmal 5000 € aus dem Betriebsvermögen auf mein Privatkonto überweise, muss ich dann dafür in irgend einer Weise Steuern zahlen? (Betrieblich oder Privat) - oder habe ich die 5000 € dann ganz für mich ohne Steuerabzug?
Dazumal ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2004, 14:25   #5
TP-Veteran
 
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Zitat:
Wenn ich nun schon alles wieder entnommen habe was ich jemals in den Betrieb privat eingelegt habe und nun nochmal 5000 € aus dem Betriebsvermögen auf mein Privatkonto überweise, muss ich dann dafür in irgend einer Weise Steuern zahlen? (Betrieblich oder Privat) - oder habe ich die 5000 € dann ganz für mich ohne Steuerabzug?
Private Geldentnahmen sind grundsätzlich nicht steuerpflichtig bei einem Einzelunternehmen. Aus einem ganz einfachen Grund: Die Entnahme von Geld mindert das Betriebsergebnis nicht. Beispiel: Du hast einen Gewinn von 30.000 € gemacht und dabei noch nicht 1 € für Dich Privatentnommen. Wenn Du jetzt 30.000 € Entnimmst oder mehr weil Du zb. noch 10.000 Dispokredit hast, dann bleibt Dein Gewinn immer noch bei 30.000 € und den versteuerst Du mehr nicht.

Anders sieht es aus wenn Du kein Geld sondern Wirtschaftsgüter oder Dienstleistungen entnimmst. Da ist so zu verfahren wie von mir oben beschrieben.

Gruß Epic03
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Alt 15.07.2004, 15:08   #6
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Dazumal macht alles soweit korrekt
Danke das habe ich nun verstanden :-)

Und an welcher Stelle kommt dann die Einkommensteuer zur Geltung? Wird die auf das Betriebsergebnis angewendet, ebenso wie die Gewerbesteuer? Bzw. welche Steuern fallen konkret auf meinen Betriebsgewinn an? (nur vom Typ her, schon klar dass es progressive gibt)
Dazumal ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2004, 18:21   #7
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Zitat:
Und an welcher Stelle kommt dann die Einkommensteuer zur Geltung?
Deine Gewinne oder Verluste müssen in der Einkommensteuererklärung erklärt werden (Anlage GSE) abzüglich ein paar Kleinigkeiten wie z.B. Sonderausgaben ergibt sich dann Dein zu versteuerndes Einkommen welches dann der Einkommensteuer unterworfen wird. Ziemlich ähnlich funktioniert das bei der Gewerbesteuer, allerdings gibt es dort einen relativ hohen Freibetrag bevor es überhaupt zu einer Gewerbesteuerbelastung kommt.

Gruß Epic03
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Alt 15.07.2004, 19:39   #8
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2004
Dazumal macht alles soweit korrekt
Noch nicht 100% verstanden.

Also, was bedeutet "meine" Gewinne oder Verluste?

Auf was wird die Einkommensteuer angewendet wenn

1. der Betrieb 30.000 € Gewinn macht
2. ich mir aus dem Betrieb 20.000 € Gehalt selbst gezahlt habe

auf die 30.000 oder die 20.000 ? Dabei wären die 30.000 doch Betriebsvermögen, welches nur durch die Gewerbesteuer belastet wird?
Dazumal ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2004, 22:13   #9
TP-Veteran
 
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Gewinn oder Verlust ist der Differensbetrag zwischen Betriebseinnamen und Betriebsausgaben. Ich schreibe es hier nochmal. Private Geldentnahmen sind keine Betriebsausgaben.... Du kannst Dir als Einzelunternehmer kein Gehalt zahlen und das als Betriebsausgabe verbuchen. Ich weiß leider nicht wie ich das sonst noch erklären kann damit Du es verstehst !? Vieleicht kann das jemand andere besser......

Bei Deinem Beispiel werden 30.000 € der Einkommensteuer (wie oben beschrieben abzügliche ein paar Kleinigkeiten) unterworfen und 6.000 € der Gewerbesteuer.

Gruß Epic03
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Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.07.2004, 23:17   #10
TP-Junior
 
Registriert seit: Jul 2004
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Geht doch :-)

Jetzt habe ich alles verstanden. Danke !
Dazumal ist offline   Mit Zitat antworten
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