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25.12.2004, 15:16
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#1
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TP-Insider
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
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[ebay / Recht] Markenartikel über ebay vertreiben
Hallo zusammen,
ich habe ein kleines Problem mit Markenartikeln, die ich eventuell über Ebay vertreiben möchte. Ich schildere mal die ganze Sache. Ich werde dabei keine Marke oder Firma nennen. Ich hoffe es bleibt dennoch verständlich.
Ich wollte Kosmetikprodukte legal (mit Rechung und allem) kaufen. Ich komme an eine recht guten Preis. Diese wollte ich dann bei Ebay (Sofortkauf und Auktion) weiterverkaufen. Ich habe Gewerbe; ich werde 14 Tage-Rückgabe gewähren; alles so wie es sein soll.
Die Kosmetika stammen von einer Firma, die diese normal nur über "Vertreterinnen" verkauft. Sie dürfen die Produke nur von zu Hause, oder bei Besuchen verkaufen. Ihnen ist der Verkauf bei ebay, in Läden oder an Stände per Vertrag verboten. Dennoch tun das viele. Die Firma geht gegen solche Vertreter vor. Die Firma geht auch in ebay auf Suche nach den Vertreterinnen.
Ich habe mit der Firma nichts zu tun. Kein Vertrag etc. Die Marke ist selbstverständlich eingetragen.
Jetzt habe ich gehört, dass die Firma auch gegen Leute wie mich Abmahnungen wegen dem Verkauf in ebay verschickt und im Augenblick mit ebay in Rechtsstreit liegt, damit ebay dehnen die Namen und Adressen von allen Anbeitern dieser Produkte aushändigt.
Meine Frage ist jetzt: können die mir etwas? Kann ich nicht legal gekaufte Ware jederzeit bei ebay weiterverkaufen? Wie sieht Ihr die Sache?
Ich bin auf Eure Meinung gespannt.
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Gruß Sebastian
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25.12.2004, 16:18
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
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Zitat:
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Zitat von spl
Kann ich nicht legal gekaufte Ware jederzeit bei ebay weiterverkaufen?
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Dieser Satz ist mißverständlich...
Für eBay-Fragen gibt es bereits bei eBay zahlreiche Foren und Mitglieder, die sich damit bestimmt besser auskennen, als das TP-Forum. Vielleicht solltest du deine Frage besser dort noch einmal stellen.
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Hello again!
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25.12.2004, 16:58
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#3
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TP-Insider
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
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Ja der Satz ist wirklich eindeutig zweideutig. Natürlich meine ist legal gekaufte Ware
Ich werde es auch mal mit einem anderen Forum versuchen. Gerne bekomme ich aber auch hier noch Antworten.
Finde ich was raus, poste ich es hier.
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Gruß Sebastian
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28.12.2004, 13:08
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#4
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TP-Insider
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
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Hier also meine Erkenntnisse:
Prinzipiell kann man das ganze unter dem Begriff "Erschöpfte Marke" zusammenfassen. Wenn der Anbieter selbst oder über Vertreter die Produkte im EU-Kreis in Umlauf bringt und ein anderer diese rechtmäßtig erwirbt, dann kann der zweite diese unter den Markennamen auch weiterverkaufen.
Die Frage ist nur, ob die "Vertreterinnen" auch an gewelbliche Personen verkaufen dürfen. Im Prinzip kann man jetzt sagen, das brauche die ja nicht wissen. Ein Problem ist nur, ob die Firma von einem (mir) verlangen können, das ich meine Quelle nenne und ich mir diese, wenn Sie nicht an gewebe verkaufen kann damit dann nicht selber schieße.
Die Meinungen gehen bei diesem Thema noch sehr auseinandern. Aber eines ist in jeder aussage klar. Viel kann nicht passieren, aber wenn eine große Firma einen Steine in den Weg legen will, dann kann Sie es auch.
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Gruß Sebastian
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30.12.2004, 13:38
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#5
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TP-Senior
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Mittelfranken
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Grundsätzlich würde ich sagen, ohne Vertrag auch keine vertragliche Verpflichtung. Wie das mit den gesetzlichen Verpflichtungen aussieht ist schwierig.
Wende dich am besten an einen Anwalt.
Aber mir ist es nicht klar, wie du Waren der Firma ohne Vertrag verkaufen willst. Wäre dann ja doch nicht legal...
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Life is fast, be faster...
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30.12.2004, 19:52
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#6
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TP-Insider
Registriert seit: Sep 2003
Ort: Sankt Augustin
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Ich habe ja nicht gesagt, dass ich die Dinge ohne Vertrag kaufen werde. Ich meinte, dass ich kein Vertrag mit der Firma habe, wenn ich die Dinge über Händler kaufe, habe ich eine Vertrag mit dem und nicht mit dem Hersteller.
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Gruß Sebastian
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