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Alt 09.08.2004, 23:17   #1
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onexlounge macht alles soweit korrekt
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Istversteuerung - Datev


Guten Abend,

ich benutze schon seit längerem Rechnungswesen Compact von Datev. Ich buche jetzt aber zum ersten mal Istversteuerung, weiß jemand wie ich die Kontoauszüge buchen muß? Muß ich die WE auf dem jeweiligen Kreditoren-Konto buchen oder auf dem WE Konto z.B. 3400?

Bin für jeden Ratschlag dankbar!
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Alt 09.08.2004, 23:23   #2
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Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Istversteuerung hat nichts mit Wareneingang oder Kostenrechnungen zu tun. Du kannst also Deinen Wareneingang ganz normal über das Wareneingangkonto buchen bei der Bank, oder wenn Du mit Kreditoren arbeiten möchtest zunächst alle Kosten per Verbindlichkeiten buchen und später bei der Bezahlung über die Bank oder die Kasse wieder gegen Verbindlichkeiten.

Gruß Epic03

Edit: Was ich fast vergessen hätte: Wenn Du über Kreditoren oder auch Debitoren buchen möchtest, aber insgesamt nur eine Gewinnermittlung erstellen musst, dann denke daran das die Kosten und Umsätze erst mit Bezahlung den Gewinn beeinflussen dürfen. Du musst also am Ende des Jahres die Konten auf 0 buchen um den richtigen Gewinn ermitteln zu können.
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Geändert von Epic (09.08.2004 um 23:30 Uhr).
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Alt 09.08.2004, 23:39   #3
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onexlounge macht alles soweit korrekt
hallo epic03,

vielen dank,für deine schnelle antwort. wenn ich schreibe istversteuerung buchen, meine ich den unterschied zur sollversteuerung beim einbuchen in datev. ich habe sonst immer doppelte buchführung gemacht, also we eingebucht und über die bezahlung wieder ausgebucht. bei der istversteuerung habe ich aber nichts zum ausbuchen. ist es richtig wenn ich jede buchung auf meinem kontoauszug nur als einnahme oder ausgabe buche oder muß ich die belege vorher noch auf einem anderen konto erfassen?

gruß
onexlounge
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Alt 09.08.2004, 23:48   #4
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Soll und Istversteuerung gibt nur den Zeitpunkt an, an dem Du Deine Umsätze Umsatzversteuern musst und hat wie gesagt nichts mit Deiner Frage zu tun.

Steuerlich darf ein Gewinnermittler erst seine Betriebsausgaben Gewinnmindern erfassen wenn diese bezahlt wurden (Zufluss, Abflussprinzip). Es ist also richtig wenn Du den Aufwand bei der Bank direkt auf die entsprechenden Aufwandskonten buchst.

Aber wie ebenfalls oben geschrieben ist eine Buchhaltung über Depitoren und Kreditoren weiterhin möglich, solange Du in Deiner Gewinnermittlung durch entsprechende Korrekturbuchungen Deinen Gewinn korriegierst. So etwas wird gerne von Freiberuflern gemacht die nicht nur ihren steuerlichen Gewinn kennen möchten sondern auch ihren wirtschaftlichen.

Gruß Epic03
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