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Thema: Steuerabzug GmbH

  1. #1
    TP-Junior t-3000 macht alles soweit korrekt
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    Steuerabzug GmbH

    Hi leutz!

    Folgendes:

    Eine Kapitalgesellschaft(GmbH) muss Steuern ans Finanzamt zahlen, dies wären:

    - Solidaritätszuschlag --> Körperschaftssteuer (5.5%)
    --> Kapitalertragssteuer (5.5%)
    - Gewerbesteuer (durchschnittlich 25%)
    - Umsatzsteuer (16%)


    Zahlt man diese an das Finanzamt, bleibt dem Unternehmer nicht einmal die Hälfte des Gewinns.

    Hab ich da was missverstanden oder ist das so richtig...Bin dankbar für jede Hilfe.

  2. #2
    Guest Dene bringt sich richtig ein Dene bringt sich richtig ein
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    Kann dir deine Frage nicht beantworten, ist aber schon erschreckend, wie Arbeitseifer gehemmt und Arbeitslosigkeit gefördert wird ...
    Geändert von Dene (27.12.2004 um 21:39 Uhr)

  3. #3
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    @t-3000:

    wer so wenig Ahnung hat, sollte sich lieber 'nen Angestellten-Job suchen
    bzw. 'ne GmbH, die keine Kohle für einen Steuerberater hat, sollte von Amts wegen verboten werden ... (Kapital für eine Kapitalgesellschaft ist vorhanden, aber nicht ein paar Scheinchen für einen Stb. ... aber dann über angeblich zu hohe Steuern jammern ... *kopfschüttel*)

    @Dene: dich sollte man machmal auch "verfördern" ... nämlich ab ins Bett

  4. #4
    TP-Junior t-3000 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Thomas
    ...(Kapital für eine Kapitalgesellschaft ist vorhanden, aber nicht ein paar Scheinchen für einen Stb. ... aber dann über angeblich zu hohe Steuern jammern ... *kopfschüttel*)

    lol...hab ja nicht gesagt, dass ich eine habe, wär ja noch besser, wollte nur wissen ob dies richtig ist...
    ist doch aber trotzdem erschreckend, dass wenn der unternehmer sich die arbeit macht, auch WENIGSTENS die Hälfte abekommt!!
    Wenn du das nun anders siehst als ich dein Problem, deine Wut solltest du jedenfalls net an mir ablassen...

    @Dene: dass hierbei Arbeitslosigkeit gefördert wird stimmt doch net, wieso auch?

  5. #5
    Guest Dene bringt sich richtig ein Dene bringt sich richtig ein
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    Zitat Zitat von t-3000
    @Dene: dass hierbei Arbeitslosigkeit gefördert wird stimmt doch net, wieso auch?
    Unternehmen zahlungsunfähig, weil der Staat zuviel "wegnimmt", Firma pleite und leute werden entlassen - oder seh ich da was falsch?

  6. #6
    TP-Junior t-3000 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Dene
    Unternehmen zahlungsunfähig, weil der Staat zuviel "wegnimmt", Firma pleite und leute werden entlassen - oder seh ich da was falsch?

    Wir reden hier immer noch von Kapitalgesellschaften, diese haben nunmal mehr steuern zu leisten, sind aber auch schwerer zu gründen, denke hierbei an das Stammkapital... denke nicht das diese so schnell pleite sind...

  7. #7
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
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    Ja, Ihr habt da wohl einiges falsch verstanden. Beherzigt beide Thomas' Ratschläge, denen ich mich vorbehaltlos anschließe.

    Wobei mein erster Gedanke bei der Fragestellung war, das da wohl jemand Schularbeitshilfe braucht ....

    Thomas

  8. #8
    TP-Senior Robert K. macht alles soweit korrekt
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    Kinder streitet euch nicht!

    Hier mal ein guter Lesetip zum Thema: http://www.hk24.de/HK24/HK24/produkt...mbhsteuern.jsp

    Robert

  9. #9
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    jeder in Deutschland zahlt nach seinem individuellem Einkommen seinen dazu "passenden" individuellen Steuersatz, je nach nach Höhe des Einkommens zwischen 0% und knappen 50%

    das gilt für den "armen" Arbeiter genau so, wie für den "fetten" Unternehmer

    wer also richtig viel Kohle verdient, muss wirklich fast 50% Einkommenssteuer (die hast du gar nicht erwähnt ) + Soli abdrücken ... aber dann bleibt immer noch genug über ...

    alle anderen von dir genannten Steuern, sind betriebliche Steuern und keine Steuern, die das Einkommen des Unternehmers direkt tangieren.

