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Thema: Tierärzte - Vorsteuerabzugsfähig?

  1. #1
    TP-Supporter screamfine macht alles soweit korrekt
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    Tierärzte - Vorsteuerabzugsfähig?

    Hallo zusammen!

    Ich bräuchte mal ne Auskunft. Und zwar: Wisst ihr ob Tierärzte vorsteuerabzugsfähig sind?

  2. #2
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Mar 2004
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    Tierärzte führen auschließlich Umsatzsteuerfreie Leistungen aus. Lediglich der Verkauf von Medikamenten ist bei Tierärzten Umsatzsteuerpflichtig. Im Regelfall trennt jeder Tierarzt diese beide Vorgänge voneinander damit nicht auch seine normale Tätigkeit Umsatzsteuerpflichtig wird. Also Grundsatz kein Vorsteuerabzug, Außnahmen sind möglich.

    Gruß Epic03
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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  3. #3
    TP-Senior Joern macht alles soweit korrekt
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    Auszug aus §4 Nr. 14 USTG

    Steuerfrei sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker,........................ Die Sätze 1 und 2 gelten nicht

    a) für die Umsätze aus der Tätigkeit als Tierarzt und für die Umsätze von Gemeinschaften, deren Mitglieder Tierärzte sind,......

    Somit führt der Tierarzt steuerpflichtige Umsätze aus und kann auch Vorsteuer geltend machen.


    Gruß Jörn
    Geändert von Joern (30.10.2004 um 16:17 Uhr)
    Gruß Jörn

  4. #4
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Auszug aus §4 Nr. 14 USTG

    Steuerfrei sind die Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker,........................ Die Sätze 1 und 2 gelten nicht

    a) für die Umsätze aus der Tätigkeit als Tierarzt und für die Umsätze von Gemeinschaften, deren Mitglieder Tierärzte sind,......

    Somit führt der Tierarzt steuerpflichtige Umsätze aus und kann auch Vorsteuer geltend machen.


    Gruß Jörn
    Stimmt, das hab ich verwechselt das passiert wenn man nicht jedesmal ins Gesetz guckt. Die Tätigkeit als Tierarzt ist Freiberuflich. Der Verkauf von Medikamenten aber Gewerblich und deshalb werden diese beiden Tätigkeiten getrennt damit die eigentlicht Tätigkeit nicht auch Gewerblich wird und somit Gewerbesteuer kostet.

    Sorry, kann passieren Gruß Epic03
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