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Thema: Kleingewerbe Computerinstallation / Rechtliche Fragen

  1. #1
    TP-Junior Hueth macht alles soweit korrekt
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    Question Kleingewerbe Computerinstallation / Rechtliche Fragen

    Hallo zusammen,

    hab schon ein bischen im Forum (Lob an die Betreiber und kompetenten Teilnehmer!) herumgeschnüffelt, aber zu dieser konkreten Frage noch nichts gefunden:
    Ich habe vor ein Kleingewerbe zu betreiben. Das Geschäft (ein wenig über den Bekanntenkreis hinaus) soll grob folgende Leistungen beinhalten: Computerhardware aufrüsten, d.h. z.B. Diagnose, alte Komponenten demontieren und verkaufen, neue bei Händlern bestellen und montieren, aber auch Installation von Betriebssystem (wie Win lizensiert), und aktuellen Gerätetreibern sowie Dinge wie aktuelles DirectX, Patches von MS etc. um ein lauffähiges und aktuelles Computersystem abgeben zu können.
    Problem ist halt bei den letztgenannten Software-Installationen, ob diese rechtens sind, denn ich würde ja für die Leistung, dem Endbenutzer die Software einzurichten Entgelt verlangen.
    Andererseits hat der Endbenutzer ja durch seine Geräte (egal ob neu od. gebraucht) auch einen Anspruch auf aktuelle Treiber der Hersteller. Weiterhin würde ich dann lizensierte z.B. Widows-Versionen aufspielen, danach Service-Packs, Patches von MS etc.

    Wie seht Ihr das, kann das Probleme geben? Darf ich dies im Leistungsverzeichnis offiziell angeben und anbieten?
    Brauche ich Genehmigungen??
    Würde mich über kompetente Antworten freuen!!

    Gruß

    Hueth

  2. #2
    TP-Greis Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Avatar von Rinaldo
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    Ich finde, es dürfte nicht verboten sein, wenn Du für die Win-Installation z.B. 50 € in Rechnung stellst...

    Genausowenig glaube ich, dass es zu Probs kommt, wenn Du Service Packs etc. installierst. Diese werden ja von den jeweiligen Firmen gratis zur Verfügung gestellt und von vielen anderen Anbietern angeboten... Dabei wirst Du ja nicht für das Service Pack selbst, sondern für die Installation eine Rechnung schreiben, oder?

    Die Läden, die ich kenne bieten die Win-Installation jedem Kunden an und verlangen dafür auch Geld. Also wird es nicht verboten sein.

  3. #3
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    Software installieren ist eine Dienstleistung von vielen möglichen im EDV-Service-Gewerbe.

    Wird nach Stundenlohn oder pauschaliert abgerechnet und gut ist

  4. #4
    TP-Insider dares macht alles soweit korrekt Avatar von dares
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    In meinen Kopf schwirrt noch ein Hinweis auf eine Gewährleistung für die Sicherheit von Elektronischen Systemen herum, die man abgeben können sollte, falls die Kiste mal abfackelt und man in Regress genommen werden könnte....
    ich bin krebs erregend - wer ist krebs?

  5. #5
    TP-Junior Hueth macht alles soweit korrekt
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    Erstmal danke für die schnellen Antworten!

    Hab mir das eigentlich auch schon so gedacht, jedoch steht halt selbst bei Software / Freeware und so immer der Passus: Kommerzielle Nutzung nicht erlaubt, oder nur mit ausdrücklicher Genehmigung. Da weiss ich nicht so genau was diese 'kommerzielle Nutzung' so umschließt.

    Allerdings wird ja dann von mir wirklich nur die Dienstleistung der Installation und /oder des Updates von Treibern angeboten. Ich verkaufe ja nicht die Software/ Treiber selbst weiter.

    Müsste man evtl. sicherheitshalber den Ausschluss des 'Vertriebs von Software' geschickt im Leistungsverzeichnis formulieren??

    @dares: danke für den Hinweis, da hab ich auch was im Hinterkopf, an der ganzen Gewährleistung und Ausschlüssen muss ich natürlich auch noch arbeiten.

    Gruß

    Hueth

  6. #6
    TP-Senior bobelle macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Thomas
    Software installieren ist eine Dienstleistung von vielen möglichen im EDV-Service-Gewerbe.

