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Thema: GuV Rechnung etc.

  1. #1
    TP-Senior Hoki macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
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    102

    GuV Rechnung etc.

    Hallo,

    ich habe vor ein paar Wochen ein Gewerbe angemeldet...
    Wird langsam mal Zeit, dass ich mir meiner Pflichten klar werde
    Daher ein paar Fragen.

    1. Ich nutze die Kleinunternehmerregelung, was muss ich dem FA alles abliefern?
    Einmal im Jahr eine GuV-Rechnung wo ich alles aufzähle was ich so einkaufen musste und was ich verkauft habe. Also eine Art Gegenüberstellung Einnahmen - Ausgaben (ohne Konten etc.). Noch was?

    2. Wie viel Zeit habe ich dazu, wenn ich bei der Anmeldung beim FA angegeben habe, dass mein Betriebsjahr gleich dem Kalenderjahr ist? Also muss ich dann jetzt schon mal eine GuV-Rechnung machen, obwohl ich ja erst ein paar Wochen Wirtschafte? Oder meldet sich das FA bei mir? (wohl nicht oder?).

    3. Was für Belege benötigt das FA alles in den Unterlagen?
    Ich habe bis jetzt immer eine Rechnung von den verkauften Artikeln abgeheftet und auch in etwa alle Rechnungen der eingekauften Artikel.
    Muss ich die alle zum FA schicken?

  2. #2
    TP-Specialist Master_T2 bringt sich richtig ein Master_T2 bringt sich richtig ein Avatar von Master_T2
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    Ort
    Übach-Palenberg
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    2.272
    1.) Eine einfache Einnahme-Überschussrechnung reicht.
    2.) Für das Jahr 2004 musst du deine EÜ-Rechnung mit der Steuererklärung abgeben. Das musst du aber nicht jetzt schon am Ende des Jahres machen. Du bekommst die Unterlagen zugeschickt.
    3.) Das FA will keine Rechnungen sehen, sondern nur die Steuererklärung und die EÜ-Rechnung...
    Grüße aus Übach-Palenberg
    Tim

    http://www.template-shopping.de

  3. #3
    TP-Senior Hoki macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
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    Beiträge
    102
    Danke für die schnelle Antwort

    (1)
    Eigentlich ist das ja dann nicht so viel Aufwand...
    Aber wozu sind dann die Rechnungen etc. nötig?
    Kommen die nur auf mich zu und verlangen diese Rechnungen, wenn Sie meinen meine EÜR ist nicht Okay?
    Denn ich hefte alle meine Rechnungen für Einnahmen ab und auch für die Ausgaben.

    (2)
    Ich dachte schon ich müsste jeden verkauften und eingekauften Artikel in der Rechnung dokumentieren.
    Aber bei den verkauften ist es ja dann noch einfacher, die werden einfach alle zusammen gerechnet und kommen in die EÜR, richtig?

    (3)
    Weiß auch jemand, wann sich das FA dann bei mir melden wird?
    Und wie lange ich dann noch Zeit habe die EÜR + Steuererklärung an das FA zu schicken?

    (4)
    Ich habe schon mal ein paar Betriebsausgaben bei Ebay gekauft.
    Da habe ich nicht für alle Artikel eine Rechnung erhalten, kann ich die dann trotzdem verbuchen? Ich habe ja meistens einen Beleg durch die Überweisung per Bank den ich aufbewahren könnte.

  4. #4
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
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    Du musst schonjeden Geschäftsvorfall dokumentieren und 10 Jahre lang aufbewahren.

    Das FA will nur nicht alles zugeschickt haben, sondern im Zweifel Einsicht nehmen können.

    Wann das FA sich bei dir melden wird, ist sich er von FA zu FA anders. Mach dir da mal keine Hektik. Buche einfach monatlich (oder wöchentlich) alle Geschäftsvorfälle ordentlich und das FA kann jederzeit kommen, ohne dass es für dich viel Arbeit ist. Außerdem hast du immer alle Zahlen im Blick...

    Zu (4)
    Wenn du keine Rechnungen hast, wird das FA deine Ausgabe nicht als solche anerkennen. Du wirst es dann als Privatentnahme deklarieren und somit als Einkommen versteuern müssen, sofern du die Freibeträge überschreitest.


    Hello again!


  5. #5
    TP-Senior Hoki macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
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    102
    Danke, dann kann ich jetzt schon wieder etwas ruhiger schlafen

  6. #6
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
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    Wenn dich bereits diese Fragen den Schlaf kosten, wirst du als Selbständiger wohl in Zukunft nie mehr richtig schlafen können...


    Hello again!


  7. #7
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Norddeutschland
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    Das Finanzamt verschickt keine Steuervordrucke mehr. Du musst also schon selber an die Frist 31.5 des Jahres für die Vorjahreserklärungen denken. Vergisst Du sie bekomst Du eine Erinnerung mit Androhung von Zwangsgeld, Verspätungszuschlag wird eh festgesetzt oder Androhung einer Schätzung. Lese Dir mal die Faq Kleinunternehmer von mir durch, da steht auch drin welche Erklärungen etc. wann abgegeben werden müssen.
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

    ________________________

    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
    ________________________

  8. #8
    TP-Senior Hoki macht alles soweit korrekt
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    @Epic
    Danke für die Info!

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