Tierärzte führen auschließlich Umsatzsteuerfreie Leistungen aus. Lediglich der Verkauf von Medikamenten ist bei Tierärzten Umsatzsteuerpflichtig. Im Regelfall trennt jeder Tierarzt diese beide Vorgänge voneinander damit nicht auch seine normale Tätigkeit Umsatzsteuerpflichtig wird. Also Grundsatz kein Vorsteuerabzug, Außnahmen sind möglich.
Gruß Epic03


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das passiert wenn man nicht jedesmal ins Gesetz guckt. Die Tätigkeit als Tierarzt ist Freiberuflich. Der Verkauf von Medikamenten aber Gewerblich und deshalb werden diese beiden Tätigkeiten getrennt damit die eigentlicht Tätigkeit nicht auch Gewerblich wird und somit Gewerbesteuer kostet.