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Alt 09.09.2004, 14:11   1 links from elsewhere to this Post. Click to view. #1
TP-Supporter
 
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screamfine macht alles soweit korrekt

Dieser Steuerberater = Abzocker ?


Hallo!

Ich hatte heute meinen ersten Besuch bei einem Steuerberater. Er hat mir folgendes Angebot gemacht und ich bin skeptisch weil mir das doch ehr "teuer" vorkommt:

Er würde meine komplette Buchführung machen. Die Kosten pro Buchung: 1 EUR (egal ob Kundenrechnung oder Lieferantenrechnung). Zusätzlich will er max. 4/10 des Gesamtumsatzes am Jahresende wenn er meine Gewinnermittlung und Einkommensteuererklärung macht.

Ist das nicht etwas heftig? Was meint ihr?!

Eigentlich wollte ich selbst buchen mit Lexware, er hat aber versucht mir das auszureden weil ich mich nicht mit den Steuernummern usw. auskennen würde die man bei Lexware vor die eigentlichen Konten-Nr. schreiben muss etc.

Und auf eine Zwischenlösung (ich buche selbst und gebe ihm am Jahresende immer nur die Daten aus Lexware + Rechnungen + Belege zur Gewinnermittlung) wollte er sich nicht einlassen. Er meinte, dass er das nicht prüfen kann und meine Buchungsfehler dann nicht mehr so ohne weiteres korrigieren könnte.

Was denkt ihr? 40% vom Gesamtumsatz kommt mir sehr viel vor und was bleibt da zum Leben?!
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Alt 09.09.2004, 14:18   #2
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haste keinen "guten Freund" in der Familie o.ä.
der sich damit auskennt?

wäre günstiger
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Alt 09.09.2004, 14:24   #3
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screamfine macht alles soweit korrekt
Leider nicht ....

Grade habe ich auf der Webseite www.bstbk.de unter Gebühren gelesen dass Steuerberater auch 12/10 vom umsatz verlangen können

kapier ich nicht ... dann muss man ja noch draufzahlen
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Alt 09.09.2004, 14:24   #4
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kann nicht sein.

Auch für Steuerberater gibt es eine Gebührenordnung, ähnlich wie bei Rechtsanwälten.

Das ist zwar keine feste "Preisliste" aber immerhin ein Rahmen "von bis", was sie verlangen dürfen.

Entweder hast du den vollkommen falsch verstanden oder er hatte einfach keinen Bock auf dich und will dich so wieder loswerden.

Such dir einen anderen, gibt genug

Tipp: frag' Bekannte aus deiner Branche, welche Steuerberater empfehlenswert sind.
Oft haben sich Steuerberater auch etwas spezialisiert, kennen sich in bestimmten Branchen also besonders gut aus, weil sie da mehrere Mandanten haben.
Das hat durchaus Vorteile

Ein Steuerberater muss auch nicht unbedingt direkt vor Ort sein, Buchungsunterlagen lassen sich auch per Post/online verschicken. Kostet ein paar euro mehr im jahr aber wenn man dafür einen motivierten Fachmenschen hat, lohnt das auf jeden Fall
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Alt 09.09.2004, 14:28   #5
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screamfine macht alles soweit korrekt
Was entlöhnt ihr denn so euren Steuerberatern - und lasst ihr auch die Buchführung komplett machen?

Ich würd das gerne selber, kann doch mit Lexware net so schwer sein (hab das mal Demo-weise angekuckt und hatte keine Probleme damit bis auf Abschreibungen ... das peil ich noch nicht)
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Alt 09.09.2004, 15:28   #6
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Wolfgang G hilft, wo's gehtWolfgang G hilft, wo's gehtWolfgang G hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von screamfine
Leider nicht ....

Grade habe ich auf der Webseite www.bstbk.de unter Gebühren gelesen dass Steuerberater auch 12/10 vom umsatz verlangen können

kapier ich nicht ... dann muss man ja noch draufzahlen
Das wäre ja noch schöner. Nein, die Zehntel- bzw. Zwanzigstelsätze beziehen sich auf die Gebührentabellen, die der StB zu Rate zieht. Das sind also Multiplikationsfaktoren.

Beispiel:
Steuerberater macht Deine Einkommensteuererklärung
positive Einkünfte: 65.000 Euro
Volle Gebühr laut Tabelle: 1.123 Euro
Jetzt kann der StB je nach Schwierigkeitsgrad 1/10 bis 6/10 dieser vollen Gebühr abrechnen. D.h., 10% bis 60% der Gebühr lt. Tabelle und nicht Deines Gewinns!
War die Sache supersimpel mulitpliziert er die 1123 mit 0,1 = 112,30 Euro.
War es sehr schwierig multipliziert er mit 0,6 = 673,80 Euro.
In Deinem o.g. Beispiel wird die Gebühr lt. Tabelle mit 1,2 multipliziert.


