Ja, die handelsrechtliche Firma geniesst einen ähnlichen Schutz wie die Marke. Alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen (e.K., oHG, KG, GmbH, AG etc.) dürfen eine Firma führen. Wenn du den gleichen Namen verwendest, haben diese Unternehmen einen Unterlassungsanspruch gegen dich.Zitat von NetSupport
Die Reichweite einer Firma richtet sich danach, inwieweit das Unternehmen regional oder national tätig ist und außerdem danach, wie weit die Firma bekannt ist.
Die Firmen werden im Handelsregister des jeweils zuständigen AGs geführt. Du kannst also die Amtsgerichte in deiner Umgebung abklappern, um zumindest in deiner Region Sicherheit zu haben. Ansonsten musst du einen Anwalt beauftragen in den deutschlandweiten Datenbanken für dich zu forschen.
Sofern du aber mit deinem Nachnamen (und/oder mit einer Tätigkeitsbeschreibung) als Name arbeitest, sollte allerdings nichts schiefgehen können, denn dann ist ja die Unterscheidung noch möglich.


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