Nein, musst du nicht. Aber wenn du einmal die Ust erhoben hast musst du auch dabei bleiben. Ich hab damals einfach beim FA angerufen, dann war alles geritzt...
Hi,
Ich habe vom Finanzamt den Fragebogen zugeschickt bekommen und die wollen wissen wann (vierteljährlich, halbjährlich,etc.) ich gedenke meine Umsatzsteuer abzuführen.
Jetzt ist es ja so, dass ich als Kleinunternehmer überhaupt keine Umsatzsteuer abführe und somit auch keine Antwort zu der Frage angeben muss.
Die Frage ist aber woher weiß das Finanzamt, dass ich die Kleinunternehmerregelung nutzen will - auch wenn ich 15000EUR jährl. Umsatz habe muss ich diese Regelung doch nicht zwangsläufig in Anspruch nehmen, oder ?
Vielen Dank für eure Hilfe!
tschekowski
Nein, musst du nicht. Aber wenn du einmal die Ust erhoben hast musst du auch dabei bleiben. Ich hab damals einfach beim FA angerufen, dann war alles geritzt...
Du scheinst noch einen alten Fragebogen bekommen zu haben.......... für alle Neugründungen gilt das sofern nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen wird (sollte auch in dem Fragebogen abgefragt werden) die Umsatzsteuer Voranmeldung im Jahr der Gründung und im Folgejahr Monatlich ab zu geben sind.
Gruß Epic03
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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