Erstaunlich wie man sich bar jedes Vorwissens selbständig machen kann ...![]()
Seid ihr Kleinunternehmer? Dann habt ihr mit Umsatzsteuer/Vorsteuer nix zu tun. Zum Thema Kleinunternehmer bitte
diesen Thread lesen.
Ansonsten müsst ihr monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. In diesen wird, leicht vereinfacht gesagt, die von euch an Kunden berechnete Umsatzsteuer (USt.) der von euch gezahlten Umsatzsteuer im vergangenen Monat gegenübergestellt. Letztere bezeichnet man als Vorsteuer, die ihr euch aus euren Eingangsrechnungen "ziehen", also von den in euren Ausgangsrechnungen ausgewiesenen USt.-Beträgen subtrahieren könnt. Ist die Summe der von euch an Kunden berechneten USt. höher als die addierten Vorsteuerbeträge, die in euren Eingangsrechnungen ausgewiesen sind, so ergibt sich eine Differenz zu euren Lasten, die - ebenalls mtl. - ans Finanzamt abzuführen ist. Im umgekehrten Fall zahlt euch das Finanzamt den entsprechenden Differenzbetrag im Rahmen einer Umsatzsteuerrückerstattung zurück. Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für jeden Monat ist der 10. des Folgemonats. Bei Verspätungen werden vom FA Säumniszuschläge erhoben. Es besteht ferner die Möglichkeit einer Dauerfristverlängerung für die Abgabe der USt.-Voranmeldungen, aber ich will das jetzt hier im ersten Schritt nicht zu sehr ins Detail führen.
Ansonsten bitte mal die Suchfunktion mit "Umsatzsteuer", "Vorsteuer", "Umsatzsteuervoranmeldung", "Dauerfristverlängerung" etc. füttern. Es wird eine Menge hilfreiche Threads zu sehen geben.![]()


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Was in eurem Gesellschaftsvertrag steht ist schön und gut, aber relevant ist nur, ob ihr die Kriterien erfüllt oder nicht ...