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Thema: Rückgaberecht und Ebay [OT]

  1. #1
    TP-Senior Hoki macht alles soweit korrekt
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    Rückgaberecht und Ebay [OT]

    Hi,

    ich muss mich erst mal entschuldigen, denn dieser Beitrag gehört hier eigentlich nicht hin, aber mir ist keine anderes Forum eingefallen, wo man schnell gute Antworten bekommt

    Also es geht um einen Verkauf bei Ebay eines neuen Artikels, ich habe dort angegeben, dass der Käufer ein 14tägiges Rückgaberecht hat (muss man ja eh geben, wenn man gewerblich verkauft. so wie ich das weiß).
    Es kauft also gestern jemand den Artikel und ich bekomme heute eine Email, dass er von seienm Rückgaberecht gebraucht macht und den Artikel nicht mehr will. Ich würde dann so auf den Ebaygebühren sitzen bleiben, Geld wurde nämlich auch nicht überwiesen.
    Gibt es da eigentlich noch einen Ausweg für mich als Verkäufer? Denn ich möchte eigentlich nicht auf den Ebaygebühren sitzen bleiben.
    Ich kenn mich hier mit der Gesetzlage nicht so gut aus, aber für mich kann man das Rückgaberecht auch erst in Anspruck nehmen, wenn man den Artikel gekauft hat.
    Sonst ist man ja jetzt als gewerblicher Verkäufer bei Ebay immer der dumme...

  2. #2
    TP-Veteran OBI-Wahn hilft, wo's geht OBI-Wahn hilft, wo's geht Avatar von OBI-Wahn
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    Zitat Zitat von Hoki
    Es kauft also gestern jemand den Artikel ...
    ...wenn man den Artikel gekauft hat.
    Der Kunde hat den Artikel laut deinen eigenen Angaben gekauft. Wie du auch der FAQ zum Widerrufsrecht entnehmen kannst, beginnt die Frist erst mit Übergabe der Ware zu Laufen.

    Wenn der Kunde aber bereits vorher sein ihm zustehendes Widerrufsrecht ausspricht, ist das doch nur gut für dich (innerhalb der Frist ist es allemal). So sparst du die Versandkosten zum Kunden hin und die Kosten der Rücksendung, die duch auch zu tragen hättest.

    Biete den Artikel doch einfach dem nächsten Höchstbietenden an...


    Hello again!


  3. #3
    TP-Senior Hoki macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
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    102
    So sparst du die Versandkosten zum Kunden hin und die Kosten der Rücksendung, die duch auch zu tragen hättest.
    Bei mir bezahlt das der Kunde, daher ist das jetzt ein Vorteil für den Kunden.

    Biete den Artikel doch einfach dem nächsten Höchstbietenden an...
    Das geht ja nun leider nicht beim Sofortkauf.

    Ich muss wohl dann mal meine kompletten AGB's für den Verkauf bei Ebay ausweiten und dort angeben.

    Also bleibe ich nun auf den Kosten sitzen, ist schon super...

  4. #4
    TP-Junior rebecca2005 macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    in diesem Fall kannst du bei Ebay eine Gutschrift der Verkaufsprovision beantragen. Siehe hier. . Alternativ in der Ebay-Hilfe "Gebühren Gutschrift" eingeben.

    Die Angebotsgebühr bekommst Du aber nicht erstattet.

    Schöne Grüße

    Rebecca

  5. #5
    TP-Senior Hoki macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
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    102
    @rebecca2005

    Hi,

    Danke dir für die Info.
    Aber müsste ich mich da nicht direkt mal bei Ebay melden?
    Auf der Infoseite von Ebay steht, dass man den Artikel unter "Mein Ebay" als nicht bezahlten Artikel melden kann.
    Dann bekommt der Käufer allerdings eine Email von Ebay, mit einer Erinnerung das er das Geld überweisen soll etc.
    Das wäre dann ja der Fall, dass ich einen unzuverlässigen Käufer habe, der nicht zahlen will.
    Bei mir ist es ja etwas anders, weil ich ein 14tägiges Rückgaberecht anbiete.
    Hmm, ich werde einfach mal eine Email an Ebay schreiben denke ich.

  6. #6
    TP-Junior rebecca2005 macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Jan 2005
    Beiträge
    20
    HAllo,

    schau nochmal hier .

    Da gibts du die Artikelnummer an und dann müsstest du eigentlich eine Gutschrift beantragen können.

    Grüße

  7. #7
    TP-Senior Hoki macht alles soweit korrekt
    Registriert seit
    Nov 2004
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    102
    @rebecca2005

    Ah super
    Gut das werde ich dann so machen.
    Ich danke dir!

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