Weiß hierzu keiner eine Antowrt oder ist das nur Untergegangen??
Hat sich leider immer noch nicht gelöst.
Bin über jeden Tip dankbar.
Gruss
Steffen
Hi,
ich habe mal wieder eine Frage zu der Verbuchung von Abschreibungen und den Fahrtkosten:
1. Ich habe im Jahr 0 einen Laptop für 900? gekauft, dieser wird auf 3 jahre abgeschrieben. Muss ich dann im jahr 0 den Betrag von 900? im kassenbuch verbuchen oder 300? im Jahr 0, Jahr 1 und Jahr2??
2. Pro Kilometer kann ich 0,30? ansetzen, oder?? dh. Ich nehme die gefahrenen Kilometer multipliziere diese mit 0,30 und trage die Summe als Ausgaben in mein Kassenbuch ein oder??
Danke für eure Hilfe.
gruss
Steffen
Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt.
Weiß hierzu keiner eine Antowrt oder ist das nur Untergegangen??
Hat sich leider immer noch nicht gelöst.
Bin über jeden Tip dankbar.
Gruss
Steffen
Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt.
zu 2)
ja 30 ct pro km. Aber nachweis durch einlückenloses Fahrenbuch (eigener PKW). Oder Fahrtenbuch über alle gewerblichen Fahren (zb. PKW von deiner Frau). Weiter infos zum Fahrenbuch über die Forumsuche.
Gruß Sebastian
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Kassenbuch......? Buchung für Abschreibung = Aufwand an Sachanlagen Buchung für Fahrtkosten = Aufwand an Privateinlage.
Wenn Du ein Kassenbuch führst gehört sowas da natürlich nicht rein schließlich sind das nur steuerliche Buchungen die keine Geldbewegung im dem Sinne zur Folge haben. Führst Du nur ein Einnahmen Ausgabenbericht kannst Du die Beträge dort gerne eintragen, hauptsache in der Gewinnermittlung tauchen die Beträge später an der richtigen Stelle auf.
Gruß Epic03
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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