Moin!
Durch Zufall bin ich gerade auf diese Seite gestolpert und möchte mich mal für die vielen hilfreichen Tipps bedanken!
Ich beabsichtige für die nächste Zeit die Internetpräsens einer Artzpraxis zu betreuen. Daher habe ich mich entschlossen ein kleines Gewerbe dafür anzumelden. Sicherlich werde ich damit keine großen Umsätze erzielen, so das ich höchst wahrscheinlich als Kleinunternehmer (nicht eingetragen) durchgehen sollte.
Meine Frage an dieser Stelle. Nach den Hinweisen ist es ja möglich, auch einen Phantasienamen zu wählen, sofern der vollständige Vor- und Nachname ebenfalls auftaucht. Jetzt habe ich mal im Markenregister
https://dpinfo.dpma.de nachgeschlagen. Der Name, den ich mir ausgesucht habe (Wortmarke) wurde 1997 gelöscht. Kann ich diesen daher ohne Bedenken verwenden? Wie sieht es aus, wenn in der Zukunft jemand anderes auf die Idee kommt, diesen Namen als Wortmarke einzutragen (ich selbst möchte das wg. der Kosten nur sehr ungern). Könnte es da später Ärger geben? Ferner gibt es etwas zu beachten, wenn die Marke ggf. in anderen Ländern verwendet wird? Ich selbst handele ja nur national.
Gibt es außer der Datenbank des Markenregisters noch weitere Punkte, die ich zuvor unbedingt überprüfen sollte, bevor ich den Namen auf meinen Unterlagen verwenden möchte?
Sorry für den etwas länglichen Text, aber schon einmal vielen Dank für Eure Hinweise!
Alexander