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Hallo lexxlevi,
betrieblich veranlasste Geschenke an Geschäftsfreunde, Kunden, Lieferanten, Vertreter oder andere für den Betrieb wichtige Personen dürfen zwar als Betriebsausgaben abgezogen werden, allerdings ist der Betriebsausgabenabzug ab 2004 auf 35 Euro pro Empfänger und Jahr beschränkt (bis 31.12.03 waren es 40 Euro) (§ 4 (5) Nr. 1 EStG).
Bei den 35 Euro handelt es sich um eine Freigrenze, dass bedeutet, das sobald die Aufwendungen über diesem Betrag liegen der gesamt Betriebsausgabenabzug nicht mehr gestattet ist. Der Betriebsausgabenabzug ist auch dann nicht gestattet, wenn die Geschenkaufwendungen nicht einzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden (§ 4 Abs. 7 EStG).
Was den Aufwand bei Eigenleistung angeht, so sind die Materialkosten bereits als Betriebsausgaben erfasst worden. Für die Arbeitszeit kommt ein Abzug als Betriebsausgabe nicht in betracht. Eigenrechnungen zu schreiben ist natürlich auch nicht möglich... denk mal drüber nach, dann weißt Du auch warum :-) Sonst würde wohl niemand mehr auch nur 1 Cent Steuern bezahlen.
Gruß Epic03
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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