das kommt natürlich darauf an was man vereinbart hat, folgende zwei fälle grob umrissen:
wenn man ein logo entwirft, es dem auftraggeber (gegen ein gewisses entgeld) überlässt und dieser zahl nicht, so hat man trotzdem das logo überlassen (mit welchen genauen rechten muss im vertrag stehen) und kann sich nur auf das geschuldete geld berufen.
hat man hingegen den vertrag so ausgearbeitet, dass man die vollständigen rechte am logo erst MIT der bezahlung übergibt, so kann man sich auf das logo berufen, so lange der auftraggeber nicht zahlt.


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