Ich hoffe, das ist verständlich. Wenn nicht, einfach nochmal nachfragen.

Zum Buchen an und für sich:
Such Dir einen StB der mit Dir zusammenarbeitet. Meiner z.B. hat bisher immer alles gebucht, unterstützt mich aber trotzdem seit diesem Jahr nach besten Kräften (natürlich gegen Bezahlung) beim Selbstbuchen.
Am Jahresende kriegt er von mir alle relevanten Listen als Papierausdruck, diese prüft er und gibt mir eine Umbuchungsliste zurück. Diese enthält dann alle Jahresabschlussbuchungen, Korrekturen, wenn ich etwas falsch gemacht habe, etc. D.h., er tut das, was in seiner Berufsbezeichnung steht: er berät mich.

Zur Software:
Ich benutze den Lexware Buchhalter, bin froh und glücklich damit und vor allem ziemlich begeistert vom Lernmaterial, das mitgeliefert wird. USt-Steuerschlüsselnummern (80 für 7%, 90 für 16%) vor den Kontonummern sind nicht erforderlich, da der Steuersatz im Buchungsdialog geändert werden kann. Mit der AfA (Abschreibung für Abnutzung) habe ich mich noch nicht beschäftigt, weiss also nicht, inwieweit das Programm das kann. Da steht evtl. noch ein Update auf die Pro-Version des Buchhalters an.

Zu den Gebühren:
Die Teilsätze meines StB bewegen sich für die einzelnen Steuerarten (GewSt, USt, EkSt) zwischen 1,5/10 und 3/10.

So, ich hoffe das hilft erstmal ein bischen weiter.

Wolfgang
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In the beginning there was nothing … then Chuck Norris Roundhouse kicked that nothing in the face and said "Get a job!". That is the story of the universe.
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Alt 09.09.2004, 15:29   #7
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Gebührenordnung Stb - zwar von 2001 aber schon in €
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Alt 09.09.2004, 17:40   #8
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screamfine macht alles soweit korrekt
Danke für die Infos!

Ich hab nochmals Rücksprache mit meinem Steuerberater gehalten und er bietet mir das wie folgt an:

- pro Buchung 1 EUR
- pro Monat (Umsatzsteuer-Voranmeldung + Salden + Gewinn-Bericht) 6 EUR (Festpreis)
- pro Jahr: Gewinnermittlung 4/10; Einkommensteuererklärung: 2/10 - 4/10

Was denkt ihr? Ist das ok oder eher doch zu teuer? Ich denke ich habe im Monat anfangs zumindest max. 15 Buchungen, wären also immerhin 21 EUR / Monat.

zu teuer?
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Alt 09.09.2004, 19:57   #9
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Benutzerbild von OBI-Wahn
 
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OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Wenn du nur max 15 Buchungen im Monat hast, ist dein Umsatz auch entsprechend niedrig, daß du nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet bist, oder?

Dann reicht doch eine simple EÜR, die du im Zweifel auch in Excel machen kannst.

Ich mache meine Buchhaltung (bei weit mehr als 15 Buchungen im Monat) mit dem ganz simplen Programm EasyCash & Tax samt Schnittstelle zu Winston (einem Programm, mit dem du ganz einfach und komfortabel die USt.-Voranmeldungen elektronisch übermitteln kannst).

Mit den Daten kannst du dann immer noch zum Steuerberater gehen und dich gg. Jahresende beraten lassen (das sog. Oktober-Gespräch)...

Zitat:
Zitat von Thomas
Auch für Steuerberater gibt es eine Gebührenordnung, ähnlich wie bei Rechtsanwälten.

Das ist zwar keine feste "Preisliste" aber immerhin ein Rahmen "von bis", was sie verlangen dürfen.
Ich denke mal, daß es bei den StB genauso ist wie bei den Anwälten, daß die Gebührenordnung nur das Minimum an Vergütung festlegt, aber nach oben offen per einzelvertraglicher Regelung (sog. Honorar-Vereinbarung) alles erdenkliche ausgehandelt werden kann, solange die gesetzlich festgelegte Vergütung nicht unterschritten wird.
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Hello again!


