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Alt 04.01.2005, 10:51   #1
TP-Veteran
 
Benutzerbild von ratze
 
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
ratze bringt sich richtig einratze bringt sich richtig ein

Erfassung des "Betriebsvermögens"


Guten Morgen,

ich bin Gewerbetreibender (Nebentätigkeit) und soll nun für das Bafög-Amt mein "Betriebsvermögen" angeben. Problem nur: Wie erfasse ich mein Betriebsvermögen?!

Mein "Betrieb" ist der elterliche Keller, ich arbeite vorrangig mit meinen privaten PCs. Zusätzlich habe ich mir einige Geräte für den Bereich Werbetechnik angeschafft (die ich auch entsprechend steuerlich geltend gemacht habe, zahle Ust.!). Daher habe ich auch noch massenhaft Restbestände von "Rohstoffen", d.h. Farbfolien, Textilien, usw..

Reicht es aus, die Anschaffungen anzugeben die ich über mein Gewerbe gekauft und entsprechend geltend gemacht habe? Was ist mit den "Rohstoffen", muß ich den Restwert etwa per Inventur ermitteln?! Ich mache nur einfache Buchführung und bilanziere bisher nicht, muß ich für die Geräte (Plotter, Textilpresse, ...) nachträglich Abschreibungen durchführen??

Was ist mit den Dingen, die ich ursprünglich privat erstanden habe, die ich aber trotzdem (fast ausschließlich) für mein Gewerbe nutze?!


Für meinen Mini-Betrieb erscheint mir der Aufwand doch etwas überzogen... Vielleicht kann jemand etwas Licht ins Dunkeln bringen...
ratze ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 04.01.2005, 12:09   #2
TP-Veteran
 
Benutzerbild von Epic
 
Registriert seit: Mar 2004
Ort: Norddeutschland
Epic bringt sich richtig einEpic bringt sich richtig ein
Bei der Ermittlung des Betriebsvermögens würde ich als Gewinnermittler auf das Notwendige Betriebsvermögen abstellen. Lt. jüngster Rechtsprechnung können Gewinnermittler zwar auch gewillkültes BV besitzen, aber da die Berechnung für das Bafög-Amt ist würde ich da eher niedrig ran gehen außerdem sehe ich es auch so das es etwas viel Aufwand für so kleine Beträge darstellt. Zuerst sollten wir klären was überhaupt Notwenidges Betriebsvermögen ist.

Wirtschaftsgüter gehören zum notwendigen Betriebsvermögen wenn sie unmittelbar für eigene betriebliche Zwecke genutzt werden. Sie müssen erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sein. Das Wirtschaftsgut muss sich in gewisser Weise auf den Betriebsablauf beziehen.

Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören vor allem die für den technischen und verwaltungsmäßigen Ablauf des Betriebsprozesses vorgesehenen Einrichtungen wie z.B. Büro und Fabrikgebäude, Lagerplätze, Maschinen, Forderungen, Patente, Waren und Betriebsstoffe.

Jetzt ist natürlich noch wichtig zu wissen mit welchem Wert man die einzelnen zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter ansetzt. Dazu würde ich regelmäßig die Buchwerte heranziehen (Anschaffungskosten ./. Afa bis zum Zeitpunkt der Wertermittlung). Es gibt auch Fälle wo der Teilwert maßgeblich ist, aber in Deinem Fall soll jawohl ein Bafög-Anspruch geprüft werden also sollten es die Buchwerte tun.

Gruß Epic03
__________________
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

________________________

Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
________________________
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