    Wird nach Stundenlohn oder pauschaliert abgerechnet und gut ist

    eben, nur keine bedenken. egal was du installierst, du kannst geld dafür verlangen. jedoch solltest du aufpassen, vll sogar eine versicherung abschließen, betriebshaftplicht (heißt das so?), falls du was kaputt machst bei installieren/einbauen etc.

  7. #7
    TP-Specialist Master_T2 bringt sich richtig ein Master_T2 bringt sich richtig ein Avatar von Master_T2
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    Hab mir das eigentlich auch schon so gedacht, jedoch steht halt selbst bei Software / Freeware und so immer der Passus: Kommerzielle Nutzung nicht erlaubt, oder nur mit ausdrücklicher Genehmigung. Da weiss ich nicht so genau was diese 'kommerzielle Nutzung' so umschließt.
    Das hat mir deiner Dienstleistung nichts zu tun. Wenn eine Software kostenpflichtig ist für die kommerzielle Nutzung, dann heisst das, dass dein Kunde für die Software zahlen muss. das hat mit deiner Dienstleitung NICHTS zu tun!
    Grüße aus Übach-Palenberg
    Tim

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  8. #8
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    Ich kann mich erinnern, dass es Ärger mit der Handwerkskammer geben kann, wenn Du (ohne eine entsprechende Ausbildung im Elektobereich!) Hardwareinstallationen anbietest. Das gibt Ärger.
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  9. #9
    TP-Junior Hueth macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Adagio
    Ich kann mich erinnern, dass es Ärger mit der Handwerkskammer geben kann, wenn Du (ohne eine entsprechende Ausbildung im Elektobereich!) Hardwareinstallationen anbietest. Das gibt Ärger.
    Hallo Adagio,

    inwiefern, und wie müßte man sich Deiner Meinung nach absichern? Was könnte einen hierzu vor der Handwerkskammer qualifizieren?
    Meine Ausbildung ist Industriemechanker und Dipl-Ing. Maschinenbau. Ich arbeite nachgewiesenermaßen konstruktiv an Lichtelektronik-Komponenten im Automotive-Bereich. Elektronik-Hardware ist mir also auch hauptberuflich nicht fremd.
    Gibt es von Dir Erfahrungen mit Schwierigkeiten mit der Handwerkskammer? Sollte ich die HK kontaktieren?

    Danke für Reaktionen im Voraus

    Hueth

  10. #10
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    Ich denke, bei Dir wird das kein Problem sein, da Du dafür qualifiziert bist. Aber für andere Leute, die keine Ausbildung in der Richtung haben, kann es teuer werden. Ein Bäcker darf nicht gewerblich an Elektosachen rumbasteln ... das gibt Ärger. Selbst wenn es so etwas einfaches wie Grafikkarte auswechseln ist.
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  11. #11
    TP-Senior bobelle macht alles soweit korrekt
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    hmm, kann mir nicht vorstellen, dass man it-services nur mit qualifikation durchführen darf. um ahnung von pcs zu haben brauch man keine ausbildung. als ob es so schwer ist ne soudkarte reinzustecken und zu installieren. wie ich meine sind computer ein ganz andere metier als zb. stromleitungen.
    kann mich natürlich auhc täuschen, aner klingt für mich sehr seltsam, dass man das nich machen dürfte.

    ich persöhnlich hab zur sicherheit auch auf dem gewerbescheid "computer-support" stehen und die IHK hat sich bisher nicht beschwert.

    gruß
    boris

  12. #12
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    Computer-Support kann auch alles andere bedeuten. Hättest Du Hardwareinstallation angebeben, hättest Du schnell Ärger bekommen.

    Ich weiß, dass es simpel ist, eine Soundkarte auszuwechseln. Das spielt aber keine Rolle, ohne Ausbilung aus dem Elektrobereich darfst du das nicht kommerziell (auf Gewerbeschein) machen. Es ist bekloppt, aber leider die Wahrheit.
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  13. #13
    TP-Insider dares macht alles soweit korrekt Avatar von dares
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    Zitat Zitat von bobelle
    hmm, kann mir nicht vorstellen, dass man it-services nur mit qualifikation durchführen darf. um ahnung von pcs zu haben brauch man keine ausbildung.
    Das stimmt so nicht ganz.
    Sicherlich darf sich jeder mit PC-Support u.ä. betiteln, da ist auch rechtlich nicht dran zu rütteln. Was jedoch problematisch wird, ist die Haftung, bei Hardwareinstallationen. Elektronische Kompetenz besitzt darf Installationen zwar vornehmen, jedoch nur im Rahmen seines Sachverstandes, der ihm ggf. auch sagen sollte, dass kann ich nicht. Wenn jedoch aufgrund eines Fehlers im PC z.B. die Bude abfackelt und man hat keine Bestätigung für die Sicherheit (der Name des Zertifikates fällt mir jetzt im Moment nicht ein, sorry), kann man sehr schnell in Regress genommen werden.