Geändert von OBI-Wahn (09.09.2004 um 20:24 Uhr).
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Alt 09.09.2004, 20:23   #10
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screamfine macht alles soweit korrekt
Ja, das ist richtig. Zumindest anfangs werde ich keine grösseren Umsätze haben. Und daher auch eher wenige Buchungen. Allerding gibt es einiges zu beachten in diesen ganzen Steuersachen. Z.Bsp. wie trage ich Anlageobjekte wie meinen PC in Lexware ein. Der PC muss ja abgeschrieben werden. Und nicht immer bin ich mir sicher auf welches Konto ich einen Betrag buchen muss.

Daher komme ich um einen Steuerberater nicht drum herum. Und nun ist zu überlegen, ob dieser Beratungsbedarf, den ich dann immer wieder mal habe, mich letztlich nicht teurer kommt (die Steuerberater verlangen ja Mindestbeträge für Beratung) als wenn ich die komplette Buchführung an einen Steuerberater abgebe ...

Zumindest telefonische Rückfragen werde ich dann halt einige haben und ein Steuerberater wird mir -selbst wenn es nur am Telefon ist- diese Beratung nicht umsonst anbieten - darf er soviel ich weiss auch gar nicht.

Ich bin mir echt unsicher ...
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Alt 09.09.2004, 20:27   #11
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Benutzerbild von OBI-Wahn
 
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OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Bei der Buchhaltung bist du ja auch nicht verpflichtet, die Kontenrahmen zu verwenden (SKR 03, SKR 04 etc.). Das Proggie EasyCash & Tax hat nur ca. 10 Einnahme- und ebensoviele Ausgabenkonten. Insofern wirst du auch deinen PC dort unterbringen können. Die AfA kannst du in dem Programm spielend eingeben, du mußt nur wissen, über wieviele Jahre die jeweilige Sache abzuschreiben ist. Und das läßt sich auch ohne Steuerberater mit Internetrecherche bzw. einer freundlichen Frage hier im Forum herausfinden...

Ich meine, es sind für einen PC 3 Jahre, aber ich bin mir absolut nicht sicher.
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Hello again!

OBI-Wahn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.09.2004, 22:03   #12
TP-Supporter
 
Registriert seit: Sep 2002
Ort: Karlsruhe
screamfine macht alles soweit korrekt
Da hast du sicher Recht. Allerdings habe ich mir bereits Lexware angeschafft und würde es daher auch gerne nutzen. Das Programm an sich ist auch nicht fürchterlich kompliziert. Das Problem ist nur, dass ich nicht sicher weiss, wie ich z.Bsp. einen PC richtig eintrage.... bzw. welches Konto jeweils das Richtige ist. Was ist denn wenn man mal auf ein falsches Konto bucht? Kann man diese Fehler später (zum Beispiel am Ende vom Jahr) nochmals korrigieren oder nicht?

Und noch eine Frage: Ich habe leider nur die "normale" Version vom financial office 2004 gekauft. Da ist kein Kassenbuch drinne. Ist aber nicht weiter tragisch oder? Weil ich kann ja ein Konto "Kasse" anlegen und dort eben alle Quittungen etc (Spritkosten, Portokosten etc.) verbuchen und die Belege halt physisch in einem Ordner ablegen? Oder bin ich dazu VERPFLICHTET ein Kassenbuch (wie das auch immer aussehen mag - ob physisches Büchlein oder Software) zu führen!?
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Geändert von screamfine (09.09.2004 um 22:06 Uhr).
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Alt 09.09.2004, 23:06   #13
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Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Beispiel:
Steuerberater macht Deine Einkommensteuererklärung
positive Einkünfte: 65.000 Euro
Volle Gebühr laut Tabelle: 1.123 Euro
Jetzt kann der StB je nach Schwierigkeitsgrad 1/10 bis 6/10 dieser vollen Gebühr abrechnen. D.h., 10% bis 60% der Gebühr lt. Tabelle und nicht Deines Gewinns!
War die Sache supersimpel mulitpliziert er die 1123 mit 0,1 = 112,30 Euro.
War es sehr schwierig multipliziert er mit 0,6 = 673,80 Euro.
In Deinem o.g. Beispiel wird die Gebühr lt. Tabelle mit 1,2 multipliziert.

Ich hoffe, das ist verständlich. Wenn nicht, einfach nochmal nachfragen.
Danke Wolfgang, genauso ist es !

