Hallo!
Ist es möglich, von einem Autohändler eine Korrektur der Rechnung zu verlangen, die
im zweiten Viertel des Jahres 2004 von ihm ausgestellt worden ist und wo der Gesamtbetrag und damit auch der USt-Ausweis falsch waren
?
Ich habe das erst heute bei der Erstellung der Steuererklärung 2004 für mein Gewerbe festgestellt. Ich hatte mein alten Betriebs-PKW gleichzeitig an den Händler verkauft, für das ich auch eine Rechnung erstellt und ihm ausgehändigt hatte. Er hat dann von diesem Gesamtbetrag einfach den Ablösebetrag von 5000 € abgezogen und mir den Rest per Scheck gegeben. Die Finanzierung sollte über die Händlerbank laufen über 23200 Euro brutto.
Um einen kurzen Überblick geben zu können, hier mit fiktiven Daten:
Ich habe also eine vollständig korrekte Rechnung für meinen alten Wagen ihm ausgehändig:
10000 netto + 1600 MWst = 11600 Brutto
Habe 6600,- Euro von ihm erhalten (11600-5000€ Ablösebetrag)
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Seine Rechnung lautete:
20000,- netto Neu-PKW
3200,- MWSt
=23200,- Brutto-Rechnungsbetrag
Finanzierung: 23200,-
Ablösebetrag: 5000,- (
ohne Ausweis der UsT!!)
Ankauf Altwagen: 11600,-
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===> Der Neuwagen kostete aber brutto 28200,- (also 23200,- + 5000 Ablösebetrag)
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D.h. die Rechnung hätte lauten müssen:
24310,35 netto PKW
3889,65 MWSt
= 28200,- Brutto-Rechnungsbetrag
Finanzierung: 23200,-
Ablösebetrag: 5000,-
Ankauf Altwagen: 11600,-
1) Welche Chancen habe ich, die Korrektur durchzusetzen? Ist der Händler nach fast 9 Monaten dazu verpflichtet oder kann er sich weigern?
2) Ich hatte obendrein fälschlicherweise aufgrund meiner erstellten Rechnung dem Finanzamt bei der USt-Voranmeldung den vollständigen USt-Betrag von
1600 € als Einnahme angegeben, den ich ja eigentlich nicht erhalten hatte. Das macht eine Differenz von
689,65 USt, die ich aufgrund der falschen Rechnung des Händlers als Vorsteuer nicht gegenrechnen kann.
Durch eine Frage eines anderen fiel mir ein, daß ich eine USt-Berichtigung für den Monat 2004 einreichen könnte, jedoch bin ich mir da nicht so sicher

, ob das wirklich so geht. Also statt Einnahme 10000 netto mit 1600 USt bei der Berichtigung Einnahme 5689,66 netto mit 910,34 anzugeben. Wäre das verkehrt???
3) Auch dann bleibt die Frage nach dem Brutto-Rechnungsbetrag, der ja eigentlich bei 28200 brutto auch mit 3889,65 hätte ausgewiesen werden müssen.
Ich hoffe ich konnte mein Anliegen verständlich rüberbringen
Vielen Dank für jede Hilfe