Ich schreibe in den Vertrag, den ich natürlich vorher mache, wann die Rechte übergeben werden. DH bei mir: Eigentums-/Rechtevorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung.
Hallo,
habe für einen Kunden Grafiken erstellt. Gegenstand der Arbeit war, dass dieser später die gesamten Rechte an den Grafiken erhält.
Jetzt meine Frage: Wie macht ihr das so? Reicht es, auf die Rechnung zu schreiben, dass nach erfolgtem Geldeingang die Rechte übertragen sind?!
Oder gibt es da irgendwelche anderen Regeln?
Danke für eure Hilfe!!![]()
Ich schreibe in den Vertrag, den ich natürlich vorher mache, wann die Rechte übergeben werden. DH bei mir: Eigentums-/Rechtevorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung.
Gruß Sebastian
Webdesign und viel mehr http://lauff.info
yingiz, deine Wirtschaftsgemeinschaft im Netz - gemeinsam bis zu 60% vom Verkaufspreis oder bis zu 300 € Provisionen verdienen. Jeder profitiert von Jedem! Gemeinsam stark! Jetzt anmelden
Ja, einen Vertrag in diesem Sinne gibt es nicht. Es wurde nur Preis, Art etc. klargemacht und DAS die Rechte übergeben werden.
ABer ist es rein rechtlich möglich, dass ich auf die Rechnung irgendwie schreibe: "Die Rechte an den Grafiken bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserer Hand" oder so?
Hinzu kommt aber sowieso, dass der Kunde die kompletten hochauflösenden Grafiken erst nach Bezahlung bekommt
Hm, bis jetzt, so habe ich das verstanden, hat er also nur qualitativ "schlechte" Vorabzüge erhalten.Zitat von osbornestier
Aber so ein Satz auf der Rechnung kann sicher auch nicht schaden, denke ich.
Oder Du schreibst bei der "Lieferung" mit dazu, dass er jetzt auch Rechte-Eigentümer der Grafiken ist.
</andy>
Jetzt bauen wir´09 + ´10
So würde ich das nicht nennen, aber er hat halt nicht die Grafiken in den Formaten erhalten, die er weiterverarbeiten kann und soZitat von Rinaldo
Ja, das hab ich gemeint![]()
</andy>
Jetzt bauen wir´09 + ´10
In meinen Rechnungen schreibe ich in so einem Fall z.B.:
Anfertigung einer Illustration (Beschreibung um was für ein Motiv es sich handelt). Lieferung einer Vektorgrafik (oder eben Pixelgrafik - je nach dem was du da gemacht hast). Inklusive des uneingeschränkten exklusiven Nutzungsrechtes (Erläuterung: uneingeschränkt bedeutet, dass das Nutzungsrecht weder räumlich noch zeitlich oder inhaltlich beschränkt ist. Exklusiv bedeutet, dass du die Illustration nur einmal verkaufst und nicht mehr anderweitig verwendest). Die Vergütung für ein exklusives Nutzungsrecht sollte dann auch entsprechend angemessen sein.
Was die Nutzungsrechte bei Nichtzahlung angeht, habe ich in meinen AGB geregelt, dass die Rechte an meinen Entwürfen bis zum Zahlungseingang bei mir bleiben. Ich weiß nicht ob es allgemeingültiges Recht ist, dass eine "Ware" bis zur Zahlung der Rechnung im Besitz des Verkäufers bleibt.
Gruß
Nicole
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)