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Thema: [RECHT] Autovermietung - was sind unsere Rechte als Kunde?

  1. #1
    TP-Member db-newmedia macht alles soweit korrekt Avatar von db-newmedia
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    [RECHT] Autovermietung - was sind unsere Rechte als Kunde?

    Hallöchen,


    ich habe folgendes Problem - vielleicht kann mir einer von euch weiterhelfen:
    Wir sind vor Kurzem umgezogen (privat) & haben uns einen 7,5 Tonner bei einer Autovermietung ausgeliehen.

    Nun ist es uns aber passiert, das wir 2 relativ kleine Schrammen am LKW hinterlassen haben, weil wir irgendwo irgendetwas geschliffen haben.

    Wir haben bei der Autovermietung eine Selbstbeteiligung im Schadensfall in Höhe von 1000,- EUR abgeschlossen.

    Mein Freund (der Fahrer des LKWs) hat natürlich den Schaden bei der Übergabe gemeldet - die Kaution in Höhe von 250,- EUR wurde von der Autovermietung einbehalten.

    Nun kommt der eigentliche Punkt (oder besser gesagt die Punkte), die uns ziemlich spanisch vorkommen:
    Die Autovermietung verlangt von uns insgesamt eine Summe von rund 682,- EUR für lediglich 2 Schrammen!

    Da mein Freund vom Fach ist (KFZ-Mechaniker) kam ihn das ein "wenig" viel vor & hat deshalb die Autovermietung gebeten, das sie ihm doch bitte den Kostenvoranschlag der Firma vorlegen soll, damit er das prüfen kann. Das haben sie auch gemacht (der Inhaber der Autovermietung hat allerdings sehr erbost darauf reagiert).

    Nun haben wir diese Reparatur-Kalkulation vor uns liegen, in der einige Posten aufgelistet sind, die dort eigentlich nicht hineingehören, weil sie nichts mit dem Schaden zu tun haben.

    Auch ist dort nicht die Firma verzeichnet, die diesen Kostenvoranschlag geliefert hat, weshalb wir wieder beim Inhaber nachgefragt haben, der wiederum sehr erbost reagiert & uns nicht die Firma mitgeteilt hat.

    Wir haben beim Mietvertrag unterschrieben, das wir bei jedem Unfall die Polizei hinzuziehen sollen, was uns der Inhaber der Autovermietung auch noch vorgehalten hat, weil wir das nicht gemacht haben. Aber wir hatten ja nicht in dem Sinne einen Unfall (darunter verstehe ich, das hierbei noch mind. ein 2. Fahrzeug bzw. eine Person verwickelt sein muß), sondern sind lediglich an einer Mauer oder ähnlichem angeeckt & deshalb glaube ich nicht, das man deshalb gleich die Polizei hinzuziehen muß...

    Wir möchten nun wissen, ob wir das Recht haben, uns woanders einen Kostenvoranschlag für die Reparatur zu holen, denn meiner Meinung nach sollte dies uns erlaubt sein. Liege ich richtig? Die Autovermietung jedenfalls stellt sich quer...

    Wie sollen wir vorgehen ?


    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Gruß
    Diana

  2. #2
    TP-Supporter Hardy macht alles soweit korrekt
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    Hi,

    ich denke die exakte rechtlich Situation ergibt sin nur aus dem Vetrag.
    Kratzer sind relativ. Wenn lackiert werden muss, ist man schnell in schwindelerregenden Höhen.
    Veträge mit einer höheren Selbsbeteiligung als 100,- Euro würde ich da gar nicht abschließen, die versuchen sonst schnell einem etwas unterzujubeln. Wie es hier ja anscheinend geschieht.
    Die Frage ist für mich eigentlich nur, ob der Verleiher bei Nutzfahrzeugen nicht sogar ein paar Kratzer in Kauf nehmen muß.
    Seid ihr zufällig im Adac? Dann ruf da doch mal an, vielleicht wissen die Rat.

    Viegrü
    Hardy
    dont dream it, be it!

    Wie immer gilt: Alles Geschriebene ist meine private Meinung und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.

  3. #3
    TP-Greis Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Avatar von Rinaldo
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    Ich würde auf alle Fälle mal versuchen, dass ich selbst einen Kostenvoranschlag bei einer anderen Werkstatt machen lassen würde.

    Allerdings dürfte das ein Problem werden, da Ihr ja an den LKW nicht mehr rankommen werdet...

    Könnte man das Ganze nicht über eine private Haftpflichtversicherung von Euch regeln? (Ihr seid beim vorbei-fahren mit Fahrrad oder so an den LKW gestoßen...)

  4. #4
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
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    Zitat Zitat von Rinaldo
    Könnte man das Ganze nicht über eine private Haftpflichtversicherung von Euch regeln? (Ihr seid beim vorbei-fahren mit Fahrrad oder so an den LKW gestoßen...)
    Hey, das ist Anstiftung zum Versicherungsbetrug, da kann's für beide bis zu 5 Jahren Haft oder ne saftige Geldstrafe für geben.

    Die illegalen Aktivitäten der Forums-User häufen sich doch wirklich in letzter Zeit...


    Hello again!


  5. #5
    TP-Specialist Hausmaster hilft, wo's geht Hausmaster hilft, wo's geht Hausmaster hilft, wo's geht Hausmaster hilft, wo's geht Avatar von Hausmaster
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    Zitat Zitat von OBI-Wahn
    Hey, das ist Anstiftung zum Versicherungsbetrug, da kann's für beide bis zu 5 Jahren Haft oder ne saftige Geldstrafe für geben.

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    wer weiss, vll war es auch ein fahrrad... wer weiss...
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  6. #6

  7. #7
    TP-Specialist Hausmaster hilft, wo's geht Hausmaster hilft, wo's geht Hausmaster hilft, wo's geht Hausmaster hilft, wo's geht Avatar von Hausmaster
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    war ja ein scherz, nimm mich nicht ernst.. =)
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