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Thema: Ebay Rechtsfrage

  1. #1
    TP-Junior MiBo21 macht alles soweit korrekt
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    27

    Ebay Rechtsfrage

    Hallo zusammen,
    ich habe kürzlich einen Phonotisch bei Ebay ersteigert.
    Beigefügt mal den bisherigen Schriftverkehr mit Ebay, zur Klärung der Rechtslage.

    Würde mich freuen, wenn ein Hobby-Jurist mal schauen könnte, wer hier im Recht ist:


    Meine Mail an E-Bay:
    ]

    Gemeldetes Mitglied bzw. gemeldeter Artikel: *edit*

    Nachricht: Hallo,

    leider kommt es bei der Abwicklung der obigen Auktion zu Problemen mit dem
    Verkdufer (*edit).

    Laut Artikelbeschreibung wird ein versicherter Versand f|r 20,00 ,
    angeboten.
    Aufgrund des fragw|rdigen Auktionstextes fragte ich (noch im
    Auktionszeitraum, vor Gebotabgabe) beim Verkdufer nach, ob nun versendet
    werden kann, oder nicht. Leider erhielt ich erst NACH Auktionsende eine
    Antwort: "KEIN VERSAND!"

    Um mir das Recht am Artikel jedoch zu sichern, hatte ich bereits geboten,
    denn auch bei den Zahlungsbedingungen tauchen Konditionen auf die eindeutig
    f|r den Versand bestimmt sind (Nachnahme, oder aber auch die
    Vorkasse-\berweisung).

    Sollten sie weitere Informationen benvtigen um hier die Rechtssprechung zu
    kldren, schicke ich Ihnen gerne den bereits erfolgten Schriftverkehr zu. Der
    Verkdufer wehrt sich wehement gegen einen Versand des Artikels.

    Meiner Meinung nach, hat sich der Verkdufer dazu verpflichtet, den Artikel
    f|r 20,- , versichert zu versenden. Sollten Mehrkosten f|r ihn entstehen ist
    dies auf mangelnde Recherche vor Auktionserstellung
    zur|ckzuf|hren.


    Mit freundlichen Gr|_en
    MrSenseo2004

    Hier die Antwort von Ebay: (ein schöner Standard-Brief)

    Sehr geehrtes eBay-Mitglied,

    vielen Dank fuer Ihre E-Mail.

    Es tut uns leid, dass Sie Probleme bei einer Ihrer Auktionen haben. In den
    allermeisten Faellen klaeren sich solche Probleme im direkten Dialog mit dem
    Handelspartner.

    Wir haben auf die Art und den Wert der Verpackung, sowie auf die Versandart
    und das Porto, keinen Einfluss. Dies liegt grundsaetzlich im Ermessen des
    Verkaeufers.

    Der Anbieter legt die Art und Weise des Versandes zumeist in seiner
    Artikelbeschreibung dar. Der Bieter kann diesbezueglich Versandart und
    -preis einsehen und hat ebenfalls die Moeglichkeit vor Abgabe seines Gebotes
    alle noch offenen Fragen abzuklaeren.

    Wenn die Auktion beendet ist, tritt lt. unseren Allgemeinen
    Geschaeftsbedingungen (AGB) ein Kaufvertrag in Kraft, der fuer beide Seiten
    bindend ist. In diesem Moment haben Sie mit Ihrem Gebot alle Bedingungen,
    was den Verkauf, den Versand und den Artikel betrifft, akzeptiert. Beachten
    Sie bitte, dass auch Gebote bindend sind.

    Fuer rechtsverbindliche Auskuenfte wenden Sie sich bitte an einen Anwalt
    oder eine Rechtsberatung.

    Ihr eBay-Team wuenscht Ihnen und Ihrer Familie eine schoene und besinnliche
    Adventszeit.

