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07.08.2004, 07:50
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#1
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2004
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Urheberrechtsverletzung oder nicht?
Hallo an alle die sich mit Recht ein wenig auskennen,
ich habe vor einiger Zeit einen Kunden ein Logo verkauft. Es kam zu folgeaufträgen, die ich auch fertigstellte und vereinbarte mit dem kunden diese samt dem Logo abzurechnen.
Da er das Logo schnellstmöglichst einsetzten wollt, habe ich ihm das Logo
im voraus zur Verfügung gestellt und erst nach fertigstellung der anderen
Sachen eine Rechnung geschickt. Das ist nun sechs Wochen her. In der Zwischenzeit habe ich ihm zwei Zahlungserinnerungen geschickt und auch per Mail Kontakt aufgenommen. Leider ohne jegliche Resonanz. Jetzt werde ich ihm die erst Mahnung schicken.
Meine Frage: Da er das Logo seit geraumer Zeit schon nutzt ohne dafür bezahlt zu haben, ist es dann rechtens ihn auch wegen Urheberrechtsverletzung anzugehen?
Danke für euere Antworten
e&d
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07.08.2004, 10:35
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#2
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Leipzig
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das kommt natürlich darauf an was man vereinbart hat, folgende zwei fälle grob umrissen:
wenn man ein logo entwirft, es dem auftraggeber (gegen ein gewisses entgeld) überlässt und dieser zahl nicht, so hat man trotzdem das logo überlassen (mit welchen genauen rechten muss im vertrag stehen) und kann sich nur auf das geschuldete geld berufen.
hat man hingegen den vertrag so ausgearbeitet, dass man die vollständigen rechte am logo erst MIT der bezahlung übergibt, so kann man sich auf das logo berufen, so lange der auftraggeber nicht zahlt.
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07.08.2004, 10:48
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#3
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2004
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Für das Logo gab es einen Kaufvertrag, aber indem war nur vereinbart, dass er alle Rechte an dem Logo erst nach Zahlungseingang erhält. Bisher hat er ja seinen Teil des Vertrages nicht erfüllt.
e&d
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07.08.2004, 11:00
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#4
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Leipzig
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in dem fall würde ich ihn auf den Kaufvertrag hinweisen, ihn eine angemessene frist zur zahlung setzen und dann hat man die möglichkeit das logo zurückzufordern (zzgl. Schadens/ Aufwandsersatz) (was sicher für den auftraggeber zu höhere kosten bedeuten führen würde) oder weiter auf das geld warten...
Im endeffekt wird man bei solchen leute immer den anwalt einschalten müssen (je nach dem wie hoch die schadenssumme ist, für eine urheberrechtsverletzung kann sie aber weit aus höher sein als für die forderung)...
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07.08.2004, 11:40
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#5
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2004
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Ok, in der Mahnung werde ich natürlich Mahngebühr zzgl. Verzugszinsen und auch auf die mögliche Urheberrechtsverletzung hinweisen falls er nicht bereit ist den schuldigen Betrag zu zahlen.
Ich hoffe natürlich das es zur pünktlichen Zahlung kommt. Es ist ja auch in meinem Sinne, dass die Auftragsabwicklung ohne große Problem abläuft.
Nur leider gibt es unter den Kunden auch "Schwarze Schafe".
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07.08.2004, 13:49
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#6
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Leipzig
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denk daran immer fein freundlich bleiben, aber bestimmt sein!
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07.08.2004, 14:00
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#7
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TP-Member
Registriert seit: Aug 2004
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Klar. Danke für Deine Antworten.
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