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Also erstens interessiert mich, das ich seit kurzem in der Firma meinem Freundes die Buchhaltung mache, wie sich das mit der Einkommenssteuererklärung verhält. Ich bin zur GuV verpflichtet das ist mir klar und nehme ich das die Werte als Grundlage für die Ekst??? bzw die anfallenden Personalkosten, die wir haben (für einen Angestellten) schmälern ja die Erlöse in der GuV und wenn ich dort nen "minus"Wert habe nehme ich den dann als Grundlage für die Ekst??
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Ich will jetzt keine Wertung Deiner Frage vornehmen oder so, aber Du hast da einziges so richtig Falsch geschrieben......... ich bin jetzt nich sicher wie weit Deine Kenntnisse jetzt wirklich reichen..... Deshalb:
1.Kläre Bitte ab ob Du Deinen Gewinn nach § 4(3) EStG ermittelst oder nach § 5 EStG (Kurz Gewinnermittler oder Bilanzierer) Antwort erhälst Du im Betriebseröffungsbogen des Betriebes, denn da musst eine Wahl getroffen werden.
Ich gehe jetzt mal davon aus das Du Deinen Gewinn nach § 4 (3) ESt ermittelst, weil das in diesem Forum am häufigsten der Fall ist.
2. Die Betriebsausgaben schmälern natürlich nicht die Umsätze. Die Umsätze bleiben immer gleich hoch. Aber Du meinst sicher das Richtige:
Umsäzte
./. Betriebsausgaben
= Gewinn oder Verlust
Der Ermittelte Gewinn oder Verlust wird in der Einkommensteuererklärung in die Anlage GSE eingetragen. Diese Anlage ist standardmäßig nicht bei den Formularen dabei und muss extra angefordert werden bzw. wenn Du die Erklärung mit einem Computerprogramm erstellst ist diese Anlage auf jedenfall mit dabei. Ab 2004 muss die Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG übrigens nach einem amtlich vorgeschriebenen Muster erfolgen (hierzu mal Forensuche benutzen, hab schon ein paar mal einen Link zum Formular gepostet)
Zitat:
Und als zweites hoffe ich hier Hilfe zu finden bezüglich des Gesetzes §13 b UStG, wo ja eine Umkehrung der Umsatzsteuerschuld vorliegt. Kann ich dann überhaupt noch eine Umsatzsteuervoranmeldung machen oder liegt hier auch der Fall vor : wer nix zahlt kann sich nix wieder holen???
Denn laufende Kosten sind ja gleich geblieben, wie Tankkosten und Telefon (mal als Beispiel) oder müssen wir die nun selber tragen?
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natürlich können weiterhin die Vorsteuern aus den Kosten geltend gemacht werden. Die Regelung des § 13b UStG dient ausschließlich der Sicherung des Umsatzsteueraufkommens.
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Gruß Epic03