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Alt 01.01.2005, 13:58   #1
TP-Insider
 
Registriert seit: May 2002
Ort: Baden - Württemberg Nähe Stuttgart
StSnake ist auf einem guten Weg

Frage zu GuV


Hallo,

erstmal möchte ich allen im Forum ein gutes neues Jahr wünschen.

Nun zu meiner Frage:

1. Wie verbuche ich eine Rechnung, die ich im "alten" Jahr an einen Kunden gestellt habe, dieser hat die Rechnung allerdings noch nicht bezahlt?

2. Ich habe eine Rechnung bekommen ausgestellt am 31.12.2004 fällig ist diese aber erst am 3.1.2004 und wird auch erst da abgebucht. Wie kann ich das verbuchen?

Danke schonmal

Gruss
Steffen
__________________
Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt.
StSnake ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 01.01.2005, 16:33   #2
TP-Junior
 
Registriert seit: Jan 2005
rebecca2005 macht alles soweit korrekt
Hallo,

fohes neues ebenfalls!

zu 1)
Versteuerst du deine Einahmen nach vereinnahmten oder nach in Rechnung gestellten Entgelten? (Ist- oder Soll- Versteuerung)

Ist ersteres der Fall, dann buchst Du erst wenn bezahlt wurde, bei der Soll-Versteuerung buchst Du noch im alten Jahr.

zu 2)
Die müsstest du (laut Epic; siehe hier ) dann versteuern, wenn Du die Lieferung oder leistung erhalten hast. Ich denke mal massgeblich ist das Rechnungsdatum, wenn kein Liefertermin o.ä. vermerkt ist.

grüße

rebecca
rebecca2005 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2005, 14:11   #3
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Zitat:
1. Wie verbuche ich eine Rechnung, die ich im "alten" Jahr an einen Kunden gestellt habe, dieser hat die Rechnung allerdings noch nicht bezahlt?
Vorausgesetzt es handelt sich bei Dir um eine reinen Gewinnermittler wird die Rechnung erst gebucht wenn das Geld auf Deinem Konto eingegangen ist. Versteuerst Du Deine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten ändert sich auch Umsatzsteuerlich nichts. Versteuerst Du Deine Umsätze nach vereinbarten Umsätzen müsstest Du die Umsatzsteuer in dem Monat ans Finanzamt melden in der die Leistung ausgeführt worden ist. Der Umsatz wird aber trotzdem erst in dem Jahr gebucht in dem das Geld kommt. Beachte also das der Beitrag von Rebecca hier nur halb richtig ist.

Zitat:
2. Ich habe eine Rechnung bekommen ausgestellt am 31.12.2004 fällig ist diese aber erst am 3.1.2004 und wird auch erst da abgebucht. Wie kann ich das verbuchen?
Hier ist es vom Prinzip her das Gleiche. Die Ausgabe wird gebucht wenn Du bezahlst. die Vorsteuer ist in Deinem Fall aber schon im alten Jahr abzugsfähig. Der Einfachkeit halber kannst Du Dir die Vorsteuer aber auch im neuen Jahr ziehen.

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
Epic ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.01.2005, 14:43   #4
TP-Insider
 
Registriert seit: May 2002
Ort: Baden - Württemberg Nähe Stuttgart
StSnake ist auf einem guten Weg
Vielen Dank für eure Antworten!!

Gruss
Steffen
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