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Thema: Frage zu Abschreibung, Fahrtkosten in Kassenbuch

  1. #1
    TP-Insider StSnake ist auf einem guten Weg
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    Frage zu Abschreibung, Fahrtkosten in Kassenbuch

    Hi,

    ich habe mal wieder eine Frage zu der Verbuchung von Abschreibungen und den Fahrtkosten:

    1. Ich habe im Jahr 0 einen Laptop für 900? gekauft, dieser wird auf 3 jahre abgeschrieben. Muss ich dann im jahr 0 den Betrag von 900? im kassenbuch verbuchen oder 300? im Jahr 0, Jahr 1 und Jahr2??

    2. Pro Kilometer kann ich 0,30? ansetzen, oder?? dh. Ich nehme die gefahrenen Kilometer multipliziere diese mit 0,30 und trage die Summe als Ausgaben in mein Kassenbuch ein oder??

    Danke für eure Hilfe.

    gruss
    Steffen
    Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt.

  2. #2
    TP-Insider StSnake ist auf einem guten Weg
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    Beiträge
    986
    Weiß hierzu keiner eine Antowrt oder ist das nur Untergegangen??

    Hat sich leider immer noch nicht gelöst.
    Bin über jeden Tip dankbar.

    Gruss
    Steffen
    Man kann niemanden überholen, wenn man in seine Fußstapfen tritt.

  3. #3
    spl
    spl ist offline
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    zu 2)

    ja 30 ct pro km. Aber nachweis durch einlückenloses Fahrenbuch (eigener PKW). Oder Fahrtenbuch über alle gewerblichen Fahren (zb. PKW von deiner Frau). Weiter infos zum Fahrenbuch über die Forumsuche.
    Gruß Sebastian

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  4. #4
    TP-Veteran Epic bringt sich richtig ein Epic bringt sich richtig ein Avatar von Epic
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    Kassenbuch......? Buchung für Abschreibung = Aufwand an Sachanlagen Buchung für Fahrtkosten = Aufwand an Privateinlage.

    Wenn Du ein Kassenbuch führst gehört sowas da natürlich nicht rein schließlich sind das nur steuerliche Buchungen die keine Geldbewegung im dem Sinne zur Folge haben. Führst Du nur ein Einnahmen Ausgabenbericht kannst Du die Beträge dort gerne eintragen, hauptsache in der Gewinnermittlung tauchen die Beträge später an der richtigen Stelle auf.

    Gruß Epic03
    Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.

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    Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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