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09.08.2004, 14:20
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2004
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Frage zu MWST und Angebot(Rechnung)
Hallo zusammen!
Ich habe mal eine Frage:
Vor kurzem haben wir eine GbR gegründet da wir eine Internet Seite programmiert haben und der Kunde eine Rechnung haben wollte!
Nun möchte ein kunde einen Rechner kaufen.
Wir würden diesen dann bei einem Zwischenhändler oder Händler(KM - E. etc)
kaufen und ihn dann weiterverkaufen an unseren Kunden!
Meine Frage ist(wahrscheinlich sehr einfach aber ich habe keinen blassen Schimmer): Wir als Käufer zahlen nun für den Rechner 16% MWST.
Unser Kunde zahlt uns dann natürlich auch 16 % MWST.
Ich habe gehört das man nun die Differenz zwischen unserer MWST und denn
Gewinn den wir machen von unserem Käufer an das Finanzamt zahlen müssen!
Ist das richtig oder wie geht sowas?
Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen könnte!
Vielen Dank und Alles Gute
Gruss Jörg
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09.08.2004, 14:35
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#2
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Erstaunlich wie man sich bar jedes Vorwissens selbständig machen kann ...
Seid ihr Kleinunternehmer? Dann habt ihr mit Umsatzsteuer/Vorsteuer nix zu tun. Zum Thema Kleinunternehmer bitte
diesen Thread lesen.
Ansonsten müsst ihr monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. In diesen wird, leicht vereinfacht gesagt, die von euch an Kunden berechnete Umsatzsteuer (USt.) der von euch gezahlten Umsatzsteuer im vergangenen Monat gegenübergestellt. Letztere bezeichnet man als Vorsteuer, die ihr euch aus euren Eingangsrechnungen "ziehen", also von den in euren Ausgangsrechnungen ausgewiesenen USt.-Beträgen subtrahieren könnt. Ist die Summe der von euch an Kunden berechneten USt. höher als die addierten Vorsteuerbeträge, die in euren Eingangsrechnungen ausgewiesen sind, so ergibt sich eine Differenz zu euren Lasten, die - ebenalls mtl. - ans Finanzamt abzuführen ist. Im umgekehrten Fall zahlt euch das Finanzamt den entsprechenden Differenzbetrag im Rahmen einer Umsatzsteuerrückerstattung zurück. Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung für jeden Monat ist der 10. des Folgemonats. Bei Verspätungen werden vom FA Säumniszuschläge erhoben. Es besteht ferner die Möglichkeit einer Dauerfristverlängerung für die Abgabe der USt.-Voranmeldungen, aber ich will das jetzt hier im ersten Schritt nicht zu sehr ins Detail führen.
Ansonsten bitte mal die Suchfunktion mit "Umsatzsteuer", "Vorsteuer", "Umsatzsteuervoranmeldung", "Dauerfristverlängerung" etc. füttern. Es wird eine Menge hilfreiche Threads zu sehen geben. 
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~ ...! ~
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09.08.2004, 14:37
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#3
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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als Vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen bekommt Ihr die Vorsteuer aus Euren Wareneinkaufen und Kostenrechnungen etc. vom Finanzamt erstattet. Im Gegenzug müsst Ihr auf Eure Umsätze Umsatzsteuer berechnen und an das Finanzamt abführen. Man könnte also durchaus behaupten das im endeffeckt nur die Differenz zwischen Einkauf und Verkauf mit Umsatzsteuer belastet wird..... vorausgesetzt es handelt sich um Waren des gleichen Umsatzsteuersatzes. Würde ich aber niemals behaupten, da es in meinen Augen einfach ein unzutreffendes Bild der Besteuerung ergibt
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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09.08.2004, 15:02
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2004
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Danke!!
Erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten!
Ich denke das wir auf jeden Fall ein Kleinunternehmen sind!
In unserem GbR Vertrag steht drin das wir diese Tätigkeiten als Nebenerwerb
betreiben!
Wo genau steht dies denn on Kleinunternehmen oder nicht?
Ansonsten vielen Dank für den Link, der ist sehr gut!
GRuss Jörg
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09.08.2004, 15:13
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#5
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Zitat:
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Zitat von DerJay
Wo genau steht dies denn on Kleinunternehmen oder nicht?
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Die Kriterien gehen doch aus dem angegebenen Thread hervor?!  Was in eurem Gesellschaftsvertrag steht ist schön und gut, aber relevant ist nur, ob ihr die Kriterien erfüllt oder nicht ...
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~ ...! ~
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09.08.2004, 15:15
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2004
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zu heiss hier! Danke!
Alles klar Sorry!!
Vielen Dank nochmal und Schönen Tag!
Gruss Jörg
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09.08.2004, 15:15
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#7
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Das steht in eurem Betriebseröffnungsbogen fürs FA. Dort konntet ihr das erste mal zwischen "normalem" Unternehmen und Kleinunternehmen wählen. Alle Infos gibt es aber in dem von hezen oben geposteten Thread...
EDIT:
Mal wieder zu spät... 
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Hello again!
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09.08.2004, 15:22
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#8
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Zitat:
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Zitat von DerJay
zu heiss hier
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Wie meinen? 
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10.08.2004, 14:36
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2004
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Frage!!
Hallo nochmal zusammen!
Ich habe mir den Kleinunternehmer Text mal genauer durch gelesen!
Nun habe ich noch ein paar Fragen wo ich hoffe, das Ihr mir helfen könnt.
Wird man automatisch Kleinunternehmer?
Habe ich das richtig verstanden, das ich einen Antrag stellen muss um Kleinunternehmer zu werden oder reicht es aus wenn ich meine 17500 nicht überschreite?
