1.) Eine einfache Einnahme-Überschussrechnung reicht.
2.) Für das Jahr 2004 musst du deine EÜ-Rechnung mit der Steuererklärung abgeben. Das musst du aber nicht jetzt schon am Ende des Jahres machen. Du bekommst die Unterlagen zugeschickt.
3.) Das FA will keine Rechnungen sehen, sondern nur die Steuererklärung und die EÜ-Rechnung...


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