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04.11.2004, 22:51
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#1
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TP-Senior
Registriert seit: Sep 2002
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Vorrauszahlung mit Mwst.???
hi,
jetzt hab ich hier auch mal ne Frage, obwohl ich wirklich immer brav die Hilfe benutze.....
wenn ich bei einem Werksvertrag eine Vorrauszahlung von angenommen 40% vereinbare, wie mache ich es dann mit der Mwst.?
Stelle ich die Vorrauszahlung plus der anteiligen Mwst., oder erst bei Stellung der Rechnung als gesammte Mwst.?
ich hoffe ihr versteht was ich meine, schon mal danke
Grüße, Clarissa
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04.11.2004, 22:53
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Mache zwei Rechnungen und diese jeweils mit der MwSt....
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Hello again!
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04.11.2004, 22:55
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#3
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums anteilig, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 1a Satz 4 UStG). Dies gilt ungeachtet dessen, wie hoch das vereinnahmte Entgelt oder Teilentgelt ist und ob der Unternehmer eine Rechnung mit gesondertem Ausweis der Steuer erteilt hat oder nicht. Bei dieser Regelung spricht man von der Mindest -Istbesteuerung.
Praxis-Beispiel
Großhändler G, der seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten versteuert, vereinnahmt für eine Lieferung, die dem Steuersatz von 16% unterliegen wird, eine Anzahlung von 10.000 EUR.
In der Anzahlung ist der Betrag von 1.379,31 EUR als USt enthalten; das Teilentgelt beträgt somit 8.620,69 EUR. Die Umsatzsteuer entsteht bereits mit Ablauf des Monats der Vereinnahmung. Im Zeitpunkt der späteren Lieferung entsteht die restliche Umsatzsteuer.
Fordert der Unternehmer Abschlagszahlungen an und erhält er diese nur teilweise, ist nur der vereinnahmte Teil zu besteuern.
Praxis-Beispiel
Handwerker H, der seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten versteuert, fordert mit Rechnung vom 15.8. eine Abschlagszahlung von 15.000 EUR zuzüglich 2.400 EUR USt an. Der Kunde bezahlt daraufhin noch im August einen Betrag von 12.000 EUR. Die Leistung wird im Oktober erbracht.
Die Mindest-Istbesteuerung greift insoweit, als der Kunde eine Anzahlung leistet. Das Entgelt aus der Anzahlung beträgt 10.344,83 EUR, die USt 1.655,17 EUR. Die Umsatzsteuer entsteht insoweit mit Ablauf des Monats August. Die restliche Umsatzsteuer entsteht im Zeitpunkt der späteren Leistung. Unerheblich ist, dass der Unternehmer 17.400 EUR angefordert hatte, denn maßgebend ist im Rahmen der Mindest-Istbesteuerung stets das tatsächlich vereinnahmte Entgelt.
Gruß Epic03
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Geändert von Epic (04.11.2004 um 23:00 Uhr).
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04.11.2004, 22:56
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Jan 2003
Ort: Bonn
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Ich setze jetzt mal voraus, dass ich dich richtig verstanden habe:
Klar, inkl. USt - es sei denn, Du machst von der Kleinunternehmerreglung Gebrauch, aber dann fällt das ganze Thema ja ohnehin flach. Ob Du nun Akontorechnungen stellst oder am Ende eine Gesamtrechnung - das Ergebnis bleibt ja umsatzsteuertechnisch gleich ...
EDIT
Meine Güte, bin ich lahm ...
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♥
~ ...! ~
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04.11.2004, 22:57
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#5
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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[OT] hezen ... bisschen lahm heute?  [/OT]
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04.11.2004, 22:59
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#6
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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LOL was geht denn hier ab hahahaha
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04.11.2004, 22:59
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#7
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TP-Senior
Registriert seit: Sep 2002
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wau danke! schnell wie der Blitz die Traumler
dann könnte ich also um mir eine Rechnungsschreiberei zu sparen, mir den Teilbetrag überweisen lassen und wenn alles fertig ist eine Gesamtrechnung schreiben und dann die Mwst, abführen?
grüße Clarissa
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04.11.2004, 23:00
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#8
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Erster!!! :-)
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Hello again!
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04.11.2004, 23:01
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#9
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Zitat:
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Zitat von alfa
wau danke! schnell wie der Blitz die Traumler
dann könnte ich also um mir eine Rechnungsschreiberei zu sparen, mir den Teilbetrag überweisen lassen und wenn alles fertig ist eine Gesamtrechnung schreiben und dann die Mwst, abführen?
grüße Clarissa
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Nein, du musst die Umsätze versteuern, wenn sie bei dir eingehen, also auf dem Konto gutgeschrieben werden (= Ist-Versteuerung, die du aller Wahrscheinlichkeit haben wirst)!!!
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil...
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Hello again!
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04.11.2004, 23:02
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#10
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TP-Special Mod
Registriert seit: May 2001
Ort: Arnsberg - Sauerland
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Zitat:
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Zitat von OBI-Wahn
Erster!!! :-)
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Streber!!! 
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04.11.2004, 23:02
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#11
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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dann könnte ich also um mir eine Rechnungsschreiberei zu sparen, mir den Teilbetrag überweisen lassen und wenn alles fertig ist eine Gesamtrechnung schreiben und dann die Mwst, abführen?
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Nö, lese mal weiter oben, hab meinen Beitrag noch mal Editiert.
Gruß Epic03
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04.11.2004, 23:04
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#12
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TP-Veteran
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
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Zitat:
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Nein, du musst die Umsätze versteuern, wenn sie bei dir eingehen, also auf dem Konto gutgeschrieben werden (= Ist-Versteuerung, die du aller Wahrscheinlichkeit haben wirst)!!!
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"Mindest Istbesteuerung". Es spielt keine Rolle ob der Unternehmer ansonsten seine Umsätze nach vereinnahmten oder vereinbahrten Entgelten versteuert.
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Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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04.11.2004, 23:05
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#13
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Zitat:
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Zitat von Thomas
Streber!!! 
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NEIDER!!! 
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Hello again!
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04.11.2004, 23:06
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#14
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TP-Senior
Registriert seit: Sep 2002
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danke Epic, jetzt hab ichs verstanden.
Grüße, Clarissa
soll ich noch was fragen? 
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04.11.2004, 23:08
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#15
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Zitat:
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Zitat von alfa
soll ich noch was fragen? 
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Nein, ein Forum ist nicht dazu da, Fragen zu stellen!
Klar, als raus damit (aber vorher die Suche benutzen und Sticky-Threads lesen)...
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Hello again!
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