Meiner Meinung nach völlig Ok so. Zusätzlicher Vertrag ist eigentlich nicht nötig, da ja bei jedem Einzelfall eine Gutschrift erstellt wird in der auch drin steht wofür die Provision gedacht ist.
Gruß Epic03
Hallo,
wir planen für unsere regionalen Autohäuser und Werkstätten ein Provisionsprogramm auf die Beine zu stellen: Für unsere Fahrzeugbeschriftungen, die der Autohändler an seine Kunden vermittelt, erhält er 10% vom Auftragswert. Den Verwaltungsaufwand wollen wir so niedrig wie möglich halten, der Händler füllt einfach ein Formular aus und gibt dort seine Bankdaten an, wir überweisen den Betrag einfach und schicken ihm eine Gutschrift zu.
Ist das rechtlich in Ordnung? Oder müssen wir uns noch zusätzlich absichern, etwa durch einen Vertrag mit dem Händler o.ä.?
Meiner Meinung nach völlig Ok so. Zusätzlicher Vertrag ist eigentlich nicht nötig, da ja bei jedem Einzelfall eine Gutschrift erstellt wird in der auch drin steht wofür die Provision gedacht ist.
Gruß Epic03
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
________________________
Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)