Mache zwei Rechnungen und diese jeweils mit der MwSt....
hi,
jetzt hab ich hier auch mal ne Frage, obwohl ich wirklich immer brav die Hilfe benutze.....
wenn ich bei einem Werksvertrag eine Vorrauszahlung von angenommen 40% vereinbare, wie mache ich es dann mit der Mwst.?
Stelle ich die Vorrauszahlung plus der anteiligen Mwst., oder erst bei Stellung der Rechnung als gesammte Mwst.?
ich hoffe ihr versteht was ich meine, schon mal danke
Grüße, Clarissa
Mache zwei Rechnungen und diese jeweils mit der MwSt....
Hello again!
Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums anteilig, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 1a Satz 4 UStG). Dies gilt ungeachtet dessen, wie hoch das vereinnahmte Entgelt oder Teilentgelt ist und ob der Unternehmer eine Rechnung mit gesondertem Ausweis der Steuer erteilt hat oder nicht. Bei dieser Regelung spricht man von der Mindest -Istbesteuerung.
Praxis-Beispiel
Großhändler G, der seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten versteuert, vereinnahmt für eine Lieferung, die dem Steuersatz von 16% unterliegen wird, eine Anzahlung von 10.000 EUR.
In der Anzahlung ist der Betrag von 1.379,31 EUR als USt enthalten; das Teilentgelt beträgt somit 8.620,69 EUR. Die Umsatzsteuer entsteht bereits mit Ablauf des Monats der Vereinnahmung. Im Zeitpunkt der späteren Lieferung entsteht die restliche Umsatzsteuer.
Fordert der Unternehmer Abschlagszahlungen an und erhält er diese nur teilweise, ist nur der vereinnahmte Teil zu besteuern.
Praxis-Beispiel
Handwerker H, der seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten versteuert, fordert mit Rechnung vom 15.8. eine Abschlagszahlung von 15.000 EUR zuzüglich 2.400 EUR USt an. Der Kunde bezahlt daraufhin noch im August einen Betrag von 12.000 EUR. Die Leistung wird im Oktober erbracht.
Die Mindest-Istbesteuerung greift insoweit, als der Kunde eine Anzahlung leistet. Das Entgelt aus der Anzahlung beträgt 10.344,83 EUR, die USt 1.655,17 EUR. Die Umsatzsteuer entsteht insoweit mit Ablauf des Monats August. Die restliche Umsatzsteuer entsteht im Zeitpunkt der späteren Leistung. Unerheblich ist, dass der Unternehmer 17.400 EUR angefordert hatte, denn maßgebend ist im Rahmen der Mindest-Istbesteuerung stets das tatsächlich vereinnahmte Entgelt.
Gruß Epic03
Geändert von Epic (04.11.2004 um 22:00 Uhr)
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Ich setze jetzt mal voraus, dass ich dich richtig verstanden habe:
Klar, inkl. USt - es sei denn, Du machst von der Kleinunternehmerreglung Gebrauch, aber dann fällt das ganze Thema ja ohnehin flach. Ob Du nun Akontorechnungen stellst oder am Ende eine Gesamtrechnung - das Ergebnis bleibt ja umsatzsteuertechnisch gleich ...
EDITMeine Güte, bin ich lahm ...![]()
~ BLINK! ~
[OT] hezen ... bisschen lahm heute?[/OT]
LOL was geht denn hier ab hahahaha
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wau danke! schnell wie der Blitz die Traumler
dann könnte ich also um mir eine Rechnungsschreiberei zu sparen, mir den Teilbetrag überweisen lassen und wenn alles fertig ist eine Gesamtrechnung schreiben und dann die Mwst, abführen?
grüße Clarissa
Erster!!! :-)
Hello again!
Nein, du musst die Umsätze versteuern, wenn sie bei dir eingehen, also auf dem Konto gutgeschrieben werden (= Ist-Versteuerung, die du aller Wahrscheinlichkeit haben wirst)!!!Zitat von alfa
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil...
Hello again!
Streber!!!Zitat von OBI-Wahn
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Nö, lese mal weiter oben, hab meinen Beitrag noch mal Editiert.dann könnte ich also um mir eine Rechnungsschreiberei zu sparen, mir den Teilbetrag überweisen lassen und wenn alles fertig ist eine Gesamtrechnung schreiben und dann die Mwst, abführen?
Gruß Epic03
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"Mindest Istbesteuerung". Es spielt keine Rolle ob der Unternehmer ansonsten seine Umsätze nach vereinnahmten oder vereinbahrten Entgelten versteuert.Nein, du musst die Umsätze versteuern, wenn sie bei dir eingehen, also auf dem Konto gutgeschrieben werden (= Ist-Versteuerung, die du aller Wahrscheinlichkeit haben wirst)!!!
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Zitat von Thomas
NEIDER!!!![]()
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danke Epic, jetzt hab ichs verstanden.
Grüße, Clarissa
soll ich noch was fragen?![]()
Nein, ein Forum ist nicht dazu da, Fragen zu stellen!Zitat von alfa
Klar, als raus damit (aber vorher die Suche benutzen und Sticky-Threads lesen)...
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