    Mit freundlichen Gruessen

    Bitte um Hilfe.
    Geändert von Epic (20.12.2004 um 18:19 Uhr)

  2. #2
    TP-Greis Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Rinaldo lebt für das TP und seine User Avatar von Rinaldo
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    Meiner Meinung nach müsste er den Artikel versenden, da er ja Angaben zu Versandkosten gemacht hat. Und wenn ich für etwas Versandkosten zahlen soll (von was ich ja durch den Vertragsabschluss ausgehe, da ich hier ja auch den Versandkosten zustimme), kann ich mir eigentlich schon sicher sein, dass der Artikel auch versendet wird (ob der Verkäufer dabei durch seine Angaben draufzahlen wird, ist mir eigentlich relativ egal!).

    Evtl. kannst Du dem Verkäufer ja drohen, dass Du vom Kauf zurück treten wirst. Aber ich glaube, das wird daran auch nichts ändern, dass er den Artikel nicht versenden wird/kann.

    Da ja auch falsche Angaben gelten, wird es bei Dir genau so sein (dazu steht in der aktuellen PC-Welt ein Artikel).

    Unter den falschen Angaben verstehe ich jetzt, dass z.B. jemand etwas mit 5€ Versandkosten anbietet, aber nach Autkionsende feststellt, es kostet 20€, diese Kosten gehen zu Lasten der Versteigernden.
    </andy>
    Jetzt bauen wir´09 + ´10

  3. #3
    TP-Junior MiBo21 macht alles soweit korrekt
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    27
    Super ! Danke für die erste Meinung ! Genau diese Meinung habe ich auch !

    Aber kann hier jemand noch eine juristische Grundlage bieten?

    Gr.
    Michael

  4. #4
    TP-Junior MiBo21 macht alles soweit korrekt
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    27
    Kennt vielleicht jemand einige §§ auf die ich mich beziehen könnte ?

    Wäre super, denn der Verkäufer möchte sonst, dass ich die Ware morgen abhole. Dies sehe ich jedoch nicht ein, denn es WIRD doch definitv ein Versand angeboten.

    Bitte um Hilfe.

    Gr.
    Michael

  5. #5
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
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    1.121
    Hallo MiBo,

    Dein Problem ist mit Sicherheit sehr interessant. Aber eine Beantwortung dieser konkreten Frage durch die Moderatoren würde uns aufgrund einer konkreten Einzelfallberatung mit dem immer noch geltendem Rechtsberatungsgesetz in Konflikt bringen. Der Bereich TS im TP ist für uns sowieso immer ein ziemlicher Tango mit dem Rechtsberatungsgesetz das wir immer wieder umschiffen müssen.

    Da wir hier alle ehrenamtlich tätig sind und das TP trotz seiner Größe und Bekanntheit im Netz immer noch eine "Hobbyveranstaltung" ist, würde uns eine Abmahnung die heute sehr schnell geschrieben ist und nicht gerade billig ausfällt sehr stark in finanzielle Bedrängnis bringen.

    Ich hoffe Du hast Verständnis für unser Verhalten in diesem konkreten Fall.

    Ohne mich hier sehr weit aus dem Fenster hängen zu wollen sind bei Ebay sowohl Verkäufer als auch Käufer an die Abmachungen gebunden. Wenn der Verkäufer Versandkosten angibt ist er m.E auch daran gebunden und kann nicht im nachhinein sagen, das gilt nicht. Erfahrungsgemäß ist ein wesentlicher Punkt der zum Kaufentschluß führt die Art des Versandes und die Höhe der Versandkosten. Mit Abgabe des Höchstgebotes werden auch die Versandkosten aktzeptiert. Eine "kaufvertragliche" Nebenpflichtdes Verkäufers besteht also darin, den Gegenstand zum vereinbarten Preis zu zuschicken.

    Für den Fall das ein Verkäufer bei Ebay sich an dieses Angebot nicht mehr halten will, verletzt er eine Nebenpflicht und somit wäre der Vertrag hinfällig. um das mal ganz kurz und allgemein zu sagen. Auf gut deutsch: jeder muß auch bei Ebay wissen was er tut, sagt und schreibt.

    Gruß und viel Glück Thomas

  6. #6
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
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    in der Nähe von FFM
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    Wie Thomas schon schreibt, ist es uns nicht möglich, die Auktion anzuschauen und dann diesbezüglich hier zu beraten. Dies ist nunmal nur den Rechtsanwälten vorbehalten...

