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Alt 31.12.2004, 01:53   #1
TP-Senior
 
Registriert seit: Nov 2004
Hoki macht alles soweit korrekt

GuV Rechnung etc.


Hallo,

ich habe vor ein paar Wochen ein Gewerbe angemeldet...
Wird langsam mal Zeit, dass ich mir meiner Pflichten klar werde
Daher ein paar Fragen.

1. Ich nutze die Kleinunternehmerregelung, was muss ich dem FA alles abliefern?
Einmal im Jahr eine GuV-Rechnung wo ich alles aufzähle was ich so einkaufen musste und was ich verkauft habe. Also eine Art Gegenüberstellung Einnahmen - Ausgaben (ohne Konten etc.). Noch was?

2. Wie viel Zeit habe ich dazu, wenn ich bei der Anmeldung beim FA angegeben habe, dass mein Betriebsjahr gleich dem Kalenderjahr ist? Also muss ich dann jetzt schon mal eine GuV-Rechnung machen, obwohl ich ja erst ein paar Wochen Wirtschafte? Oder meldet sich das FA bei mir? (wohl nicht oder?).

3. Was für Belege benötigt das FA alles in den Unterlagen?
Ich habe bis jetzt immer eine Rechnung von den verkauften Artikeln abgeheftet und auch in etwa alle Rechnungen der eingekauften Artikel.
Muss ich die alle zum FA schicken?
Hoki ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 31.12.2004, 05:40   #2
TP-Specialist
 
Benutzerbild von Master_T2
 
Registriert seit: Oct 2002
Ort: Übach-Palenberg
Master_T2 bringt sich richtig einMaster_T2 bringt sich richtig ein
1.) Eine einfache Einnahme-Überschussrechnung reicht.
2.) Für das Jahr 2004 musst du deine EÜ-Rechnung mit der Steuererklärung abgeben. Das musst du aber nicht jetzt schon am Ende des Jahres machen. Du bekommst die Unterlagen zugeschickt.
3.) Das FA will keine Rechnungen sehen, sondern nur die Steuererklärung und die EÜ-Rechnung...
__________________
Grüße aus Übach-Palenberg
Tim

WEB.ASSISTANTS IT-SOLUTIONS
www.web-assistants.de

Hängt das doch mal an eine beliebige PHP-Datei: ?=PHPE9568F36-D428-11d2-A769-00AA001ACF42
Master_T2 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.12.2004, 12:20   #3
TP-Senior
 
Registriert seit: Nov 2004
Hoki macht alles soweit korrekt
Danke für die schnelle Antwort

(1)
Eigentlich ist das ja dann nicht so viel Aufwand...
Aber wozu sind dann die Rechnungen etc. nötig?
Kommen die nur auf mich zu und verlangen diese Rechnungen, wenn Sie meinen meine EÜR ist nicht Okay?
Denn ich hefte alle meine Rechnungen für Einnahmen ab und auch für die Ausgaben.

(2)
Ich dachte schon ich müsste jeden verkauften und eingekauften Artikel in der Rechnung dokumentieren.
Aber bei den verkauften ist es ja dann noch einfacher, die werden einfach alle zusammen gerechnet und kommen in die EÜR, richtig?

(3)
Weiß auch jemand, wann sich das FA dann bei mir melden wird?
Und wie lange ich dann noch Zeit habe die EÜR + Steuererklärung an das FA zu schicken?

(4)
Ich habe schon mal ein paar Betriebsausgaben bei Ebay gekauft.
Da habe ich nicht für alle Artikel eine Rechnung erhalten, kann ich die dann trotzdem verbuchen? Ich habe ja meistens einen Beleg durch die Überweisung per Bank den ich aufbewahren könnte.
Hoki ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.12.2004, 12:46   #4
TP-Veteran
 
Benutzerbild von OBI-Wahn
 
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Du musst schonjeden Geschäftsvorfall dokumentieren und 10 Jahre lang aufbewahren.

Das FA will nur nicht alles zugeschickt haben, sondern im Zweifel Einsicht nehmen können.

Wann das FA sich bei dir melden wird, ist sich er von FA zu FA anders. Mach dir da mal keine Hektik. Buche einfach monatlich (oder wöchentlich) alle Geschäftsvorfälle ordentlich und das FA kann jederzeit kommen, ohne dass es für dich viel Arbeit ist. Außerdem hast du immer alle Zahlen im Blick...

Zu (4)
Wenn du keine Rechnungen hast, wird das FA deine Ausgabe nicht als solche anerkennen. Du wirst es dann als Privatentnahme deklarieren und somit als Einkommen versteuern müssen, sofern du die Freibeträge überschreitest.
__________________

Hello again!

OBI-Wahn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.12.2004, 13:01   #5
TP-Senior
 
Registriert seit: Nov 2004
Hoki macht alles soweit korrekt
Danke, dann kann ich jetzt schon wieder etwas ruhiger schlafen
Hoki ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.12.2004, 13:06   #6
TP-Veteran
 
Benutzerbild von OBI-Wahn
 
Registriert seit: Feb 2004
Ort: in der Nähe von FFM
OBI-Wahn hilft, wo's gehtOBI-Wahn hilft, wo's geht
Wenn dich bereits diese Fragen den Schlaf kosten, wirst du als Selbständiger wohl in Zukunft nie mehr richtig schlafen können...
__________________

Hello again!

OBI-Wahn ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2005, 13:14   #7
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Das Finanzamt verschickt keine Steuervordrucke mehr. Du musst also schon selber an die Frist 31.5 des Jahres für die Vorjahreserklärungen denken. Vergisst Du sie bekomst Du eine Erinnerung mit Androhung von Zwangsgeld, Verspätungszuschlag wird eh festgesetzt oder Androhung einer Schätzung. Lese Dir mal die Faq Kleinunternehmer von mir durch, da steht auch drin welche Erklärungen etc. wann abgegeben werden müssen.
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2005, 14:50   #8
TP-Senior
 
Registriert seit: Nov 2004
Hoki macht alles soweit korrekt
@Epic
Danke für die Info!
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