Jaja

Es ist ja jetzt auch alles soweit klar, allerdings habe ich noch eine Frage, die ich bisher nirgends so recht beantwortet bekam.
Wenn ich als Kleinunternehmer eine UStID-Nr. beantrage und auf die Erwerbsschwellenregelung verzichte, was habe ich dadurch für Pflichten?
Ich habe irgdendwo gelesen, dass ich dann die im Ausland erworbenen Waren versteuern muss.
Soweit so gut, aber wie sieht mache ich das?
Muss ich dann dafür extra eine Umsatzsteuervoranmeldung machen, oder gibt es da extra Formulare für?
Und wenn ich im Ausland nix kaufe, muss ich dann auch nix abgeben?
Oder ist es bei Kleinunternehmern ganz anders?
Dankeschön!!!