Solange vertraglich nichts abgemacht und auch kein eigentliches Arbeitsverhältnis bestand, liegen die Rechte ganz klar bei dir. Denn du hast als Urheber den Schutz des Urheberrechts auf deiner Seite, solange du dies nicht abtrittst.
Gruss Adrian
Hallo,
ich war eine Zeit lang in einem Klub und habe dort ein paar Grafiken gemacht, und Ihnen zur Verfügung gestellt (nicht Verkauf oder Verschenkt), nun wollte ich da wir im Streit sind dass sie sämtliche von mir gemachten Grafiken von ihrer Seite runterzunehmen. Ich bekam jedoch nur eine Mail, dass sie ihnen gehören und ich keinerlei Rechte darauf hätte. Es wäre wie wenn ich etwas für meinen Arbeitsgeber mache und danach die Arbeit wechsle hätte ich ebenfalls keierlei Anspruch drauf!
Kann mir jemand sagen wie es da Rechtlich aussieht?
Ich hatte ihnen die Grafiken weder Verschenkt noch verkauft!
Ich hatte keinen Cent dafür bekommen!
Ich hatte Ihnen die Grafiken nur zur Verfügung gestellt!
Danke jetzt schon jedem der mir da weiterhelfen kann!
Solange vertraglich nichts abgemacht und auch kein eigentliches Arbeitsverhältnis bestand, liegen die Rechte ganz klar bei dir. Denn du hast als Urheber den Schutz des Urheberrechts auf deiner Seite, solange du dies nicht abtrittst.
Gruss Adrian
smaboo AG // Embedded Branding (Startup in Berlin)
zimtkorn AG // applications & internet solutions
XING-Profil: Adrian Locher
Ich war nur Mitglied Ihres Klubs, vertraglich wurde mit mir nichts abgemacht, er behauptet jedoch dass diese Grafik mit dem Namen der Seite registriert seien?!
Auf meiner Seite, ok, jedoch es ist auf ihrer seite!
Nein, er hat auf die Grafiken absolut gar keine Rechte. Habe das zwar im dt. Recht jetzt gerade nicht nachgeschaut, doch in der Schweiz ists so und ich nehme mal keine grossen Unterschiede an. Rechtslage ist hier also glasklar!
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k thx damit wäre ich jetzt mal beruhigt da er mir schon mir nem Anwalt gedroht hatte!
Du weisst nicht zufällig wo ich den bestimmten Paragraph in der Berner Konvention finde (diese stimmt im dem Falle überein mit den Rechten meines Landes, LUX)
nein, leider so auf die schnelle nicht gerade! aber sonst frag doch einfach mal unverbindlich bei einem anwalt nach.. irgend einen wirst du ja sicher kennen, der dir dafür nicht gleich ein honorar abknöpft![]()
smaboo AG // Embedded Branding (Startup in Berlin)
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Wenn du die Grafiken herausgegeben haben willst, musst du den Klub verklagen. In diesem Fall musst du die für dich günstigen Tatsachen beweisen, also dass die Grafiken von dir stammen und du sie nicht veräußert hast.
Das dürfte in meinen Augen relativ schwer werden.
Es ist halt nun mal so: Recht haben heisst nicht gleich Recht bekommen!
Hello again!
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