versteuert wird der anteilige Gewinn, und der ist absolut unabhängig von den tatsächlichen Entnahmen
im Beispiel 12.000 GbR-Gewinn bei 50/50 Partnerschaft hat also jeder Gesellschafter 6.000 € zu versteuern, ob entnommen oder nicht![]()
Folgender Fall angenommen:
Eine Webdesign GbR hat pro Jahr Ein- und Ausgaben auf einem Geschäftskonto, sodass am Ende des Jahres 12.000 Euro auf dem Konto verbleiben.
Laut Gesellschaftsvertrag soll der Gewinn je zur Hälfte auf die beiden Gesellschafter aufgeteilt werden. Jeder Gesellschafter will nun für sich 2500 Euro entnehmen, der Rest verbleibt auf dem Geschäftskonto.
Nun muss jeder der Gesellschafter ja auf der Einkommensteuererklärung diese 2500 Euro angeben.
Was geschieht mit dem restlichen Gewinn der auf dem Konto verblieben ist? Macht die GbR hierfür auch eine eigene Steuererklärung?
Viele Grüße,
Meierling
versteuert wird der anteilige Gewinn, und der ist absolut unabhängig von den tatsächlichen Entnahmen
im Beispiel 12.000 GbR-Gewinn bei 50/50 Partnerschaft hat also jeder Gesellschafter 6.000 € zu versteuern, ob entnommen oder nicht![]()
Die Gbr muss zudem so oder so eine eigene Steuererklärung machen...
Danke für eure Antworten!
Also nochmal für mich zum mitschreiben ^^:
Der Gewinn wird einfach anteilig über die Einkommensteuer der Gesellschafter erfasst. Zusätzlich macht die GbR eine Steuererklärung, muss aber keine weitere "Gesellschaftssteuer" zahlen, zumindest wenn sie von der Gewerbesteuer befreit ist?
Ein frohes Fest wünscht
Meierling
so sollte es sein...
Die GbR muss eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung abgeben. In Dieser Erklärung wird der geweilige Gewinnanteil der Gesellschafter erklärt. Aufgrund dieser Erklärung wird ein Feststellungsbescheid durch das Finanzamt erlassen bei dem aber keine Steuern festgesetzt werden. Die Gewinnanteile lt. Feststellungsbescheid müssen vom Gesellschafter in seiner eingenen Einkommensteuererklärung als Einkünfte angegeben werden. Da das zuständige Finanzamt der GbR nicht auch das Finanzamt sein muss welches für den Gesellschafter zuständig ist, wird das Betriebsfinanazamt eine Meldung an das Wohnsitzfinanzamt des Steuerpflichtigen machen. Sollte der Steuerpflichtige also seinen Gewinnanteil aus irgendwelchen Gründen nicht erklärt haben, so wird eine Änderung des Einkommensteuerbescheides von Amts wegen erfolgen.Der Gewinn wird einfach anteilig über die Einkommensteuer der Gesellschafter erfasst. Zusätzlich macht die GbR eine Steuererklärung, muss aber keine weitere "Gesellschaftssteuer" zahlen, zumindest wenn sie von der Gewerbesteuer befreit ist?
Gruß Epic03
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Hallo, habe dazu auch zwei Fragen:
Welche Form muss diese Erklärung haben? Gibts da Vordrucke?
Muss man vor der persönlichen Einkommenssteuererklärung auf den Feststellungsbescheid warten oder kann man die auch gleichzeitig abgeben? Den zu versteuernden Gewinn aus der GbR weiß ich ja auch vorher…
Geändert von mo2k (20.01.2005 um 23:39 Uhr)
Ja gibt es. Beim Finanzamt oder mal GoogelnWelche Form muss diese Erklärung haben? gbts da Vordrucke?
Nein Du musst nicht auf den Feststellungsbescheid warten um Deine Einkommensteuererklärung fertigen zu können. Weicht der Feststellungbescheid von Deiner Erklärung ab wird Dein Bescheid auf Grundlage des Feststellungsbescheides geändert.Muss man vor der persönlichen Einkommenssteuererklärung auf den Feststellungsbescheid warten oder kann man die auch gleichzeitig abgeben? Den zu versteuernden Gewinn aus der GbR weiß ich ja auch vorher…
Gruß Epic03
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danke für die antwort, habe entsprechendes gefunden - gibts auf den Finanzamt-Seiten des Bundeslandes, nicht beim eigenen FinanzamtBrauche ich ja erst nächstes Jahr, wollte ich mir nur vorab schonmal ansehen.
Angenommen man übt bereits ein Gewerbe aus, will nun (zusätzlich, ich möchte also weiterhin auch allein tätig sein) eine GbR mit einem bisher nicht gewerblich tätigen Partner gründen. Was genau (außer einem Gesellschaftsvertrag) ist dafür nötig? Sollte der Partner bei seiner Gewerbeanmeldung irgendetwas bezügl. der GbR beachten, oder holt er sich erstmal einen normalen Gewerbeschein?
Geändert von mo2k (21.01.2005 um 15:35 Uhr)
Dann will ich mal hoffen das jeder der kein Internet hat einen Bekannten hat der für ihn die Formular aus dem Netz besorgen kann wenn es die Formular nicht beim Finanzamt gibt LöLhabe entsprechendes gefunden - gibts auf den Finanzamt-Seiten des Bundeslandes, nicht beim eigenen Finanzamt
Für den Rest nutze bitte die Suchfunktion dieses Forums, die Frage wurde schon mehrfach beantwortet.
Gruß Epic03
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denke mal offline wirds die auch geben, meinte nur dass es die nicht auf den seiten des eigenen finanzamts gibt..
habe heute schon ein paar std das forum durchsucht, aber keine wirkliche antwort gefunden ob mein bisheriger g-schein umgeändert wird oder ich einen zweiten beantragen muss..
guck mal hier z.b. http://www.traum-projekt.com/forum/s...ad.php?t=59114
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