    Sollte die Frage allerdings hier allgemeingültig auftauchen, steht einer Klärung wohl weniger im Wege...


    Hello again!


  7. #7
    TP-Insider lipsum hilft, wo's geht lipsum hilft, wo's geht lipsum hilft, wo's geht Avatar von lipsum
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    Feb 2004
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    zinnwald / osterzgebirge
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    735
    [geändert]
    bezüglich der beratung zu rechtlich speziellen themen schließe ich mich meinen vorrednern an
    [/geändert]

    ansonsten würde ich bei ebay-speziellen themen einfach mal im entsprechenden ebay-forum nachfragen, wie man sowas am besten für alle beteiligten handlen könnte. in diesem fall emfehle ich
    Bieten & Kaufen oder Verpackung & Versand.

    gruß
    steffen
    Geändert von lipsum (18.12.2004 um 00:58 Uhr)

  8. #8
    TP-Junior MiBo21 macht alles soweit korrekt
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    Jan 2004
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    Sagen wir es allgemeiner.

    In den Auktionsrahmenbedigungen wird Versand angeboten. (mit Versandkosten)

    Im Auktionstext wird Selbstabholung verlangt.

    Welche Angabe ist hier mehr zu gewichten ??

    Gr.
    Mibo

  9. #9
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Sagen wir es allgemeiner.

    In den Auktionsrahmenbedigungen wird Versand angeboten. (mit Versandkosten)

    Im Auktionstext wird Selbstabholung verlangt.

    Welche Angabe ist hier mehr zu gewichten ??

    Gr.
    Mibo
    Wie kann man sich über so etwas überhaupt Gedanken machen ? Wenn in einer Auktion so eindeutig drin steht NUR AN SELBSTABHOLER und dann sogar noch eine Begründung dazu, dann sollte es für jeden normal Menschen klar sein was das bedeutet auch wenn der Verkäufer vieleicht in der Einstellung das Produktes einen Fehler gemacht hat und versehentlich die Nachnahme als Zahlungsmethode angeboten hat. Anders wäre es nun wenn eine Auktion so gestaltet wäre das der Kunde bewusst getäuscht werden sollte (z.b. Kleingedrucktes). Oder ist das die neue Masche von Käufern die das Produkt erst ersteigern und dann doch nicht mehr haben wollen ? einfach soviel Probleme machen, bis der Verkäufer von selber abspringt, weil er keine Lust auf Ärger wegen 30€ hat ?

    Im übrigen finde ich es nicht ok hier einen Namen und einen Link zu posten der den Zugriff auf das Profil des entsprechenden Verkäufers ermöglicht. Ich werde den Namen sowie den Link deshalb jetzt gleich mal entfernen.

    Gruß Epic03
    Geändert von Epic (20.12.2004 um 18:22 Uhr)
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

    ________________________

    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
    ________________________

  10. #10
    TP-Junior MiBo21 macht alles soweit korrekt
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    Wollte hier nicht als QUERTREIBER verschrien werden. Sorry, wenn ich hier Grundlegendes gebrochen bzw. übersehen habe.

    Verstehen kann ich dein Post zwar nicht ganz, aber ok! Gebe mich geschlagen.

    Gr.
    MiBo

  11. #11
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
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    Oh Oh,

    Epic hat sich die Mühe gemacht den Link von Dir zu verfolgen. Das hab ich damals nicht gemacht. Damit sieht natürlich alles schon etwas anderes aus ... und ich hätte mir einiges Geschreibe vor und hinter den Kulissen sparen können. Hab eben wieder mal den alten Grundsatz das man den Parteienvortrag überprüfen muß leider außer 8 gelassen. Finde die Entscheidung von Epic auch sehr gut den Link zu löschen, denn das geht dann doch etwas zu weit.

    Lag natürlich auch daran, das ich wie gesagt den Thread als Themenfremd für das TP nicht hochkochen lassen wollte .....

    Ich denke dann mal das wir diese ganze Angelegenheit als "erledigt" betrachten können. Denn es war dann alles m.E. "wasted time" und es hat niemanden hier "aufs Pferd geholfen"

    Gruß Thomas

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