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Thema: Hilfe bei"Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

  1. #1
    TP-Junior movikamp macht alles soweit korrekt
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    Question Hilfe bei"Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

    Hallo, ich plane meinen Start in die Selbstständigkeit und bin dabei den
    " Fragebogen zur steuerlichen Erfassung " auszufüllen.
    Muss ich in der Sparte " Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen ",
    " Voraussichtliche Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit "
    meine Einnahmen minus Ausgaben eintragen ?
    Und muss ich mir selbst ein Aktenzeichen ausdenken oder bekomme ich eins vom Finanzamt? Meine Bekannten haben mir da sehr unterschiedlich geantwortet...
    Für Antworten wäre ich echt dankbar!!!
    MfG, Michaela

  2. #2
    TP-Member osbornestier macht alles soweit korrekt
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    Da sitze ich auch gerade vor.
    Zustäzlich wüsste ich gerne, wie sich in den o.G. Feldern "Selbständige Arbeit" und "Gewerbebetrieb" unterscheiden.
    Dann: Werden 400?-Jobs da auch mit Angegeben?

    Was trage ich bei den "Sonderausgaben" ein?
    Und: Kann ich als Kleinunternehmer auch eine UStID bekommen? Ja, oder?

  3. #3
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
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    1.428
    Leute, benutzt mal die Forensuche.

    Das Ausfüllen des Start-Fragebogens wurde hier schon zigfach durchgekaut...


    Hello again!


  4. #4
    TP-Member osbornestier macht alles soweit korrekt
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    Jaja
    Es ist ja jetzt auch alles soweit klar, allerdings habe ich noch eine Frage, die ich bisher nirgends so recht beantwortet bekam.

    Wenn ich als Kleinunternehmer eine UStID-Nr. beantrage und auf die Erwerbsschwellenregelung verzichte, was habe ich dadurch für Pflichten?
    Ich habe irgdendwo gelesen, dass ich dann die im Ausland erworbenen Waren versteuern muss.
    Soweit so gut, aber wie sieht mache ich das?
    Muss ich dann dafür extra eine Umsatzsteuervoranmeldung machen, oder gibt es da extra Formulare für?
    Und wenn ich im Ausland nix kaufe, muss ich dann auch nix abgeben?
    Oder ist es bei Kleinunternehmern ganz anders?

    Dankeschön!!!

  5. #5
    TP-Junior movikamp macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Dec 2004
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    24

    Question Brauche immer noch Hilfe !

    Okay,okay, habe jetzt im Forum nachgelesen...
    damit wäre eine Frage geklärt.
    Aber was ist mit dem Aktenzeichen?
    Ich soll dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung beilegen und darauf eines der drei Felder " Steuernr. ", " KFZ - Steuernr. " oder " Aktenzeichen " ausfüllen.
    Da ich über die ersten beiden nicht verfüge, bleibt nur das Aktenzeichen.
    Soll ich mir da eins ausdenken ???
    Ich hätte wirklich gern eine Auskunft...
    MfG, Michaela

  6. #6
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
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    Du sollst nur eine Einzugsermächtigung beilegen. Ist diese für die Ust. gedacht? Ich zahle diese immer selbst und ohne Einzugsermächtigung.

    Ich wüßte sonst nicht, wofür diese sein sollte. Daher lass diese weg, dann brauchst du dir auch keine Gedanken über ein Aktenzeichen machen.


    Hello again!


  7. #7
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    löl Aktenzeichen selber ausdenken löl das finde ich mal mehr als Unterhaltsam. Dies wird natürlich vom Finanzamt vergeben. Eine Einzugsermächtigung muss natürlich auch nicht erteilt werden. Wenn man das möchte kann man auf dem Formular ankreuzen für welche Steuerarten bzw. welche Steuernummer diese Einzugermächtigung gelten soll. Sollte noch keine Steuernummer vorhanden sein gibt man eben auch keine an.

    Gruß Epic03
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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