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Alt 24.11.2004, 01:23   #1
TP-Junior
 
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Killagorilla macht alles soweit korrekt
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Kleinunternehmen und Versteuerung


Hallo,


ich habe vor mich nebengewerblich selbstständig zu machen und bin gerade am überlegen ob ich ersteinmal von der Kleinunternehmensregelung gebrauch mache.
Hier meine Fragen dazu :

1.Habe ich das richtig verstanden das wenn man von der kleinunternehmensregelung bebracuht macht im Gründungsjahr ( diese wäre November 2004 ) 17.500 euro umsatz haben darf und im folgejahr bis 50.000 euro ? Was wäre im dritten jahr bei diesen angaben ? Darf ich wenn ich in den folgejahren immer unter 50.000 euro bleibe auf ewig von der k.u.regelungbebrauch machen oder wie ?

2.Zu der Gewinnversteuerung : Stimmt es das 50 % um Umsatz versteuert wird ? Zu wie viel % wird der Gewinn versteuert und was kann ich noch abschreiben um den gewinn zu senken ?

3.Ist die Gewinnversteuerung auch abhängig von dem was mann noch aus nichtselbstständiger arbiet verdient ? Ich bin noch bei einer grossen Firma angestellt und habe eine gutes Einkommen, lohnt es sich dann überhaupt für mich ?

Über antwortet und hilfe würde ich mich sehr freuen.

Gruß an alle
Killagorilla ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 24.11.2004, 09:40   #2
TP-Veteran
 
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Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
1.Habe ich das richtig verstanden das wenn man von der kleinunternehmensregelung bebracuht macht im Gründungsjahr ( diese wäre November 2004 ) 17.500 euro umsatz haben darf und im folgejahr bis 50.000 euro ? Was wäre im dritten jahr bei diesen angaben ? Darf ich wenn ich in den folgejahren immer unter 50.000 euro bleibe auf ewig von der k.u.regelungbebrauch machen oder wie ?
Lese Dir Faq Kleinunternehmer durch, da habe ich ganz genau beschrieben wie das mit den Grenzen gemeint ist.

Zitat:
2.Zu der Gewinnversteuerung : Stimmt es das 50 % um Umsatz versteuert wird ? Zu wie viel % wird der Gewinn versteuert und was kann ich noch abschreiben um den gewinn zu senken ?
Der pauschale 50%iger Betriebsausgabenabzug war im Gespräch, ist aber nicht gesetz geworden. Du musst also weiterhin Deinen Betriebseinnahmen die Betriebsausgaben gegenüber stellen um so den steuerpflichtigen Gewinn zu ermitteln. Was davon am Ende genau der Einkommensteuer unterworfen wird ist Personenabhängig bzw. hängt es davon ab was sonst noch für steuerpflichtige Einkünfte vorhanden sind. Zur Abschreibung benutze mal die Suchfunktion, darüber habe ich bereits mehrfach etwas geschrieben.

Zitat:
3.Ist die Gewinnversteuerung auch abhängig von dem was mann noch aus nichtselbstständiger arbiet verdient ? Ich bin noch bei einer grossen Firma angestellt und habe eine gutes Einkommen, lohnt es sich dann überhaupt für mich ?
den ersten Teil habe ich ja schon beantwortet. Ob es sich für Dich lohnt ? Hmm woher soll ich das wissen ohne das ich irgendwelche Zahlen von Dir habe ? Hängt doch alles davon ab wieviel Zeit Du für Deine selbständige Tätigkeit aufwendest, wieviel Gewinn Du machst und wie hoch Deine übrigen Einkünfte sind.

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
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