Hat er denn soetwas direkt auf die Rechnung geantwortet oder kam in der Zwischenzeit schon eine Mahnung von Dir?
Hallo
ich bin für einen Kunden Grafisch in Dienstleistung getreten
( Websites erstellt ) und habe Ihn eine Rechnung in Höhe von 1500 ( Netto ) am 23.11.04 gestellt ...
Der Kunde will jetzt nicht zahlen ...
Er beruft sich auf eine angebliche vorhandene derzeitige Rechtslage in Deutschland das er nach Rechnungszustellung 6 Wochen Zahlungsziel hätte! Vorhandenen Klauseln in Ihren AGB die dieser Rechtslage widersprechen sind automatisch unwirksam.
Er schreibt ganz offen das er nicht vor hat die Rechnung zu bezahlen
außerdem droht er mir jetzt per Email ....
Sollte uns Ihr Anwalt belästigen werden unsere dafür sorgen, dass Sie nicht mehr froh werden. Sollte durch diese Frechheit unser Ruf geschädigt werden können Sie sich das Ausmass der Folgen für Sie nicht vorstellen ...
So die erste Frage wäre gibt es in Deutschland so eine komische Regelung ...?
Was würde ihr denn von der Drohung halten bzw. wie ernst würdet ihr die nehmen ... ?
Erbitte Fachkundige Hilfe wie ich mich verhalten soll ...
Danke
Hat er denn soetwas direkt auf die Rechnung geantwortet oder kam in der Zwischenzeit schon eine Mahnung von Dir?
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Phoebe in Friends S05E14
Eine solche Regelung besteht nicht! § 271 I BGB sagt zur Fälligkeit von Leistungen folgendes:
Eine weitergehende gesetzliche Regelung ist mir nicht bekannt. Gemäß § 286 III BGB kommt der Schuldner einer Entgeltforderung übrigens bereits nach 4 Wochen auch ohne Mahnung des Gläubigers in Verzug, was zusätzlich gegen die haarsträubende Behauptung des Kunden spricht.Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken.
Bei derartigem Umgangston deines Kunden wird dir aber der Weg zum Anwalt nicht erspart bleiben. Richte dich vorsichtshalber mal auf eine ziemliche Schlammschlacht ein...
Hello again!
Hallo
Zum ersten Beitrag ...
Die Rechnung habe ich ja wie bereits geschrieben am 23.11.04 gestellt ...
am 1 oder 2 Dezember habe ich dann höflich per Email angefragt warum das Geld noch nicht überwiesen wurden ist ...
Das mache ich in der Regel immer so nach 7 - 10 Tagen ...
Eventuell anfallende Anwaltskosten wer hat die zu tragen ?
Danke
Hallo.Zitat von torben
Hier gilt wohl der Grundsatz "Wer die Musik bestellt - bezahlt". Eine evtl. vorhandene Rechtsschutzversicherung wird sich aus der Sache heraus halten, da es es hier um vertragsrechtliche Belange geht. Und die nicht nun mal nicht versichert.
Hast Du denn keine schriftliche Auftragsbestätigung Deines Auftragsgebers? Aufzeichnungen, wie es zu diesem Geschäft gekommen ist. Angebot mit Preis abgegeben?
Gruß - Toni
schick ihm eine schriftliche (=Schneckenpost) förmliche und freundliche Zahlungserinnerung.
in dieser legst einen definitives Zahlungsdatum fest ("erwarte ich die Begleichung meiner Rechnung Nr. 00235 vom 23.11.04 bis 14.12.04")
"innerhalb 10 Tagen" o.ä. Formulierungen sind jetzt "tabu", ein wirklich festes, aber realistisch machbares Datum ist jetzt angesagt
wenn bis zu diesem Termin dann kein Zahlungseingang erfolgt, schickst du einen Mahnbescheid hin, brauchst du im Prinzip keinen Anwalt für, kannst du im Schreibwarenladen kaufen und selber ausfüllen.
falls du Mitglied in irgendeinem Berufsverband bist, frag dort nach, oft haben die Kooperationsanwälte, die solche "Kleinigkeiten" für Mitglieder erledigen.
Hast du in deiner Originalrechnung ein Zahlungsziel genannt? Wahrscheinlich nicht, hört sich so an ...
Üblicherweise schreibt man halt drauf "zahlbar binnen 7 Tagen ohne Abzüge" o.ä., solltest du zukünftig auf jeden Fall tun, dann sparst du dir solche behämmerten Diskussionen.
Du legst das Zahlungsziel fest, nicht dein Kunde, nicht irgendein Gesetz
Das ist leider nicht ganz richtig!Zitat von [DerToni]
Im Zivilprozeß werden die Kosten idR an dem Inhalt des Urteils ausgerichtet. Gewinnst du, werden dem Gegner die Anwaltkosten (natürlich nur die Kosten nach RVG, nicht darüber hinausgehende Honorarvereinbarungen) aufgedrückt. Verlierst du, hast du die Kosten des Gegner zusätzlich zu deinen zu tragen. Bei einer Entscheidung zwischendrin werden die Kosten auch dementsprechend aufgeteilt.
Für vermögenslose und einkommensschwache Menschen gibt es auf die Prozeßkostenhilfe, sodass auch solche Leute problemlos klagen können.
Das von Thomas erwähnte Mahnverfahren nach der freundlichen Mahnung sollte aber ausreichen.
Hello again!
Im zweifelsfalle würde ich seine Drohmail noch ausdrucken (mit den Infos über welchen Provider und IP), damit du noch was in der Hand hast, wenn es zu nem Rechtsstreit kommen sollte..
Denn es wirkt vor gericht nie gut, wenn jemand versucht, jemanden mit Drohungen von seinen Rechten abzuhalten![]()
Ich habe mich mit einem Kunden um 9000 Euro gestritten. Er ist zuerst zum Anwalt gerannt und hat mitteilen lassen, dass er nicht zahlen wird. (???) Letztendlich habe ich 4000 Euro als Vergleichssumme bekommen. Davon ging 1/4 an meinen Anwalt. Teuer und dabei ist mir mein Anwalt noch entgegen gekommen und hat nur 4000 Streitwert und nicht 9000 angesetzt.
Mein Fazit: Anwalt lohnt sich. Gerichtsstreit nicht (es hätte so ein Jahr gedauert und was mir gebieben wäre, wäre nicht mehr gewesen). Aber alles besser als 1. alles mit sich machen zu lassen und 2. gar kein Geld.
Stelle eine Mahnung und geh nah ablauf der Frist sofort zum Anwalt.
Gruß Sebastian
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