    Kapitalertragssteuer z.B. fällt nur dann an, wenn durch angelegtes Kapital Kohle erwirtschaftet wird, trifft also wahrlich nicht das laufende, normale Jahreseinkommen, sondern iorgendwann mal verdiente Knete, die "auf der hohen Kante" liegt.

    Für die Gewerbesteuer gelten sehr hohe Freibeträge, ehe die überhaupt mal fällig wird (ich habe leider noch nie welche zahlen müssen ...), und wenn sie denn dann doch mal fällig wird, mindert sie natürlich die sonstige Steuerlast

    Umsatzsteuer ist sowieso keine "echte" Steuer für einen Unternehmer, sondern nur ein Durchlaufposten, gegen den sowieso alle abziehbare Vorsteuer wieder verrechnet wird. 16% könnten also bei dieser Steuerart wirklich nur dann anfallen, wenn Umsatz gemacht wird, ohne dass dabei ein einziger Cent an Kosten/Wareneinkauf ensteht. Das wäre echt ein super Geschäftsmodell und wenn dieses realisierbar wäre würde ich gerne 16% darauf zahlen

    also erst mal etwas schlau machen, wann, für wen, unter welchen Bedingungen, abzüglich welcher Freibeträge usw. ppp. überhaupt irgendwelche Steuern fällig werden, ehe solche - mit Verlaub - unsinnigen Behauptungen aufgestellt werden.

  10. #10
    Guest Dene bringt sich richtig ein Dene bringt sich richtig ein
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    Respekt für den schönen Beitrag - jetzt bin ich schon (wieder) n bissle schlauer ...

  11. #11
    TP-Senior Robert K. macht alles soweit korrekt
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    Für die Gewerbesteuer gelten sehr hohe Freibeträge, ehe die überhaupt mal fällig wird (ich habe leider noch nie welche zahlen müssen ...),
    das gilt aber nicht bei der beschriebenen GmbHm bei Kapitalgesellschaften gibt es keine Freibeträge.

  12. #12
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    Außerdem muss die GmbH noch Körperschaftssteuer bezahlen und die liegt bei 25 %.

    Versteuern müssen die Gesellschafter nur einen Gewinn, sofern er ausgeschüttet wird. Dann ganz normal als eine Einkunft.

    Hat die GmbH einen Geschäftsführer, muss dieser sein Gehalt ebenfalls wie ganz normale andere Einkünfte bei seiner Einkommenssteuererklärung angeben.


    Hello again!


  13. #13
    TP-Senior Robert K. macht alles soweit korrekt
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    ICh weiß nicht ob Ihr das wisst, aber mal eine kleine Frage: Die Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH können doch bei Ihr angestellt sein, sprich Sie erhalten Gehalt von der GmbH. Dieses ausgezahlte gehalt mindert das Bilanzergebnis und dadurch auch die Höhe der Steuerpflicht. (Die Gehaltsempfänger müssen nun Ihr Gehalt versteuern) Aber gibt es Richtlinien wie Hoch das Ausgezahlte gehalt an die "Arbeiter" sein darf?

  14. #14
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    Nur der Geschäftsführer erhält ein Gehalt, die Gesellschafter erhalten nur gemäß ihren Anteilen einen Teil des Gewinns (sofern er ausgeschüttet wird). Richtlinien wird es sicher geben, aber bewerten tut dies im Einzelfall das FA (Stichwort: verdeckte Gewinnausschüttung).

    Brauchst du diese Infos für ein Referat oder die Berufsschule?


    Hello again!


  15. #15
    TP-Senior Robert K. macht alles soweit korrekt
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    Hallo Obi

    Es ist schon klar, dass die Gesellschafter nicht als "Gesellschafter" angestellt sind, sondern zB als Koch o.ä. . Nun wollte ich nur erfragen ob es Grenzen für das Gehalt gibt. Oder muss der Geschäftsführer lediglich nach kaufmännischen Überlegungen den Angestellten der GmbH ein Gehalt "zuordnen"?

    Robert

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