Wenn du kein Kleinunternehmer bist, mußt du die MwSt. auf der Rechnung ausweisen und natürlich auch abführen. Bei 50,- € Rechnungsbetrag mußt du die MwSt. demnach also abziehen. Willst du 50,- € netto haben, mußt du deiner Tanzschule 58,- € in Rechnung stellen...
Als Kleinunternehmer darfst du keine MwSt. erheben und mußt daher die vereinnahmte MwSt. auch nicht abführen. Im Gegenzug darfst du aber die MwSt. deiner Ausgaben nicht mit den vereinahmten verrechnen.
Alle Infos zur Kleinunternehmerschaft findest du hier:
http://www.traum-projekt.com/forum/s...ad.php?t=48395


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