der Begriff "Spende" ist wirklich etwas problematisch, wird irgendwie immer automatisch mit "Gemeinnützigkeit" (oder Partei) in Verbindung gebracht ...
wir haben uns im TP deswegen für den Begriff Sponsor entschieden
Mmh. Irgendwie viel mir da kein guter Titel ein..
Also ich habe folgende Frage:
Weitläufig Bekannte von mir haben ein großes Forenportal (sie bieten Forenhosting für Webseiten an). Dieser Service ist an sich kostenlos, doch kann man sowohl als User der Forencommunity, als auch Besitzer eines Forums durch eine "Spende" das Forenportal unterstützen und bekommt als "Dankeschön" besondere Funktionen freigeschaltet, die Leute, die nichts zahlen nicht haben.
Ebenso ist ein Webhosting gegen einen Unkostenbeitrag möglich.
An sich wird die Sache zwar als "Spende" betitelt, und dient nur zur Deckung der Kosten (also keine Gewinnabsicht), aber dennoch finde ich das irgendwie doch ein bisserl heikel...
was ist euere Meinung dazu?
der Begriff "Spende" ist wirklich etwas problematisch, wird irgendwie immer automatisch mit "Gemeinnützigkeit" (oder Partei) in Verbindung gebracht ...
wir haben uns im TP deswegen für den Begriff Sponsor entschieden
Naja, aber wie sieht das jetzt rechtlich aus? Was für Informationen braucht man da, damit nicht jemand auf die Idee kommt, eine Abmahnung wg. unlauteren Wettbewerbs oder so zu machen (zB. irgendein Premiumanbieter, der mit dem Service Geld verdienen will..)
Ich denke mal, eine Spende ist grundsätzlich auch ohne Gegenleistung. Wenn für die "Spende" bestimmte Funktionen freigeschaltet werden, ist das doch eher ein gegenseitiger Vertrag als eine Spende. Juristisch korrekt belegen kann ich das jetzt aber nicht...
Hello again!
Ich denke, ich muss nicht erklären das es sich im steuerlichen Sinne nicht um Spenden handelt wenn sich irgendjemand Geld schenken lässt damit er ein Hobby finanzieren kann. In Deinem Fall ist der Geldbetrag sogar noch an zusätzlichen Möglichkeiten im Forum gekoppelt. Man könnte hier eine sonstige Leistung gegen Entgeld unterstellen. Von dieser warte aus würde es sich um einen steuerpflichtigen Vorgang handeln. Eine eindeutige Gewinnerziehlungsabsicht ist nicht notwendig damit eine selbständige Tätigkeit vorliegt. Da ich so einen Fall selber noch nicht betreut habe kann ich Dir nur raten mit Zahlenmaterial zum Finanzamt zu gehen und mal zu fragen wie es aussieht mit Liebhaberei und ob man das nicht auch abkürzen kann. Denn sollte das Unternehmen über Jahre keine Gewinne erzieheln würde das Finanzamt sowieso Liebhaberei feststellen.
Gruß Epic03
Wissen ist Macht ! ..... nichts Wissen macht auch nichts.
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Ich übernehme keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit meiner Beiträge. Also nehmt sie als Hinweise und holt Euch dann Verbindliche Auskünfte an Richtiger Stelle.
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Ok. So würde ich das auch sehen.. Danke..
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