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Thema: Würzige Frage zu Designklau betreffend deutsches und österreichisches Recht

  1. #1
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    Würzige Frage zu Designklau betreffend deutsches und österreichisches Recht

    Schönen guten Abend.

    Ich werde jetzt mal versuchen den "Sachverhalt" so genau wie möglich wiederzugeben, handelt sich um eine Sache die mich zwar nicht direkt aber U. u. doch etwas betreffen könnte, deswegen die Nachfrage.

    Folgendes:
    Ein österreichisches Unternehmen, Lizenznehmer der Mutterfirma aus Deutschland, sucht sich übers Internet Angebote für den Homepagerelaunch.
    Ein Unternehmer aus Deutschland sendet zu einem Designentwurf(Startseite) des österreichischen Lizenznehmers ein Angebot, bestehend aus dem üblichen Kram: Schriftliches Offert, kleine Flashdemo wie die Seite aussehen könnte. (1:1 dem Designentwurf nachgebaut, 3 Seiten waren in der Flashdemo anschaubar)
    In der Zwischenzeit hat sich der Österreicher seine Seite bei einem anderen machen lassen, weil sich die Sache hinausgezogen hat, ebenfalls auf Grundlage des Designentwurfes, welcher aber nicht 1:1 sondern nur teilweise übernommen wurde. (Gleicher Header, aber zum Beispiel anderes Menü u.ä.)
    Die Seite wurde mittlerweile gelaunched. Jetzt hat sich der Deutsche gemeldet mit einer Zahlungsforderung der zu Folge sein geistiges Eigentum verletzt worden ist und er innerhalb von sieben Tagen Summe XY ueberwiesen haben will, sonst gibts Klage.
    Jetzt ist die Frage wieviel dem Herrn tatsaechlich zusteht bzw. ob er überhaupt dieses Zeugs sein Eigentum nennen darf? (wohl kaum)
    Zu der Copyrightsache: Das gesamte Layout, welches von dem Herrn als sein geistiges Eigentum angesehen wird entstammt dem Entwurf des Ösi-Lizenzlers. Der Rest der Grafiken die für die 3 klickbaren Unterseiten der Flashdemo verwendet wurden stammen vom deutschen Mutterhaus und das C liegt logischerweise bei denen; der Lizenznehmer darf das verwenden.
    Für die jetzige Seite wurden Teile des Flashdemo als graphischer Anhaltspunkt angenommen, sämtliche Grafiken kommen aber aus deutscher Mutterhand(also von der MamaFirma) bzw. vom Entwurf des Lizenznehmers.

    So...
    Die Frage dürfte sein in wie fern beweisbar ist, dass der Erstentwurf die Basis des Entwurfes des Anbieters(des Deutschen) ist.
    Ansonsten kann ich mir nicht vorstellen, dass der Herr irgendwelche "geistigen Eigentümer" geltend machen kann, immerhin hat er nichts anderes getan als den Erstentwurf in eine Flashdemo gepackt und dazu 3 Unterseiten gebastelt. Anschauungsmaterial in Htmlumsetzung gibt es nicht von ihm.

    Wie ihr seht betrifft das österreichisches und deutsches Recht, ein bißchen verwirrend die Sache.

    Btw: Es gab nie einen schriftlichen Auftrag zur Erstellung der Homepage, also nur ein Mailverkehr mit dem Designentwurf.

    Jaja,

  2. #2
    TP-Senior buzzbomb macht alles soweit korrekt
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    verstehe ich das richtig, die firma hatte schon einen entwurf und auf diesem wurde dann ein neuer entwurf entwickelt und auf diesen entwurf wurden dann wieder ein entwurf entwickelt, derjenige der den zweiten entwurf aufgrund des ersten entwurfs entwickelt hat will nun geld weil auf seinen entwurf, der auf den ersten entwurf basiert ein neuer entwurf gemacht wurde???????????????????????????ß
    geh zum anwalt, vielleicht kann der die verwirrung lösen.


    mfg
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  3. #3
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    Momental:
    Da gibt´s im Prinzip nur einen einzigen Entwurf.
    Der stammt vom Unternehmen selber, den hat der hausinterne Grafiker gestaltet; is nur ein jpg sonst nix. Diesen Entwurf hat er dann an diesen Deutschen Webdesigner gemailt; auf Basis dieses Entwurfes hat der eine kleine Flashdemo geschickt und will Ansprüche auf sein "geistiges Eigentum" geltend machen.

    Nachtrag: Was ich wissen will ist nur, ob dieser gute Herr im Falle des Falles tatsächlich die Möglichkeit hätte, den Schmafu als sein geistiges Eigentum zu behautpen?
    Geändert von Schneeschaufel (16.10.2004 um 00:45 Uhr)

  4. #4
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  5. #5
    TP-Junior harald12 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Schneeschaufel

    Der stammt vom Unternehmen selber, den hat der hausinterne Grafiker gestaltet; is nur ein jpg sonst nix. Diesen Entwurf hat er dann an diesen Deutschen Webdesigner gemailt; auf Basis dieses Entwurfes hat der eine kleine Flashdemo geschickt
    Sehe ich das richtig? Du/die Firma sendet Material an den Webdesigner mit dem Auftrag er soll daraus eine Seite/ein Flashdemo bauen.

    Der Erledigt die Arbeit bzw. zeigt eine erste Flash-Demo Version und jetzt willst Du nicht zahlen?


    mfg

  6. #6
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    Zitat Zitat von harald12
    Sehe ich das richtig? Du/die Firma sendet Material an den Webdesigner mit dem Auftrag er soll daraus eine Seite/ein Flashdemo bauen.
    Der Erledigt die Arbeit bzw. zeigt eine erste Flash-Demo Version und jetzt willst Du nicht zahlen?
    1. Nicht ich, das betrifft mich nicht.
    2. Das war kein Auftrag zu einer Flashdemo, der hat das Ding ins Angebot mitreingepackt, quasi "so könnt´s ausschaun". Er hat keinen Auftrag bekommen und er hat auch nichts gemacht; sondern nur das Angebot geschickt. Mehr nich.

    Nochmal anders, damit hier nicht der Eindruck entsteht, dass jemand geleistete Leistung nicht zahlen will:
    Der Lustige hat keinen Auftrag zur Erstellung bekommen. Nachdem er das Angebot geschickt hat war Stille - bis eben jetzt.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Rinaldo
    Das ist eine gute Frage.

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