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Alt 27.08.2004, 09:58   #1
TP-Senior
 
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Registriert seit: Nov 2002
Ort: Berlin 21
Flaph ist auf einem guten Weg

Frage wegen steuererklärung


hallo leute ... muss meine erklärung für 2003 noch machen ... nun ist es so, dass ich letztes jahr nebeneinkünfte aus selbstständiger arbeit habe ... mir wurde gesagt, dass ich eine aufstellung machen muss, wo einnahmen und ausgaben gegenüber gestellt sind ... gibt es pauschalen, die ich einberechnen kann ... es ist so, dass ich z.b. ab und zu mit dem auto ins büro fahren musste ... das war aber weder regelmäßig, noch weiß ich, wann das immer war ... ebenso verhält es sich mit telefonaten ... musste viel mit dem büro telefonieren ... habe aber nichts notiert ... schön blöd wahrscheinlich, stimmts ? aber gibt es nun pauschalen oder hat jemand sonst noch tipps ? bzw. kann mit einer sagen, ob das mit der gegenüberstellung der kosten so stimmt und was ich noch beachten muss ?

danke für die hilfe
__________________
in diesem Sinne hoch die Tassen
Flaph ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 30.08.2004, 09:52   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
aber gibt es nun pauschalen oder hat jemand sonst noch tipps ? bzw. kann mit einer sagen, ob das mit der gegenüberstellung der kosten so stimmt und was ich noch beachten muss ?
Du musst Deinen Gewinn nach § 4 (3) EStG ermitteln. Am besten bemühst Du mal Googel und suchst nach einer Muster Gewinnermittlung, dann weißt Du wie das aussehen sollte. Erst ab 2004 muss die Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG nach amtlich vorgeschriebenden Muster erfolgen.

Das Einkommensteuergesetz sieht keine eigenen Pauschbeträge für Betriebsausgaben vor (anders für Werbungskosten; vgl. § 9a EStG). Die Bundesregierung ist zwar ermächtigt, durch Rechtsverordnung "besondere Betriebsausgaben -Pauschbeträge" einzuführen (§ 51 Abs. 1 Nr. 1c EStG); davon hat sie bisher aber keinen Gebrauch gemacht. Dagegen hat die Finanzverwaltung aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung bei einzelnen Berufsgruppen oder Aufwandsarten pauschale Abzüge von Betriebsausgaben zugelassen. So können z. B. hauptberuflich selbstständig tätige Journalisten oder Schriftsteller ohne Nachweis 30 % der Betriebseinnahmen, höchstens jedoch 2.455 EUR jährlich, als Betriebsausgaben abziehen. Bei wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Nebentätigkeit (auch Vortrags- oder nebenberuflicher Lehr- und Prüfungstätigkeit) können 25 % der Betriebseinnahmen aus dieser Tätigkeit, höchstens jedoch 614 EUR jährlich, als Betriebsausgaben abgezogen werden . Den Steuerpflichtigen bleibt es in jedem Fall unbenommen, höhere Betriebsausgaben nachzuweisen ( Betriebsausgaben-Pauschalen).

Das heißt aber nicht das Du gar keine Betriebsausgaben schätzen darfst nur weil Du nicht zu einer der besondern Berufsgruppen gehörst. In der Praxis schätze ich bei sehr vielen Kleinenbetrieben die Telefonkosten oder einen Kfz Betriebskostenanteil. Allerdings sind diese Schätzbeträge sehr gering, so das die Besteuerungsgrundlage dadurch nicht zu sehr verändert wird. Sollte die Schätzungen nicht zu hoch sein gibt es auch bei einer Betriebsprüfung keine Probleme weil die Veränderung die sich daraus ergeben würden einfach zu geringfügigt ist. Ich spreche hier von Schätzungen im 100-1000 € Bereich.

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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