Zitat:
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Zitat von Oli
Hi miteinander,
Ich habe das gefunden:
"Abhängige Nachschöpfung
Als abhängige Nachschöpfung bezeichnet der Jurist eine Bearbeitung eines Originalwerkes, ...
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Meines Erachtens bezieht sich dieser (Gesetzes-)Text auf das "Bearbeiten" eines ursprünglichen Bildes.
Sprich: Wenn man ein Bild bearbeitet und das "Eigenleben" grundlegend verändert ist es in Ordnung.
Ebenso ein "Nachmalen" des entsprechenden Fotos, wobei sich das ursprüngliche Bild nur als "Vorlage" dient. Es wird hierbei schwer werden, dem "Kopierer" das Gegenteil zu beweisen. Stell' dir vor, du fotographierst einen Baum, ein anderer zeichnet es ab. Wie kann man bestimmen, dass derjenige nicht auch diesen Baum als Vorlage nahm und nicht dein Foto?
Ich muss jedoch sagen, dass ich mich in diesen rechtlichen Belangen nicht sehr gut auskenne, und dies war nur eine Vermutung zur Interpretation des obigen Textauszuges.