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Thema: Recht bei Grafikarbeiten -> Konkurs ?

  1. #1
    TP-Newbie ToniErdbeer macht alles soweit korrekt
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    Recht bei Grafikarbeiten -> Konkurs ?

    Hi,

    mir stellt sich folgendes Problem, zu dem ich leider keine passende Antwort gefunden habe:

    Ich habe Grafiken erstellt und bearbeitet, die in mehreren Programmen einer Firma X verwendet werden. Ich habe dies als Freiberufler erstellt und letzten Endes blieb Fa X die Bezahlung der Arbeiten schuldig, und entzog sich (nicht deshalb) durch Konkurs einer Klage oder ähnlichem.

    Nun verkauft der ehemalige Geschaftsführer die gleiche Software unter gleichem Namen (der Software) aber unter einem neuen Firmennamen Y.

    Die Frage ist nun, bleiben die Rechte meinerseits an der Grafik an sich bestehen, oder sind sie mit dem Konkurs erloschen? Da ich ja nicht bezahlt wurde, ist das Verwertungsrecht in meinen Augen auch nie auf jemanden übertragen worden.

    Danke & Bye.. Toni

  2. #2
    TP-Moderator Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Avatar von Adromir
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    Sagen wir es mal so: Da du kein Geld bekommen hast, ist der Vertrag, den du mit Firma X gemacht hast unwirksam.
    Deswegen kannst du die Erlaubnis der Nutzung deiner Graphiken nach Urheberschutzgesetz jederzeit wiederrufen und der Firma untersagen..

  3. #3
    TP-Newbie ToniErdbeer macht alles soweit korrekt
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    jo, soweit so gut. Mir stellte sich die Frage, ob das dann auch für alle nachfolgenden Besitzer/Verkäufer gilt. Da der alte Besitzer und der neue Besitzer/Verkäufer der software zwar die gleiche Person ist, aber nunmal juristisch was anderes, ist die Frage hier, ob da auch meine Rechte bestehen. Ich würde es so sehen, dass es wie bei Diebesgut so ist, dass ich solange ich meine Rechte nicht vollständig abgetreten habe, der Eigentümer der Arbeiten bin, egal durch wieviele Instanzen es mit dem Verkauf der Programme geht.

    Mit anderen WOrten, ist ein Bild, welches von A nach B und weiter zu C verkauft wurde immer noch meins, wenn A mich dafür nicht bezahlt hat ?

    danke schonmal für die Antwort..

  4. #4
    TP-Veteran Nina ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nina ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nina ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nina ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Nina
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    Imho hat der Typ kein Recht deine Grafiken zu nutzen. Ich würde dir aber auf jeden Fall raten mit der Sache mal zu einem Rechtsanwalt zu gehen, alle Beweise etc. mitzunehmen und dann seinen professionellen Rat einnehmen. Wenn es sich auszahlt, kannst du dann mit ihm auch gleich die nötigen rechtlichen Schritte gegen den Unternehmer einleiten.

    Selbst "rechtlich rumbasteln" würde ich da schön sein lassen, da man sich viel zu leicht vertut. Lieber alles dem Profi überlassen.

  5. #5
    TP-Moderator Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Avatar von Adromir
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    Vorallendingen hättest du ein Recht auf 5% des Preises bei einem Weiterverkauf..

  6. #6
    TP-Specialist Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Nice ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE Avatar von Nice
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    Zitat Zitat von ToniErdbeer
    Mit anderen WOrten, ist ein Bild, welches von A nach B und weiter zu C verkauft wurde immer noch meins, wenn A mich dafür nicht bezahlt hat ?
    Wenn A der Urheber ist, kann er B entsprechende Nutzungsrechte verkaufen. Will B die urheberrechtlich geschützten Grafiken an C weiterverkaufen, so benötigt B die entsprechenden Rechte von A (diese müssen selbstverständlich gesondert vergütet werden).

    btw: Hast du keine AGB?

    Hier mal der entsprechende Teil aus meinen AGB (die im übrigen von der Allianz Deutscher Designer ausgearbeitet worden sind):


    Urheberrechte und Nutzungsrechte

    ....

    2.4.xxxx überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und xxxx.

    2.5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

    Als Lektüre sollest du dir vielleicht das Urheber- und Verlagsrecht oder meine Rechte als Urheber zu Gemüte führen.

    viele Grüße
    Nicole
    Rot-Stich


    Auf ausgetretenen Pfaden kommt man nur dort an, wo andere schon gewesen sind...

  7. #7
    TP-Moderator Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Avatar von Adromir
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    Warum in AGBs was reinschreiben, was nach deutschem Recht sowieso schon so ist.
    Im Genauen §34 des Urheberschutzgesetzes
    http://www.netlaw.de/gesetze/urhg.htm

  8. #8
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    Zitat Zitat von Adromir
    Sagen wir es mal so: Da du kein Geld bekommen hast, ist der Vertrag, den du mit Firma X gemacht hast unwirksam.
    Wie kommst du zu diesem Schluss. Nur weil eine Leistung nicht erbracht wird, ist ein Vertrag nicht gleich unwirksam (im Gegenteil, es gibt ja Mittel, die Erbringung der Leistung durchzusetzen). Und die Rechte an der Grafik können sich ja gerade aus dem Vertrag ergeben, sodass es wichtig sein könnte, dass dieser besteht. Natürlich kann sich aus dem Vertrag auch ergeben, dass die Rechte an der Grafik abgetreten wurden.

    Dann müßte man von diesem Vertrag zurücktreten, damit man diese Rechte wiedererlangen kann.

    Ich kenne mich noch nicht genug im Insolvenzrecht aus, aber ich könnte mir vorstellen, dass wenn aus einer Insolvenz ein neues Unternehmen entsteht oder dieses aufgekauft wird, bestehende Rechte Dritter mit übergehen. Das solltest du vielleicht mal checken.


    Hello again!


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