Genau, für die Einkommenssteuer sind die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (dein Aushilfsjob) und die Einkünfte aus selbständiger Arbeit (dein Gewerbe) relevant.Zitat von bodymurrat
Klar, ich wüßte nicht, warum diese Kosten nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden dürften. Ob der Brutto- oder Nettobetrag dabei zugrunde zu legen ist, hängt davon ab, ob du Kleinunternehmer bist oder nicht.2. Kann man Versand sowie Zollkosten, die beim importieren von Artikeln anfallen, als Betriebesausgaben führen? Wie siehts es mit Ebaygebühren aus?
Im Prinzip, gilt nur der Nettobetrag für den Artikel oder der Bruttobetrag, inklusive Mehrwertsteuer,Versand,Zoll als Betriebsausgabe??
Es gibt die doppelte Buchführung inkl. Aufstellung einer Bilanz (sehr komplex) und die Einnahmen-Überschuß-Rechnung (EÜR; auch 4-3er-Rechnung genannt). Bemühe mal dazu die (Forums-)Suchmaschine. Es gibt dazu etliche Threads.3. Es gibt zwei Arten von Bilanzführung soweit ich weiß. Könnt ihr mir ein paar Links geben, damit ich mich besser informieren kann?
Ganz hilfreich dazu ist folgender Link: http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber_old/frameset.html
Logisch, die Frage erübrigt sich doch eigentlich bei ein wenig Nachdenken, oder?5. Kann man die Kosten für den Steuerberater von der Steuer absetzen??![]()


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