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Thema: Frage zu GuV

  1. #1
    TP-Insider StSnake ist auf einem guten Weg
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    Frage zu GuV

    Hallo,

    erstmal möchte ich allen im Forum ein gutes neues Jahr wünschen.

    Nun zu meiner Frage:

    1. Wie verbuche ich eine Rechnung, die ich im "alten" Jahr an einen Kunden gestellt habe, dieser hat die Rechnung allerdings noch nicht bezahlt?

    2. Ich habe eine Rechnung bekommen ausgestellt am 31.12.2004 fällig ist diese aber erst am 3.1.2004 und wird auch erst da abgebucht. Wie kann ich das verbuchen?

    Danke schonmal

    Gruss
    Steffen
    Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt.

  2. #2
    TP-Junior rebecca2005 macht alles soweit korrekt
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    20
    Hallo,

    fohes neues ebenfalls!

    zu 1)
    Versteuerst du deine Einahmen nach vereinnahmten oder nach in Rechnung gestellten Entgelten? (Ist- oder Soll- Versteuerung)

    Ist ersteres der Fall, dann buchst Du erst wenn bezahlt wurde, bei der Soll-Versteuerung buchst Du noch im alten Jahr.

    zu 2)
    Die müsstest du (laut Epic; siehe hier ) dann versteuern, wenn Du die Lieferung oder leistung erhalten hast. Ich denke mal massgeblich ist das Rechnungsdatum, wenn kein Liefertermin o.ä. vermerkt ist.

    grüße

    rebecca

  3. #3
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    1. Wie verbuche ich eine Rechnung, die ich im "alten" Jahr an einen Kunden gestellt habe, dieser hat die Rechnung allerdings noch nicht bezahlt?
    Vorausgesetzt es handelt sich bei Dir um eine reinen Gewinnermittler wird die Rechnung erst gebucht wenn das Geld auf Deinem Konto eingegangen ist. Versteuerst Du Deine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten ändert sich auch Umsatzsteuerlich nichts. Versteuerst Du Deine Umsätze nach vereinbarten Umsätzen müsstest Du die Umsatzsteuer in dem Monat ans Finanzamt melden in der die Leistung ausgeführt worden ist. Der Umsatz wird aber trotzdem erst in dem Jahr gebucht in dem das Geld kommt. Beachte also das der Beitrag von Rebecca hier nur halb richtig ist.

    2. Ich habe eine Rechnung bekommen ausgestellt am 31.12.2004 fällig ist diese aber erst am 3.1.2004 und wird auch erst da abgebucht. Wie kann ich das verbuchen?
    Hier ist es vom Prinzip her das Gleiche. Die Ausgabe wird gebucht wenn Du bezahlst. die Vorsteuer ist in Deinem Fall aber schon im alten Jahr abzugsfähig. Der Einfachkeit halber kannst Du Dir die Vorsteuer aber auch im neuen Jahr ziehen.

    Gruß Epic03
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

    ________________________

    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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  4. #4
    TP-Insider StSnake ist auf einem guten Weg
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    Vielen Dank für eure Antworten!!

    Gruss
    Steffen
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