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27.07.2004, 12:18
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2004
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Vorsteuer bei Kredit- oder Ratenkauf
Hi,
wann bzw. in welchem Verhältnis kann man sich denn die Vorsteuer bei einem
Ratenkauf wiederholen. Geht das sofort? Oder wird die Mwst. anteilig mit den
bezahlten Raten in der UStVa angegeben? Wie funktioniert das?
Es ist kein Leasing, sondern eine Kreditbank steht für die Finanzierung. Die
Rechnung mit ausgewiesener Mwst. hab ich vom Verkäufer bekommen.
Nun weiß ich allerdings nicht weiter.
Gruß
Patrick
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27.07.2004, 12:33
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#2
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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anteilig kannst du die VSt. geltend machen, wenn 100 € Rate in einem Monat bezahlt, dann 13,80 € bei der UStVa angeben.
alles andere macht imho keinen Sinn:
was passiert, wenn du nicht zu Ende abbezahlst (warum auch immer)?
Vst. ist "verrechnet" aber nur zum Teil überhaupt bezahlt .... gute Idee 
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27.07.2004, 12:37
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#3
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2004
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Die Frage stellt sich mir deshalb, weil das Geschäft mit dem Verkäufer ja
abgewickelt ist. Denn die Kreditbank hat ja meinen Kauf dort ausgelöst.
Die Mwst ist also bezahlt. Aus dem resultierenden Kreditvertrag mit der
Bank geht ja keine Mwst hervor. Folglich kann ich doch aus den Raten,
keine Mwst ziehen, oder so wie Du sagst doch? Hmm...
Gruß
Patrick
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27.07.2004, 13:07
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#4
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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stimmt, der "Umweg" über die Bank (ohne ausgewiesene MWSt) lässt das anders aussehen, sorry, hatte ich nicht ganz gepeilt ...
nee, aus Raten lässt sich keine VSt. geltend machen,
Tilgung sind auch keine Kosten, lediglich die Zinsen sind Betriebsausgaben für dich.
sorry, da muss ich passen, wie das dann geht ...
wer hat denn die Verkäufer-Rechnung? Du oder die Bank?
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27.07.2004, 15:55
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#5
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Maßgeblich für den Vorsteuerabzug ist eine Rechnung die zum Vorsteuerabzug berechtigt. Egal ob diese Rechnung gleich bezahlt wird, oder wie in Deinem Beispiel über einen Ratenkreditkauf. Die Vorsteuer ist dann abzugsfähig wenn Du die Leistung bzw. die Verfügungsmacht über den gekauften Gegenstand erlangt hast. Die Ratenzahlung hat wie Thomas bereits geschriebben hat nichts mehr mit Vorsteuer zu tun. Auch ist die Kredittilgung keine Betriebsausgabe (die Betriebsausgabe wurde ja schon gebucht mit Anschaffung des Wirtschaftsgutes). Lediglich die Zinsen müssen noch als Betriebsausgabe gebucht werden.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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30.07.2004, 13:22
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2004
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Du haben Rechnung?
Du haben Ware?
Due haben Darlehensvertrag?
Rechnung ok? Achtung §14UStG neue Vorschriften wegen Vorsteuerabzug
Du buchen bei 116,00 brutto preis und 150,00 darlehenssumme
100,00 Wirtschaftsgut (Anlagevermögen???)
16,00 Vorsteuer
an
116,00 Verbindlichkleit
116,00 Verbindlichkeit
an
116,00 Darlehen
34,00 kosten darlehen
an
34,00 Darlehen
du verstehen?
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30.07.2004, 13:45
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#7
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TP-Newbie
Registriert seit: Jul 2004
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ich verstehen. Viele aufrichtige Danke.
Ich mach das dann mal so. Und so hatte ich mir das auch gedacht.
Nochmal danke
Patrick
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30.07.2004, 13:47
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#8
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Breschug, ich denke wirklich, das Gros der Forumsuser würde Deine Ausführungen auch aufnehmen können, wenn Du von der "Du-spreche-Deutsch"-Meschugge-Schiene Abstand nehmen würdest. 
__________________
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~ ...! ~
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30.07.2004, 16:37
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Jul 2004
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Zitat:
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Zitat von hezen
Breschug, ich denke wirklich, das Gros der Forumsuser würde Deine Ausführungen auch aufnehmen können, wenn Du von der "Du-spreche-Deutsch"-Meschugge-Schiene Abstand nehmen würdest. 
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Wie bist Du denn drauf?
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01.08.2004, 22:40
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#10
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Dein Text kam ziemlich asozial 'rüber - nach dem Motto "Wenn Du's immer noch nicht peilst, dann jetzt nochmal für die Vollidioten". So bin ich drauf.
Patrick77 hat es offensichtlich witzig aufgefasst, ich nicht. Da sieht man mal wieder, dass es nicht auf die Intention des "Senders" (= Posters), sondern auf den "Empfänger" (= Leser) und seine Aufnahme des Gelesenen ankommt ... Auch ein Grund dafür, warum es so eine erquickliche Vielzahl von Smilies gibt, mit denen man dem geschriebenen Wort zumindest einen Dreh in Richtung des gewünschten Tonfalls geben kann ... 
__________________
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~ ...! ~
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