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Thema: Sollversteuerung und E/Ü Rechnung

  1. #1
    TP-Senior Moelli macht alles soweit korrekt
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    Sollversteuerung und E/Ü Rechnung

    Hallo zusammen,

    sitze gerade an meinem Jahresabschluß. Nun zu meinem Problem:

    Ich habe noch einige offene Rechnungen aus Dezember 2004 (Lieferanten und Kunden). Was passiert mit diesen in der E/Ü. Laut meinem Quickbooks werden sie nicht erfasst für die E/Ü.
    Dieses kann aber doch eigentlich nicht stimmen oder?

    Wie geht man also am Besten mit Rechnungen am Jahresende vor. Erstmal als "Bezahlt" buchen und dann die E/Ü machen oder erscheinen die offenen Posten wirklich nicht in der E/Ü. In der Vorsteuererklärung sind sie natürlich drin.

    Gruss
    Andreas
    Geändert von Moelli (02.01.2005 um 11:24 Uhr)

  2. #2
    spl
    spl ist offline
    TP-Insider spl macht alles soweit korrekt Avatar von spl
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    nicht in die E/Ü in der Regel erst dann buchen, wenn Du das Geld auch bekommst. Stelle Dir vor, ein Kunde zahlt einfach nicht, dann stimmt in der E/Ü was nicht.
    Gruß Sebastian

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  3. #3
    TP-Junior Schland macht alles soweit korrekt
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    Wie sieht es aber dann mit der Rechnungsnummer aus?
    Diese sollte ja vortlaufent sein. Wenn der Kunde aber nicht zahlt, oder die Rechnung aus anderen Gründen offen bleibt, dann kann man sie ja auch nicht aufführen und schon garnicht die Märchensteuer ans Finanzamt leiten.
    Gibt es da keine Probleme, wenn mal eine Nummer ausbleibt?

    Und wie sieht es aus, wenn ein Kunde eine Rechnung erst ein paar Monate nach Rechnungserstellung bezahlt.
    In welchem Monat muss ich diese voranmelden? Im Erstellungsmonat oder im Monat, in dem auch das Geld ankam?

  4. #4
    spl
    spl ist offline
    TP-Insider spl macht alles soweit korrekt Avatar von spl
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    Das wann hängt davon ab ob Du eine IST (wenn das Geld kommt) oder SOLL (wann das Geld kommen sollte) Versteuergung hast.

    Wenn eine Rechung nicht gezahlt wird oder wenn aus einen anderen Grund die Rechung nicht gezahlt wird, dann vermerke das einfach. Es geht mit den fortlaufenden Nummern nur darum, dass Du keine Rechungen nachträglich einschleusen kannst.
    Gruß Sebastian

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  5. #5
    TP-Junior Schland macht alles soweit korrekt
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    Okay, das mit der Rechnung hab ich mir so gedacht.

    Aber mit der Ist- und Soll-Versteuertung muss ich jetzt sehen.
    Ich habe nämlich das gleiche Problem wie rebecca2005 in diesem Thread hat:
    http://www.traum-projekt.com/forum/s...l+Versteuerung

    Versuche jetzt erstmal beim FA Hilfe zu bekommen...


    /edit:

    Also da bei mir bei der Anmeldung nicht danach gefragt wurde, hab ich jetzt erstmal die Sollversteuerung.
    Was passiert jetzt in dem Fall, dass ein Kunde nicht zahlt?
    Wenn es da eine zufriedenstellende Lösung gibt, dann bleibe ich bei der Sollversteuerung...

    MfG
    Schland
    Geändert von Schland (08.08.2005 um 14:23 Uhr)

  6. #6
    TP-Member Frechdachs macht alles soweit korrekt
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    spl hat es bereits gesagt: Für Gewinnermittler nach § 4 (3) EStG gilt das Zufluss- Abflussprinzip. Das bedeutet, Das Betriebseinnahmen und Ausgaben erst dann gebucht werden dürfen wenn eine Geldfluss statt findet (Ausnahme: 10 Tagesregelung zum Jahreswechsel für Regelmäßige Beträge).

    Über bleibt dann noch die Umsatzsteuer/Vorsteuer und wie spl ebennfalls gesagt hat ist bei der Umsatzsteuer wichtig ob man seine Umsätze nach vereinnahmten oder vereinbahrten Entgelten versteuert (Soll und Istversteuerung). Die Vorsteuer ist vereinfacht gesagt bereits zu dem Zeitpunkt abzugsfähig an dem eine Leistung ausgeführt wurde und eine Rechnug vorliegt. Was die Umsatzsteuer betrifft so geht meine Empfehlung ganz klar zur Istversteuerung, da Du ansonsten für Deine Kunden mit der Umsatzsteuer in Vorleistung gehst. Für Unternehmer, die in einem Fall wie bei Dir trotzdem die Sollversteuerung wählen gibt es eine besondere Buchungsmethode, damit zwar die Umsatzsteuer abgeführt wird, der Umsatz jedoch den Gewinn nicht erhöht. Wie es bei Deinem Programm geht weiß ich zwar nicht, aber normalerweise sollte das Programm automatisch richtig buchen wenn Du in den Stammdaten Sollversteuerung hinterlegst. Ansonsten kannst Du dies auch manuell tun.

    Am besten verdeutlicht wird das Prinzip vieleicht durch dieses kleine Beispiel:

    Unternehmer U (Sollversteuerung) hat im Jahr 2005 2.000€ Umsatz netto erziehlt. 1.160€ wurden am 31.12.05 noch nicht vereinnahmt. U hatte im Jahr 2005 1.000€ an Kosten netto. 580€ wurden von U bis zum 31.12.2005 noch nicht beglichen. Wie sieht die Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG per 31.12.2005 aus ?

    Einnahmen:
    Forderungen aus Lieferung und Leistung -1.160,00€
    Erlöse 16% USt 2.000€

    Umsatzsteuer 16% 320,00

    Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 580,00€

    Kosten -1.000,00€

    Abziehbare Vorsteuer 16% -160,00€


    Einnahmen ./. Ausgaben = Gewinn 580,00€

    Was passiert jetzt in dem Fall, dass ein Kunde nicht zahlt?
    Wenn die Forderung uneinbringlich geworden ist wird sie ausgebucht und auch die bereits abgeführte Umsatzsteuer wird berichtigt. Das ändert aber nichts daran das Du erstmal in Höhe der Umsatzsteuer in Vorleistung gehen musst.

    Frechdachs
    Geändert von Frechdachs (09.08.2005 um 09:58 Uhr)

  7. #7
    TP-Insider fridge bringt sich richtig ein Avatar von fridge
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    Zitat Zitat von Moelli
    Hallo zusammen,

    sitze gerade an meinem Jahresabschluß. Nun zu meinem Problem:

    Ich habe noch einige offene Rechnungen aus Dezember 2004 (Lieferanten und Kunden). Was passiert mit diesen in der E/Ü. Laut meinem Quickbooks werden sie nicht erfasst für die E/Ü.
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    Gruss
    Andreas

    Hallo,

    Du hast nur dann Einnahmen, wenn das Geld geflossen ist. Wenn Du also noch kein Geld für Deine geschriebenen Rechnungen bekommen hast, brauchst Du diese noch nicht zu versteuern. Diese Vorgehensweise wird im übrigen auch gerne verwendet um Einnahmen von einem Jahr ins andere zu verlagern.

    Wenn dann in 2005 die Zahlung eingeht, wird es auch in 2005 der Einkommenbesteuerung unterworfen.

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