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22.07.2004, 15:41
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: May 2004
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AGB: Rückgaberecht
Hallo!
Wollte mich mal bezüglich des 14 tägigen Rückgaberechts erkundigen. Biete in meinem Shop vor allem DVD's und CD's, aber auch Film-Merchandise wie z.B. Poster an. In meiner AGB habe ich unter dem Punkt Rückgaberecht den Vermerk gemacht, daß Merchandise Artikel wie z.B. Poster oder Bücher (nicht versiegelte Ware) vom Umtausch ausgeschloßen sind und nur Ware mit Sicherheitssiegel (Tonträger) umgetauscht werden können.
Ist das Rechtliche zulässig, wenn der Kunde beim abschicken des Bestellformulars angibt mit den AGBs einverstanden zu sein? Kann man den Warenwert für den kostenlosen Versand beim zurückschicken der Ware selber festlegen, oder gelten die 40 Euro als vorgeschriebener Richtwert?
Vielen Dank im vorraus! :-)
cya
Yoshi
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22.07.2004, 17:34
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Die dafür einschlägige Norm ist § 312d BGB:
Zitat:
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(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.
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In Absatz 4 steht folgendes:
Zitat:
(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignetsind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,
4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder
5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden.
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Also sind entsiegelte CDs und DVDs vom Rückgaberecht ausgeschlossen.
Wegen der 40 € muss ich nochmal genau nachschauen, das sage ich dir aber später...
__________________
Hello again!
Geändert von OBI-Wahn (22.07.2004 um 17:37 Uhr).
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22.07.2004, 18:06
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: May 2004
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Hi!
Das Problem in meinem Fall ist, daß der Rückversand dieser sperrigen Merchandise Artikel (Poster) sehr teuer ist. Außerdem gibt es einige spezielle Artikel wie z.B. Aluminium Artboxes für Filme, die teuer importiert werden müssen und nur eine geringe Nachfrage haben. Deshalb wollte ich diese vom Umtausch ausschließen, um nicht drauf sitzen zu bleiben.
Ich schätze aber mal diese in der AGB vom Umtausch auszuschließen wäre rechtlich unwirksam und der Kunde könnte sie dennoch zurückschicken, selbst wenn er der AGB vorher zugestimmt hat. Sehe ich das richtig?
Zitat:
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Zitat von OBI-Wahn
5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden.
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Also entfällt das Rückgaberecht bei Ebay Verkäufen, das ist doch schonmal vorteilhaft.
Zitat:
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Zitat von OBI-Wahn
Wegen der 40 € muss ich nochmal genau nachschauen, das sage ich dir aber später...
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Das wäre nett. Danke! :-)
cya
Yoshi
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22.07.2004, 19:57
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#4
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Das Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht kannst du nicht vertraglich (also auch nicht durch AGB) ausschließen! Und eBay-Auktionen gelten nach der Rechtsprechung nicht als Versteigerungen iSd § 156 BGB, sodass auch dort das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht gilt (wissen die wenigsten!).
Wenn man den Kunden nicht nachweislich auf das Widerrufsrecht hinweist, erlischt dieses nicht nach 14 Tagen. Also auch bei eBay-Auktionen auf das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht hinweisen.
Die Rücksendekosten kannst du jedoch gemäß § 357 II BGB bei einem Warenwert bis zu 40 Euro dem Kunden vertraglich auferlegen und dies auch in die AGB reinschreiben. Ausnahme: Es wurde eine völlig andere als die bestellte Ware geliefert.
__________________
Hello again!
Geändert von OBI-Wahn (22.07.2004 um 20:10 Uhr).
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22.07.2004, 23:56
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#5
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TP-Junior
Registriert seit: May 2004
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Zitat:
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Zitat von OBI-Wahn
eBay-Auktionen gelten nach der Rechtsprechung nicht als Versteigerungen iSd § 156 BGB, sodass auch dort das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht gilt (wissen die wenigsten!). Wenn man den Kunden nicht nachweislich auf das Widerrufsrecht hinweist, erlischt dieses nicht nach 14 Tagen. Also auch bei eBay-Auktionen auf das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht hinweisen.
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Alles klar, dann werde ich den Punkt auch noch in die AGB bei Ebay einbauen.
Zitat:
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Zitat von OBI-Wahn
Die Rücksendekosten kannst du jedoch gemäß § 357 II BGB bei einem Warenwert bis zu 40 Euro dem Kunden vertraglich auferlegen und dies auch in die AGB reinschreiben. Ausnahme: Es wurde eine völlig andere als die bestellte Ware geliefert.
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Also doch nur bis 40 Euro, so wie die Meisten anderen Shops es auch in ihrer AGB stehen haben.
Vielen Dank für deine Hilfe, jetzt weiß ich daß ich solche Vorfälle auch mit einkalkulieren muss. :-)
cya
Yoshi
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24.05.2006, 21:11
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#6
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TP-Newbie
Registriert seit: May 2006
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Hallo,
ich möchte mich da mal einklinken (ohne mich vorgestellt zu haben... schaue aber noch mal wo das geht...  ).
Ich biete Waren im Fernabsatz an und möchte gern wissen wie man die Rückgabe einschränken kann.
Im speziellen spreche ich über ein sehr teures Motorrad - Ersatzteil für ein "uraltes" Motorrad. Ich kann und möchte das finanzielle Risiko nicht eingehen auf der Ware sitzenzubleiben.
Hat jemand eine Idee, ob man das irgendwie in den "Einzelstück/Sonderanfertigung" - Paragraphen einbinden kann?
Danke + Gruß
Rensen
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24.05.2006, 21:29
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#7
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Ich denke nicht, da dieses Ersatzteil ja prinzipiell jeder kaufen kann.
Was anderes wäre es , wenn du es extra für jemanden bestellst, allerdings würde ich dann wahrscheinlich Vorkasse oder Anzahlung verlangen.
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25.05.2006, 01:45
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#8
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TP-Newbie
Registriert seit: May 2006
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Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe das vielleicht nicht so genau geschildert, aber in diesem Fall war es eine Anfrage die mich per Email erreicht hat und somit kann ich mich also vom Rückgaberecht "ausnehmen"?
Habe ich das richtig verstanden - oder sehe ich das falsch?
Gruß Rensen!
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25.05.2006, 01:47
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#9
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TP-Newbie
Registriert seit: May 2006
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...oder kann man das mit dem Interessenten rechtsgültig vereinbaren durch Erwähnung im Angebot?
Gruß R.
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28.11.2006, 03:17
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#10
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TP-Junior
Registriert seit: Nov 2005
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Hallo Leute,
habe grad eine rege Diskussion mit einem Ebayhändler wegen Erstattung der Versandkosten bei Widerruf.
Entweder habe ich es wirklich nicht verstanden oder der Verkäufer will mich für dumm verkaufen.
Warenwert 32,- Euro
Versandkosten 8,- Euro
Ich möchte von meinem Rückgaberecht Gebrauch machen und erwarte eine Rückerstattung von Warenwert + Versandkosten, also 40,- Euro.
Die RÜCKSENDEKOSTEN muss ICH tragen, da der Warenwert unter 40,- Euro liegt.
Der Verkäufer will aber nur die 32,- Euro zurückzahlen.
Kann mir einer eine eindeutige Antwort geben? Bin eigentlich sicher, dass der Verkäufer die Versandkosten tragen muss und ich die Rücksendekosten, bin aber mittlerweile unsicher.
Vielen Dank schon mal!
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