Hi,
ich muss mich erst mal entschuldigen, denn dieser Beitrag gehört hier eigentlich nicht hin, aber mir ist keine anderes Forum eingefallen, wo man schnell gute Antworten bekommt
Also es geht um einen Verkauf bei Ebay eines neuen Artikels, ich habe dort angegeben, dass der Käufer ein 14tägiges Rückgaberecht hat (muss man ja eh geben, wenn man gewerblich verkauft. so wie ich das weiß).
Es kauft also gestern jemand den Artikel und ich bekomme heute eine Email, dass er von seienm Rückgaberecht gebraucht macht und den Artikel nicht mehr will. Ich würde dann so auf den Ebaygebühren sitzen bleiben, Geld wurde nämlich auch nicht überwiesen.
Gibt es da eigentlich noch einen Ausweg für mich als Verkäufer? Denn ich möchte eigentlich nicht auf den Ebaygebühren sitzen bleiben.
Ich kenn mich hier mit der Gesetzlage nicht so gut aus, aber für mich kann man das Rückgaberecht auch erst in Anspruck nehmen, wenn man den Artikel gekauft hat.
Sonst ist man ja jetzt als gewerblicher Verkäufer bei Ebay immer der dumme...