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Thema: Fragen zur Einkommenssteuer

  1. #1
    TP-Junior bodymurrat macht alles soweit korrekt
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    Fragen zur Einkommenssteuer

    1.Ich habe ein Gewerbe angemeldet, aber arbeite nebenbei bereits für 400 Euro monatlich(Aushilfsjob). Muss mein Lohn auch in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden? Der Grundfreibetrag beträgt ja um die 7,500 Euro, aber ich verdiene bereits ca. 4800 Euro durch meinen nebenjob. Heißt das, dass ich nur noch einen Freibetrag von ca. 2,700 als Freiberag habe?

    2. Kann man Versand sowie Zollkosten, die beim importieren von Artikeln anfallen, als Betriebesausgaben führen? Wie siehts es mit Ebaygebühren aus?
    Im Prinzip, gilt nur der Nettobetrag für den Artikel oder der Bruttobetrag, inklusive Mehrwertsteuer,Versand,Zoll als Betriebsausgabe??

    3. Es gibt zwei Arten von Bilanzführung soweit ich weiß. Könnt ihr mir ein paar Links geben, damit ich mich besser informieren kann?

    4. Wenn ich Artikel zb. von Privatleuten erworben habe, oder beim Flohmarkt gekauft habe, wo ich keine Rechnung erhalte, darf ich selbst eine Rechnung erstellen oder wie soll ich diese Art von betriebsausgaben bilanzieren?

    5. Kann man die Kosten für den Steuerberater von der Steuer absetzen??

    das wars vorerst !!

  2. #2
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
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    Zitat Zitat von bodymurrat
    1.Ich habe ein Gewerbe angemeldet, aber arbeite nebenbei bereits für 400 Euro monatlich(Aushilfsjob). Muss mein Lohn auch in der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden? Der Grundfreibetrag beträgt ja um die 7,500 Euro, aber ich verdiene bereits ca. 4800 Euro durch meinen nebenjob. Heißt das, dass ich nur noch einen Freibetrag von ca. 2,700 als Freiberag habe?
    Genau, für die Einkommenssteuer sind die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (dein Aushilfsjob) und die Einkünfte aus selbständiger Arbeit (dein Gewerbe) relevant.

    2. Kann man Versand sowie Zollkosten, die beim importieren von Artikeln anfallen, als Betriebesausgaben führen? Wie siehts es mit Ebaygebühren aus?
    Im Prinzip, gilt nur der Nettobetrag für den Artikel oder der Bruttobetrag, inklusive Mehrwertsteuer,Versand,Zoll als Betriebsausgabe??
    Klar, ich wüßte nicht, warum diese Kosten nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden dürften. Ob der Brutto- oder Nettobetrag dabei zugrunde zu legen ist, hängt davon ab, ob du Kleinunternehmer bist oder nicht.

    3. Es gibt zwei Arten von Bilanzführung soweit ich weiß. Könnt ihr mir ein paar Links geben, damit ich mich besser informieren kann?
    Es gibt die doppelte Buchführung inkl. Aufstellung einer Bilanz (sehr komplex) und die Einnahmen-Überschuß-Rechnung (EÜR; auch 4-3er-Rechnung genannt). Bemühe mal dazu die (Forums-)Suchmaschine. Es gibt dazu etliche Threads.

    Ganz hilfreich dazu ist folgender Link: http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber_old/frameset.html

    5. Kann man die Kosten für den Steuerberater von der Steuer absetzen??
    Logisch, die Frage erübrigt sich doch eigentlich bei ein wenig Nachdenken, oder?


    Hello again!


  3. #3
    TP-Junior bodymurrat macht alles soweit korrekt
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    Danke für die Antworten.

    Der Link ist klasse!

    Ich werde wohl meine Steueragelegenheiten von einen Steuerberater erledigen lassen, aber das entbindet einen nicht eine Buchführung zu machen? Man kann doch die Buchführung ebenfalls vom Steuerberater erledigen lassen, und das auch von der Steuer absetzen??

  4. #4
    TP-Insider hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht hezen hilft, wo's geht
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    Zitat Zitat von bodymurrat
    Man kann doch die Buchführung ebenfalls vom Steuerberater erledigen lassen, und das auch von der Steuer absetzen??
    Ja, richtig.

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  5. #5
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    Genau, für die Einkommenssteuer sind die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (dein Aushilfsjob) und die Einkünfte aus selbständiger Arbeit (dein Gewerbe) relevant.
    Hallo Obi, um die Frage richtig beantworten zu können müsstest Du erst noch fragen ob der Aushilfsjob (geringfügige Beschäftigung) über Steuerkarte abrechnet wird oder pauschal vom Arbeitgeber versteuert wird. Beim letzteren wären die Einkünfte dann nämlich bei der Einkommensteuer nicht zu berücksichtigen, da die Steuer bereits durch die Pauschalversteuerung abgegolten ist.

    Gruß Epic03
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

    ________________________

    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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  6. #6
    TP-Junior bodymurrat macht alles soweit korrekt
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    @epic

    Der Job wurde früher vom Arbeitgeber pauschal abgerechnet, aber ist seit kurzer Zeit geändert worden, weil der Arbeitgeber angeblich etwas spart.
    Er wird also über die Steuerkarte abgerechnet. Demzufolge müsste ich ihn bei der Steuererklärung mit angeben?

    Zitat:
    2. Kann man Versand sowie Zollkosten, die beim importieren von Artikeln anfallen, als Betriebesausgaben führen? Wie siehts es mit Ebaygebühren aus?
    Im Prinzip, gilt nur der Nettobetrag für den Artikel oder der Bruttobetrag, inklusive Mehrwertsteuer,Versand,Zoll als Betriebsausgabe??

    Klar, ich wüßte nicht, warum diese Kosten nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden dürften. Ob der Brutto- oder Nettobetrag dabei zugrunde zu legen ist, hängt davon ab, ob du Kleinunternehmer bist oder nicht

    Ich wollte erst die Kleinunternehmer regelung in Anspruch nehmen, aber dann habe ich gemerkt, dass viele meiner potentiellen Kunden die Mehrwertsteuerangabe auf der rechnung bevorzugen und ich selbst kann dann auch monatlich die Vorsteuer geltend machen.

    Der Nettobetrag + Zoll + Versand wird als Betribsausgabe geführt, die Mehrwetsteuer nicht , weil ich sie ja bereits absetzen kann? Was ist wenn ich es versäumt habe eine Vorsteuer geltend zu machen, kann ich sie am ende des Jahres dann mit zu den Ausgaben rechnen oder besteht die Möglichkeit nachträglich die Vorsteuer zu verbuchen?


    Zitat:
    Zitat von bodymurrat
    Man kann doch die Buchführung ebenfalls vom Steuerberater erledigen lassen, und das auch von der Steuer absetzen??



    Ja, richtig.


    das heißt imklartext der Steuerberater bzw. Buchführer wird seine Marge als Betriebsausgabe bei der Steuerklärung verbuchen?

  7. #7
    TP-Junior bodymurrat macht alles soweit korrekt
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    Die umsatzsteuer die man an das finanzamt zahlt, enthält dooch keine Mehrwertsteuer, die man wiederum geltend machen könnte?

    Die Vorsteuer, die ich vom Finanzamt erstattet bekomme, zählt als betriebseinname und enthält doch auch keine umsatzsteuer?

  8. #8
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    Zitat Zitat von bodymurrat
    Die umsatzsteuer die man an das finanzamt zahlt, enthält dooch keine Mehrwertsteuer, die man wiederum geltend machen könnte?

    Die Vorsteuer, die ich vom Finanzamt erstattet bekomme, zählt als betriebseinname und enthält doch auch keine umsatzsteuer?
    Mehrwertssteuer = Umsatzsteuer


    Hello again!


  9. #9
    TP-Junior bodymurrat macht alles soweit korrekt
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    danke!

    Kennt jemand die Zollgebühr auf gebrauchte Waren, welche aus Drittländern importiert werden?

    Wie sieht es aus wenn ich Waren von Privatleuten abgekauft habe, und diese mir keine rechnung ausweisen. Kann ich selbst eine rechnung schreiben ( Eigenbeleg), da ich ja diese Kosten als Betriebsausgaben geltend machen will?

  10. #10
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    Zitat Zitat von bodymurrat
    das heißt imklartext der Steuerberater bzw. Buchführer wird seine Marge als Betriebsausgabe bei der Steuerklärung verbuchen?
    Was Dir der Steuerberater lt. der Steuerberatergebührenverordnung für seine Leistungen berechnet, ist für Dich eine Betriebsausgabe, ja. Mit Margen hat das aber nix zu tun.

    ~ BLINK! ~


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