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Auftragsprovisionen: Rechtlich alles ok?
Hallo,
wir planen für unsere regionalen Autohäuser und Werkstätten ein Provisionsprogramm auf die Beine zu stellen: Für unsere Fahrzeugbeschriftungen, die der Autohändler an seine Kunden vermittelt, erhält er 10% vom Auftragswert. Den Verwaltungsaufwand wollen wir so niedrig wie möglich halten, der Händler füllt einfach ein Formular aus und gibt dort seine Bankdaten an, wir überweisen den Betrag einfach und schicken ihm eine Gutschrift zu.
Ist das rechtlich in Ordnung? Oder müssen wir uns noch zusätzlich absichern, etwa durch einen Vertrag mit dem Händler o.ä.?
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