Bei der Ermittlung des Betriebsvermögens würde ich als Gewinnermittler auf das Notwendige Betriebsvermögen abstellen. Lt. jüngster Rechtsprechnung können Gewinnermittler zwar auch gewillkültes BV besitzen, aber da die Berechnung für das Bafög-Amt ist würde ich da eher niedrig ran gehen außerdem sehe ich es auch so das es etwas viel Aufwand für so kleine Beträge darstellt. Zuerst sollten wir klären was überhaupt Notwenidges Betriebsvermögen ist.
Wirtschaftsgüter gehören zum notwendigen Betriebsvermögen wenn sie unmittelbar für eigene betriebliche Zwecke genutzt werden. Sie müssen erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sein. Das Wirtschaftsgut muss sich in gewisser Weise auf den Betriebsablauf beziehen.
Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören vor allem die für den technischen und verwaltungsmäßigen Ablauf des Betriebsprozesses vorgesehenen Einrichtungen wie z.B. Büro und Fabrikgebäude, Lagerplätze, Maschinen, Forderungen, Patente, Waren und Betriebsstoffe.
Jetzt ist natürlich noch wichtig zu wissen mit welchem Wert man die einzelnen zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter ansetzt. Dazu würde ich regelmäßig die Buchwerte heranziehen (Anschaffungskosten ./. Afa bis zum Zeitpunkt der Wertermittlung). Es gibt auch Fälle wo der Teilwert maßgeblich ist, aber in Deinem Fall soll jawohl ein Bafög-Anspruch geprüft werden also sollten es die Buchwerte tun.
Gruß Epic03


LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren