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Alt 27.12.2004, 21:46   #1
TP-Junior
 
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t-3000 macht alles soweit korrekt

Steuerabzug GmbH


Hi leutz!

Folgendes:

Eine Kapitalgesellschaft(GmbH) muss Steuern ans Finanzamt zahlen, dies wären:

- Solidaritätszuschlag --> Körperschaftssteuer (5.5%)
--> Kapitalertragssteuer (5.5%)
- Gewerbesteuer (durchschnittlich 25%)
- Umsatzsteuer (16%)


Zahlt man diese an das Finanzamt, bleibt dem Unternehmer nicht einmal die Hälfte des Gewinns.

Hab ich da was missverstanden oder ist das so richtig...Bin dankbar für jede Hilfe.
t-3000 ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 27.12.2004, 22:24   #2
Guest
 
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Dene bringt sich richtig einDene bringt sich richtig ein
Kann dir deine Frage nicht beantworten, ist aber schon erschreckend, wie Arbeitseifer gehemmt und Arbeitslosigkeit gefördert wird ...

Geändert von Dene (27.12.2004 um 22:39 Uhr).
Dene ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.12.2004, 22:39   #3
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Benutzerbild von Thomas
 
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
@t-3000:

wer so wenig Ahnung hat, sollte sich lieber 'nen Angestellten-Job suchen
bzw. 'ne GmbH, die keine Kohle für einen Steuerberater hat, sollte von Amts wegen verboten werden ... (Kapital für eine Kapitalgesellschaft ist vorhanden, aber nicht ein paar Scheinchen für einen Stb. ... aber dann über angeblich zu hohe Steuern jammern ... *kopfschüttel*)

@Dene: dich sollte man machmal auch "verfördern" ... nämlich ab ins Bett
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.12.2004, 22:52   #4
TP-Junior
 
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t-3000 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Thomas
...(Kapital für eine Kapitalgesellschaft ist vorhanden, aber nicht ein paar Scheinchen für einen Stb. ... aber dann über angeblich zu hohe Steuern jammern ... *kopfschüttel*)

lol...hab ja nicht gesagt, dass ich eine habe, wär ja noch besser, wollte nur wissen ob dies richtig ist...
ist doch aber trotzdem erschreckend, dass wenn der unternehmer sich die arbeit macht, auch WENIGSTENS die Hälfte abekommt!!
Wenn du das nun anders siehst als ich dein Problem, deine Wut solltest du jedenfalls net an mir ablassen...

@Dene: dass hierbei Arbeitslosigkeit gefördert wird stimmt doch net, wieso auch?
t-3000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.12.2004, 22:56   #5
Guest
 
Registriert seit: Feb 2004
Dene bringt sich richtig einDene bringt sich richtig ein
Zitat:
Zitat von t-3000
@Dene: dass hierbei Arbeitslosigkeit gefördert wird stimmt doch net, wieso auch?
Unternehmen zahlungsunfähig, weil der Staat zuviel "wegnimmt", Firma pleite und leute werden entlassen - oder seh ich da was falsch?
Dene ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.12.2004, 23:00   #6
TP-Junior
 
Registriert seit: Feb 2004
t-3000 macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Dene
Unternehmen zahlungsunfähig, weil der Staat zuviel "wegnimmt", Firma pleite und leute werden entlassen - oder seh ich da was falsch?

Wir reden hier immer noch von Kapitalgesellschaften, diese haben nunmal mehr steuern zu leisten, sind aber auch schwerer zu gründen, denke hierbei an das Stammkapital... denke nicht das diese so schnell pleite sind...
t-3000 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.12.2004, 23:01   #7
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ::..Thomas..::
 
Registriert seit: May 2001
::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe
Ja, Ihr habt da wohl einiges falsch verstanden. Beherzigt beide Thomas' Ratschläge, denen ich mich vorbehaltlos anschließe.

Wobei mein erster Gedanke bei der Fragestellung war, das da wohl jemand Schularbeitshilfe braucht ....

Thomas
::..Thomas..:: ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.12.2004, 23:08   #8
TP-Senior
 
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Ort: Leipzig
Robert K. macht alles soweit korrekt
Kinder streitet euch nicht!

Hier mal ein guter Lesetip zum Thema: http://www.hk24.de/HK24/HK24/produkt...mbhsteuern.jsp

Robert
Robert K. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.12.2004, 23:08   #9
TP-Special Mod
 
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Thomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine UserThomas lebt für das TP und seine User
jeder in Deutschland zahlt nach seinem individuellem Einkommen seinen dazu "passenden" individuellen Steuersatz, je nach nach Höhe des Einkommens zwischen 0% und knappen 50%

das gilt für den "armen" Arbeiter genau so, wie für den "fetten" Unternehmer

wer also richtig viel Kohle verdient, muss wirklich fast 50% Einkommenssteuer (die hast du gar nicht erwähnt ) + Soli abdrücken ... aber dann bleibt immer noch genug über ...

alle anderen von dir genannten Steuern, sind betriebliche Steuern und keine Steuern, die das Einkommen des Unternehmers direkt tangieren.