    Zitat Zitat von bobelle
    als ob es so schwer ist ne soudkarte reinzustecken und zu installieren. wie ich meine sind computer ein ganz andere metier als zb. stromleitungen.
    Der name allein ist ja schon unterschiedlich. Trotzdem sollte jemand, der einen Computer zusammenbauen kann, nicht denken, dass er Ahnung von PCs hätte.
    Nichts für ungut, aber diese Kenntnis stufe ich noch unter den Grundvorraussetzungen ein und notfalls sollten auch noch Soundkarten mit Jumper u.ä. bekannt sein. Wer heute mit Windows aufwächst, vergisst sehr schnell, dass es noch ein wesentlich grösseres Feld dahinter an Wissen gibt und die guten alten MSDOS-kenntnisse sind nicht verkehrt.
    ich bin krebs erregend - wer ist krebs?

  14. #14
    TP-Junior Hueth macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dares
    Wenn jedoch aufgrund eines Fehlers im PC z.B. die Bude abfackelt und man hat keine Bestätigung für die Sicherheit (der Name des Zertifikates fällt mir jetzt im Moment nicht ein, sorry), kann man sehr schnell in Regress genommen werden.
    Weiss jemand mehr über eine solche Zertifizierung??
    Wer von Euch ist sonst noch in der Branche tätig, gibt es Erfahrungen? Wie sichert Ihr Euch ab?
    Habt Ihr entsprechende Qualifizierungen durch Ausbildungen?

    Gibt es entsprechende Versicherungen gegen so etwas die in Anspruch genommen werden können?

    Zitat Zitat von Adagio
    Ich kann mich erinnern, dass es Ärger mit der Handwerkskammer geben kann, wenn Du (ohne eine entsprechende Ausbildung im Elektobereich!) Hardwareinstallationen anbietest. Das gibt Ärger.
    Inzwischen habe ich erfahren, dass die Handwerkskammer mit der INstallation von Software/ Hardware und Reparaturen an PCs - als Betätigungsfeld von Computerhändlern - nichts zu schaffen hat. Da es sich um ein MInderhandwerk handelt, können Computer-Händler handwerkliche Tätigkeiten durchführen, ohne eine Meisterqualifikation od HWK-Zugehörigkeit.
    Dazu ein interessanter Link: http://www.ihk-luebeck.de/HLIHK24/HL...werk_HWK_o.pdf

    Sieht also so aus, als wäre man wenn nur der IHK Rechenschaft schuldig. Wie das mit der IHK aussieht weiss ich allerdings auch noch nicht genau.

    Gruß

    Hueth

  15. #15
    TP-Insider dares macht alles soweit korrekt Avatar von dares
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    Zitat Zitat von Hueth
    Weiss jemand mehr über eine solche Zertifizierung??
    Wer von Euch ist sonst noch in der Branche tätig, gibt es Erfahrungen? Wie sichert Ihr Euch ab?
    Habt Ihr entsprechende Qualifizierungen durch Ausbildungen?
    da hast du mich falsch verstanden. Es geht nicht um die Ausbildung, die dich in dem Fall schützt, sondern du musst nachweisen, dass der Rechner, so wie du ihn konfiguriert hast, keine eletrotechn. Gefahr beherbergt. Das wird anhand einer DIN-Norm abgetestet. Das ist auch der Grund, warum die Großhersteller dann ein Muster abnehmen lassen und gleiche Rechner zu tausenden verticken können. Das Muster kostet aber. Im wirklichen Leben ist mir noch kein Kleinhändler untergekommen, der dies mach konnte. Scheint wohl ein Risiko zu sein, mit dem man Leben muss.
    ich bin krebs erregend - wer ist krebs?

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