TP Underground Lounge 07/08
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Alt 04.11.2004, 22:51   #1
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Vorrauszahlung mit Mwst.???


hi,
jetzt hab ich hier auch mal ne Frage, obwohl ich wirklich immer brav die Hilfe benutze.....

wenn ich bei einem Werksvertrag eine Vorrauszahlung von angenommen 40% vereinbare, wie mache ich es dann mit der Mwst.?

Stelle ich die Vorrauszahlung plus der anteiligen Mwst., oder erst bei Stellung der Rechnung als gesammte Mwst.?

ich hoffe ihr versteht was ich meine, schon mal danke

Grüße, Clarissa
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Alt 04.11.2004, 22:53   #2
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Alt 04.11.2004, 22:55   #3
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Wird das Entgelt oder ein Teil des Entgelts vereinnahmt, bevor die Leistung oder die Teilleistung ausgeführt worden ist, so entsteht die Steuer mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums anteilig, in dem das Entgelt oder das Teilentgelt vereinnahmt worden ist (§ 13 Abs. 1 Nr. 1a Satz 4 UStG). Dies gilt ungeachtet dessen, wie hoch das vereinnahmte Entgelt oder Teilentgelt ist und ob der Unternehmer eine Rechnung mit gesondertem Ausweis der Steuer erteilt hat oder nicht. Bei dieser Regelung spricht man von der Mindest -Istbesteuerung.

Praxis-Beispiel
Großhändler G, der seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten versteuert, vereinnahmt für eine Lieferung, die dem Steuersatz von 16% unterliegen wird, eine Anzahlung von 10.000 EUR.
In der Anzahlung ist der Betrag von 1.379,31 EUR als USt enthalten; das Teilentgelt beträgt somit 8.620,69 EUR. Die Umsatzsteuer entsteht bereits mit Ablauf des Monats der Vereinnahmung. Im Zeitpunkt der späteren Lieferung entsteht die restliche Umsatzsteuer.

Fordert der Unternehmer Abschlagszahlungen an und erhält er diese nur teilweise, ist nur der vereinnahmte Teil zu besteuern.

Praxis-Beispiel
Handwerker H, der seine Umsätze nach vereinbarten Entgelten versteuert, fordert mit Rechnung vom 15.8. eine Abschlagszahlung von 15.000 EUR zuzüglich 2.400 EUR USt an. Der Kunde bezahlt daraufhin noch im August einen Betrag von 12.000 EUR. Die Leistung wird im Oktober erbracht.
Die Mindest-Istbesteuerung greift insoweit, als der Kunde eine Anzahlung leistet. Das Entgelt aus der Anzahlung beträgt 10.344,83 EUR, die USt 1.655,17 EUR. Die Umsatzsteuer entsteht insoweit mit Ablauf des Monats August. Die restliche Umsatzsteuer entsteht im Zeitpunkt der späteren Leistung. Unerheblich ist, dass der Unternehmer 17.400 EUR angefordert hatte, denn maßgebend ist im Rahmen der Mindest-Istbesteuerung stets das tatsächlich vereinnahmte Entgelt.

Gruß Epic03
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Geändert von Epic (04.11.2004 um 23:00 Uhr).
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Alt 04.11.2004, 22:56   #4
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hezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's gehthezen hilft, wo's geht
Ich setze jetzt mal voraus, dass ich dich richtig verstanden habe:

Klar, inkl. USt - es sei denn, Du machst von der Kleinunternehmerreglung Gebrauch, aber dann fällt das ganze Thema ja ohnehin flach. Ob Du nun Akontorechnungen stellst oder am Ende eine Gesamtrechnung - das Ergebnis bleibt ja umsatzsteuertechnisch gleich ...

EDIT
Meine Güte, bin ich lahm ...
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~ ...! ~
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Alt 04.11.2004, 22:57   #5
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[OT] hezen ... bisschen lahm heute? [/OT]
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Alt 04.11.2004, 22:59   #6
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Alt 04.11.2004, 22:59   #7
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wau danke! schnell wie der Blitz die Traumler

dann könnte ich also um mir eine Rechnungsschreiberei zu sparen, mir den Teilbetrag überweisen lassen und wenn alles fertig ist eine Gesamtrechnung schreiben und dann die Mwst, abführen?

grüße Clarissa
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Alt 04.11.2004, 23:00   #8
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Alt 04.11.2004, 23:01   #9
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Zitat:
Zitat von alfa
wau danke! schnell wie der Blitz die Traumler

dann könnte ich also um mir eine Rechnungsschreiberei zu sparen, mir den Teilbetrag überweisen lassen und wenn alles fertig ist eine Gesamtrechnung schreiben und dann die Mwst, abführen?

grüße Clarissa
Nein, du musst die Umsätze versteuern, wenn sie bei dir eingehen, also auf dem Konto gutgeschrieben werden (= Ist-Versteuerung, die du aller Wahrscheinlichkeit haben wirst)!!!

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil...
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Alt 04.11.2004, 23:02   #10
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Zitat:
Zitat von OBI-Wahn
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Alt 04.11.2004, 23:02   #11
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Zitat:
dann könnte ich also um mir eine Rechnungsschreiberei zu sparen, mir den Teilbetrag überweisen lassen und wenn alles fertig ist eine Gesamtrechnung schreiben und dann die Mwst, abführen?
Nö, lese mal weiter oben, hab meinen Beitrag noch mal Editiert.

Gruß Epic03
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Alt 04.11.2004, 23:04   #12
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Zitat:
Nein, du musst die Umsätze versteuern, wenn sie bei dir eingehen, also auf dem Konto gutgeschrieben werden (= Ist-Versteuerung, die du aller Wahrscheinlichkeit haben wirst)!!!
"Mindest Istbesteuerung". Es spielt keine Rolle ob der Unternehmer ansonsten seine Umsätze nach vereinnahmten oder vereinbahrten Entgelten versteuert.
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Alt 04.11.2004, 23:05   #13
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Zitat:
Zitat von Thomas
Streber!!!


NEIDER!!!
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Alt 04.11.2004, 23:06   #14
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danke Epic, jetzt hab ichs verstanden.

Grüße, Clarissa

soll ich noch was fragen?
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Alt 04.11.2004, 23:08   #15
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Zitat:
Zitat von alfa
soll ich noch was fragen?
Nein, ein Forum ist nicht dazu da, Fragen zu stellen!

Klar, als raus damit (aber vorher die Suche benutzen und Sticky-Threads lesen)...
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