Kapitalertragssteuer z.B. fällt nur dann an, wenn durch angelegtes Kapital Kohle erwirtschaftet wird, trifft also wahrlich nicht das laufende, normale Jahreseinkommen, sondern iorgendwann mal verdiente Knete, die "auf der hohen Kante" liegt.

Für die Gewerbesteuer gelten sehr hohe Freibeträge, ehe die überhaupt mal fällig wird (ich habe leider noch nie welche zahlen müssen ...), und wenn sie denn dann doch mal fällig wird, mindert sie natürlich die sonstige Steuerlast

Umsatzsteuer ist sowieso keine "echte" Steuer für einen Unternehmer, sondern nur ein Durchlaufposten, gegen den sowieso alle abziehbare Vorsteuer wieder verrechnet wird. 16% könnten also bei dieser Steuerart wirklich nur dann anfallen, wenn Umsatz gemacht wird, ohne dass dabei ein einziger Cent an Kosten/Wareneinkauf ensteht. Das wäre echt ein super Geschäftsmodell und wenn dieses realisierbar wäre würde ich gerne 16% darauf zahlen

also erst mal etwas schlau machen, wann, für wen, unter welchen Bedingungen, abzüglich welcher Freibeträge usw. ppp. überhaupt irgendwelche Steuern fällig werden, ehe solche - mit Verlaub - unsinnigen Behauptungen aufgestellt werden.
Thomas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.12.2004, 23:10   #10
Guest
 
Registriert seit: Feb 2004
Dene bringt sich richtig einDene bringt sich richtig ein
Respekt für den schönen Beitrag - jetzt bin ich schon (wieder) n bissle schlauer ...
Dene ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.12.2004, 23:18   #11
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Robert K. macht alles soweit korrekt
Zitat:
Für die Gewerbesteuer gelten sehr hohe Freibeträge, ehe die überhaupt mal fällig wird (ich habe leider noch nie welche zahlen müssen ...),
das gilt aber nicht bei der beschriebenen GmbHm bei Kapitalgesellschaften gibt es keine Freibeträge.
Robert K. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2004, 00:13   #12
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OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Außerdem muss die GmbH noch Körperschaftssteuer bezahlen und die liegt bei 25 %.

Versteuern müssen die Gesellschafter nur einen Gewinn, sofern er ausgeschüttet wird. Dann ganz normal als eine Einkunft.

Hat die GmbH einen Geschäftsführer, muss dieser sein Gehalt ebenfalls wie ganz normale andere Einkünfte bei seiner Einkommenssteuererklärung angeben.
__________________

Hello again!

OBI-Wahn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2004, 09:50   #13
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Robert K. macht alles soweit korrekt
ICh weiß nicht ob Ihr das wisst, aber mal eine kleine Frage: Die Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH können doch bei Ihr angestellt sein, sprich Sie erhalten Gehalt von der GmbH. Dieses ausgezahlte gehalt mindert das Bilanzergebnis und dadurch auch die Höhe der Steuerpflicht. (Die Gehaltsempfänger müssen nun Ihr Gehalt versteuern) Aber gibt es Richtlinien wie Hoch das Ausgezahlte gehalt an die "Arbeiter" sein darf?
Robert K. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2004, 11:54   #14
TP-Veteran
 
Benutzerbild von OBI-Wahn
 
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Nur der Geschäftsführer erhält ein Gehalt, die Gesellschafter erhalten nur gemäß ihren Anteilen einen Teil des Gewinns (sofern er ausgeschüttet wird). Richtlinien wird es sicher geben, aber bewerten tut dies im Einzelfall das FA (Stichwort: verdeckte Gewinnausschüttung).

Brauchst du diese Infos für ein Referat oder die Berufsschule?
__________________

Hello again!

OBI-Wahn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.12.2004, 13:29   #15
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Ort: Leipzig
Robert K. macht alles soweit korrekt
Hallo Obi

Es ist schon klar, dass die Gesellschafter nicht als "Gesellschafter" angestellt sind, sondern zB als Koch o.ä. . Nun wollte ich nur erfragen ob es Grenzen für das Gehalt gibt. Oder muss der Geschäftsführer lediglich nach kaufmännischen Überlegungen den Angestellten der GmbH ein Gehalt "zuordnen"?

Robert
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