Bei dem Beispiel von dem CD Player habe ich auch noch ne Frage:
Wenn ich also kein Kleinunternehmer bin und ich den CD Player für
100 Euro netto plus 16% Umsatzsteuer also 16 Euro bezahle, bekomme ich die
16 Euro vom Finanzamt wieder.
Wenn ich diesen nun für 232 Euro verkaufe muss ich 32 Euro an das Finanzamt bezahlen.
Da ich aber doch nur 16 Euro wieder bekomme, habe ich so doch einen Verlust von 16 Euro gemacht! Das heisst doch das ich einen kleineren Gewinn Gewinn erziehle oder?
Wenn dies stimmen sollte wie bezahle ich denn dem Finanzamt das Geld!
Muss ich das überweisen oder wie und vorallem wann muss ich das tun!
Fragen über Fragen aber ich hoffe ihr könnt mir helfen!
In dem Sinne!
Alles Gute
Jörg
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10.08.2004, 15:59
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#10
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Fragen zur Faq Kleinunternehmer beantworte ich nur HIER , sonst wirds zu unübersichtlich.
Gruß Epic03
Zitat:
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Wird man automatisch Kleinunternehmer?
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Wenn Du wirklich die Faq Kleinunternehmer gelesen hast dürftest Du diese Frage gar nicht stellen............. also lese lieber noch mal richtig und nicht nur quer lesen.
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Geändert von Epic (10.08.2004 um 16:02 Uhr).
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10.08.2004, 16:05
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#11
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2002
Ort: Übach-Palenberg
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Oh man, du bist ja echt ins kalte Wasser gesprungen ohne jegliche Ahnung 
Wenn das mal gut geht...
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Grüße aus Übach-Palenberg
Tim
WEB.ASSISTANTS IT-SOLUTIONS
www.web-assistants.de
Hängt das doch mal an eine beliebige PHP-Datei: ?=PHPE9568F36-D428-11d2-A769-00AA001ACF42
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10.08.2004, 18:31
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#12
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Zitat:
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Zitat von DerJay
Wenn ich also kein Kleinunternehmer bin und ich den CD Player für 100 Euro netto plus 16% Umsatzsteuer also 16 Euro bezahle, bekomme ich die 16 Euro vom Finanzamt wieder. Wenn ich diesen nun für 232 Euro verkaufe muss ich 32 Euro an das Finanzamt bezahlen.
Da ich aber doch nur 16 Euro wieder bekomme, habe ich so doch einen Verlust von 16 Euro gemacht! Das heisst doch das ich einen kleineren Gewinn Gewinn erziehle oder?
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Deine Marge beträgt in dem genannten Beispiel 94,88 Euro. Würdest Du den CD-Player für 100 Euro netto kaufen und für 90 Euro (egal ob netto oder brutto) verkaufen, dann hättest Du Verlust gemacht.
Vielleicht wird es so eher verständlich: Wenn Du umsatzsteuerpflichtig bist, sammelst Du die USt. für's Finanzamt ein und führst sie an das FA ab. Dasselbe müssen Nicht-Kleinunternehmer mit den USt.-Beträgen tun, die sie von Dir einsammeln, wenn Du bei ihnen etwas kaufst. Umgekehrt bekommen die Betroffenen die Vorsteuer aus ihren Einkäufen vom FA erstattet. Dem liegt das Prinzip der "Steuerüberwälzung" (Epic darf mir jetzt eine 'reinhauen, wenn ich falsch liege ...  ) zugrunde: Die USt. soll nicht von den steuerpflichtigen Unternehmen getragen werden, sondern vom Verbraucher. Gehst Du privat im Supermarkt einkaufen, so kannst Du den Kassenbon anschließend eben nicht beim FA einreichen, um die an den Supermarkt gezahlten 16 % wiederzubekommen. Für das USt.-pflichtige Unternehmen ist die USt. ein durchlaufender Posten. Deine Gewinne und Verluste haben damit nichts zu tun.
Zitat:
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Zitat von DerJay
Wenn dies stimmen sollte wie bezahle ich denn dem Finanzamt das Geld! Muss ich das überweisen oder wie und vorallem wann muss ich das tun!
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Überweisen. Scheck geht auch. Monatlich. Lies' bitte nochmal die Beiträge #2 und 3 in diesem Thread (Antworten von Epic und mir), da wird darauf näher eingegangen.
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~ ...! ~
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10.08.2004, 18:35
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#13
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TP-Supporter
Registriert seit: Feb 2002
Ort: Hamburg
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@Derjay: Da fehlen Dir wohl noch einige betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Zur Ust.: Diese ist lediglich als durchlaufender Posten zu sehen. Sie belastet nicht Unternehmen sonder einzig und allein den Privatkunden (stimmt zwar auch nur bedingt, aber das würde jetzt zu weit gehen). Das mit dem geringeren Gewinn mag vielleicht stimmen, aber das musst du in der Kalkulation drin haben. Du musst deinen Gewinn ja Netto erreichen.
Dem Finanzamt überweist Du das Geld. Du machst die Umsatzsteuervoranmeldung und diese muss immer bis zum 10. eingehen. Bis dahin solltest du auch überweisen
Einige nützliche Informationen für Gründer gibt es auch unter http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber/index.php
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11.08.2004, 02:48
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#14
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TP-Junior
Registriert seit: Aug 2004
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Danke
Vielen Dank allen!!
Ich komme der Sache schon näher!
Habe wirklich keine Ahnung aber gut das man sich weiterhelfen kann.
Danke dafür!
Gute Nacht!
Gruss Jörg
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