Hallo,
fohes neues ebenfalls!
zu 1)
Versteuerst du deine Einahmen nach vereinnahmten oder nach in Rechnung gestellten Entgelten? (Ist- oder Soll- Versteuerung)
Ist ersteres der Fall, dann buchst Du erst wenn bezahlt wurde, bei der Soll-Versteuerung buchst Du noch im alten Jahr.
zu 2)
Die müsstest du (laut Epic;
siehe hier ) dann versteuern, wenn Du die Lieferung oder leistung erhalten hast. Ich denke mal massgeblich ist das Rechnungsdatum, wenn kein Liefertermin o.ä. vermerkt ist.
grüße
rebecca