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Thema: Verjährungsfrist von privater Unfallversicherung?

  1. #1
    Agi
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    1

    Verjährungsfrist von privater Unfallversicherung?

    Hallo miteinander,

    Ich habe ewig "gegoogelt", aber kam auf keinen grünen Zweig bisher.
    Na ja immerhin habe ich das Forum hier entdeckt

    Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen

    Vor ein paar Jahren hatte ich einen Unfall, der Verursacher war Fahrerflüchtig; ich zu Fuß, und weil alles so schnell ging, kann ich mich an nichts mehr erinnern. Jedenfalls bin ich seitdem schwer behindert. Von meiner Unfallversicherung bekam ich damals Krankenhaustagegeld, und das war es dann auch schon - die Versicherung kündigte mir damals den Vertrag, nach der Auszahlung. In meiner Naivität, und weil ich den Vertrag nicht mehr habe - kam ich nie auf die Idee, dass ich einen Anspruch auf Invaliditätsleistung (nennt man das so?) habe, bis mich ein Bekannter erst kürzlich fragte, wie viel ich denn damals erhalten habe (er hatte einen ähnlichen Unfall, nur hat er seinen Vertrag noch)
    Jedenfalls war es damals, so dass ich die Versicherungsgesellschaft fragte, auf welche Leistungen ich Anspruch habe - sie wiesen mich nicht darauf hin, dass ein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht (soviel weiss ich nämlich noch). Auf der Homepage der Versicherung steht im Basispaket (Das hatte ich) dass ein Anspruch auf Invaliditätsleistung inbegriffen ist.

    Jetzt zu meiner Frage:
    Wie lange dauert es, bis solch ein Anspruch verjährt?
    Ich habe im SGB nachgelesen, aber ich verstehe leider nur Bahnhof.


    Ich wäre für jede Hilfe dankbar

    Agi

  2. #2
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
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    Die regelmäßuge Verjährungsfrist ist 3 Jahre, aber das kann im Versicherungsrecht ganz anders geregelt sein. Du wirst nicht drum herumkommen, einen auf Versicherungsrecht spzialisierten Rechtsanwalt zu befragen. Dies ist auch ratsam, immerhin geht es um einiges und die Frage ist sehr komplex.


    Hello again!


  3. #3
    TP-Veteran ::..Thomas..:: macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von ::..Thomas..::
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    May 2001
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    1.121
    Tja,

    heute haben wir den 30.12 ... morgen den 31.Dezember. Sofern Dein Anspruch morgen verjähren würde, hättest Du Ihn bis zum 31.12 23.59 rechtshängig machen müssen. Wennste Pech hast ist mit dem Sylvesterabend alles gelaufen. Vermute mal. das Du morgen keinen RA mehr finden wirst der noch geöffnet hat bzw. der sich in die sicherlich sehr komplexe Materie in den wenigen verbleibenden Stunden einarbeiten kann und will.

    Aber vielleicht hast Du ja Glück und die Verjährung ist morgen noch nicht abgelaufen. Auf alle Fälle sollte eines Deiner ersten Dates im neuem Jahr bei Deinem RA stattfinden - den Du aufgrund des VUs ja eigentlich haben müßtest ....

    Thomas

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