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Alt 25.10.2004, 19:17   #1
TP-Supporter
 
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Achim b. Bremen
achimer macht alles soweit korrekt

Welche Rechte haben Azubis bei einem Wechsel des Chefs?


Hallo TP-Gemeinde,

heute hatten wir in der Berufsschule das Thema "Pflichten und Rechten" eines Auszubildenden. Meine Berufsschullehrerin hat folgendes Beispiel erzähl:

Maler-Azubi Michael lernt bei Malermeister Mustermann, doch dieser verkauft seinen Laden an Malermeister Schmidt. Darf Schmidt nun den Azubi ohne nennung von Gründen Kündigen? Einfach so? Meine Lehrerin meint ja, ich bin allerdings der Meinung das der Kündigungsschutz auch bei einem Inhaberwechsel weiterhin bestand hat, und nur bei schweren Verstößen wie Diebstahl, etc gekündigt werden kann.

Was ist nun Richtig?

Christian
achimer ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 25.10.2004, 22:11   #2
TP-Senior
 
Registriert seit: Jan 2004
bobelle macht alles soweit korrekt
ich weiss nich wie das bei azubis ist, aber bei angestellten ist das genau so, wenn nicht anders vereinbart im kauf/übernahmevertrag.

beispiel: Falke-Socken: der chef hat eine der vielen fabriken letztes jahr verkauft. der neue chef hat viele entlassen. nun scheint es so, als wird die firma wieder zurückgekauft. somit hat der alte chef sich abfindungen für die alten mitarbeiter erspart ...
bobelle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.10.2004, 22:12   #3
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ratze
 
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
ratze bringt sich richtig einratze bringt sich richtig ein
Bei einem Betriebsübergang an einen neuen Inhaber genießt der Arbeitnehmer bezüglich übergangsbedingter Kündigungen ein Jahr lang Kündigungsschutz. Während dieser Zeit ist jede betriebsbedingte Kündigung wegen des Überganges unwirksam. Kündigungen aus anderen Gründen bleiben davon unberührt.
(§ 613a Absatz 4 Bürgerliches Gesetzbuch)
ratze ist offline   Mit Zitat antworten
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