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Ich glaube, du hast die Struktur einer GmbH noch nicht ganz verstanden
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Ich denke schon
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denn ich kann deine Frage nicht ganz nachvollziehen
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dann habe ich meine Frage sicher nicht ganz ordentlich ausgedrückt.
Das man als Gesellschafter nicht bei der GmbH als (Bezeichnung) "Gesellschafter" angestellt werden kann ist klar (im Gegensatz zum Geschäftsführer).
Aber man kann als Gesellschafter für die GmbH arbeiten zB als Koch und ist dann als "Koch" angestellt.
Nun stellt sich für mich (eigentlich nicht für das Wissen, eher zur Diskussion) die Frage in wie weit der Geschäftsführer das Gehalt für seinen "Koch" festlegen kann.
Ich habe darauf auf den Punkt verwiesen dass der Gf im sinne der GmbH und nach ordentlicher kfm. überlegung handeln muss/ sollte (also keine übermäßig/unüblich hohen Gehälter zahlen).
Wie auch immer, das gehört ja auch nicht mehr zum Thema.
Robert