Zitat:
Und auf eine Zwischenlösung (ich buche selbst und gebe ihm am Jahresende immer nur die Daten aus Lexware + Rechnungen + Belege zur Gewinnermittlung) wollte er sich nicht einlassen. Er meinte, dass er das nicht prüfen kann und meine Buchungsfehler dann nicht mehr so ohne weiteres korrigieren könnte.
Verständlich das er das nicht machen möchte. Der Steuerberater kann nicht Deine Gewinnermittlung zusammenklopfen und nur Aufgrund Deiner (Leihen)Buchungen dann noch für die Richtigkeit unterschreiben. Ein Gutes Steuerbüro wird in so einem Fall Deine Belege haben wollen um die wichtigsten Punkte prüfen zu können und das natürlich dann auch extra in Rechnung stellen. Die einzige Möglichkeit wäre das Du die Gewinnermittlung komplett selber erstellst und vom Steuerberater nur die Steuererklärungen erstellen lässt. Das würde ich allerdings nicht empfehlen. Du sparst vieleicht etwas Honorar, aber wieviel Geld Du durch falsches Buchen verschenkst oder welche evt. Steuernachzahlungen im Prüfungsfall auf Dich zukommen, das weißt Du erst wenn es soweit ist..... und dann ist da niemand der evt. in Haftung genommen werden kann außer Dir.

Viele Leute, die sich ein bischen mit Buchführung auskennen meinen das sei alles nur ein Klacks und man brauche keinen Steuerberater, aber lass Dir gesagt sein, diese Leute sind einfach nur unwissend oder überschätzen sich selber (Beispiel: nicht jede Betriebsausgabe ist auch zu 100% steuerlich als Betriebsausgabe abzugsfähig). Jeder der auch nur ein bischen was von dieser Materie versteht wird Dir empfehlen Dich entweder ausgiebigst mit der Materie zu beschäftigen oder einen Berater zu beauftragen. Einen Steuerberater für 10 Buchungen pro Monat zu beautragen ist sicher überzogen wenn man sonst nichts besonders hat, aber wenn der Aufwand steigt sollte man diesen Teil schon abgeben oder zumindest den Jahresabschluss / Gewinnermittlung prüfen lassen.

Was die 4/10 aus Deinem Beispiel angeht so ist das eher die untere Grenze des Honorars, aber es gibt auch Steuerberater die billiger sind. Ein Preisvergleich kann also nicht schaden. Ich bin sicher Du findest auch noch jemand der nur 2/10 nimmt wenn Du Deine Belege gut aufbereitest.

Weiter sollte bei der Verwendung von Fremdprogrammen darauf geachtet werden, dass viele Steuerberater diese Daten nicht in ihre Software einfügen können. Das macht eine Überprüfung der Daten schwieriger. Also am besten vorher mit dem Steuerberater absprechen welche Programme kompertibel sind oder mit einer höhern Rechnung rechnen

Zitat:
Dann reicht doch eine simple EÜR, die du im Zweifel auch in Excel machen kannst.
Leider nicht Obi-Wahn. Ab 2004 muss die Gewinnermittlung nach § 4(3) EStG nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erstellt werden. Ich sehe jetzt schon das dort sehr viele Fragen auftreten werden nächstes Jahr

Zitat:
Oder bin ich dazu VERPFLICHTET ein Kassenbuch (wie das auch immer aussehen mag - ob physisches Büchlein oder Software) zu führen!?
Unternehmer die nicht Buchführungspflichtig sind müssen auch keine Kasse führen. Ein Einfacher Einnahmen Ausgabenbericht reicht also völlig.

Gruß Epic03
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Alt 10.09.2004, 00:00   #14
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OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Zitat:
Zitat von Epic
Leider nicht Obi-Wahn. Ab 2004 muss die Gewinnermittlung nach § 4(3) EStG nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erstellt werden. Ich sehe jetzt schon das dort sehr viele Fragen auftreten werden nächstes Jahr
Der Autor des Programmes hat angekündigt, das Programm darauf auszurichten, sodaß es die eingegebenen Daten an der richtigen Stelle auf dem Formular platziert...

Aber es werden sicher einige Fragen auf dich zukommen - nächstes Jahr. Am besten nimmst du schon mal Urlaub für die Zeit...
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Hello again!

OBI-Wahn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.09.2004, 00:25   #15
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Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
Der Autor des Programmes hat angekündigt, das Programm darauf auszurichten, sodaß es die eingegebenen Daten an der richtigen Stelle auf dem Formular platziert...
das sollte das mindest sein *G* aber leider setzt das auch eine fehlerfreie Buchung voraus :-( und da fangen dann die Probleme an... Erkennt das Programm z.b. das die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben noch nicht gebucht wurden ? wurden für die Privatanteile auch genau die richtigen Konten verwendet ? und und und naja aber das hat ja noch bis nächstes Jahr Zeit *G*

Gruß Epic03
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