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Alt 18.01.2006, 16:22   #16
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TimBruegmann macht alles soweit korrekt
ich habe den selben fall wie walter, drittland ist nur die usa. Jetzt frag ich mich wo ich das in meiner monatlichen umsatzsteuer anmeldung eintrage? hab kein feld auf anhieb dafür gefunden. einfach weglassen ? oder hab ichs übersehen?
TimBruegmann ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 19.01.2006, 08:48   #17
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fridge bringt sich richtig ein
du hast es übersehen

Zeile 24, Feld 43
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fridge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.01.2006, 10:15   #18
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Registriert seit: Jan 2005
TimBruegmann macht alles soweit korrekt
ok danke! habs jetz gefunden, ich depp

gruß tim

Geändert von TimBruegmann (19.01.2006 um 20:37 Uhr).
TimBruegmann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.07.2006, 16:49   #19
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Registriert seit: Jan 2005
TimBruegmann macht alles soweit korrekt
bin gerade bei der ust erklärung für 05, deswegen beschäftigt mich das thema mal wieder.

in diesem thread und hier ging es um das selbe thema. deswegen habe ich auch immer feld 45 bei den monatlichen voranmeldungen benutzt anstatt des feldes 43 wie fridge hier behauptet ... bin mir immer noch nicht ganz sicher welches jetz das richtige ist.

wodrum gehts genau? erstellung von webseiten für einen amerikaner.

ich hätte nun auch das entsprechende feld wie bei den monatlichen genommen ... feld 205 ... richtig?
TimBruegmann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.07.2006, 17:13   #20
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Zitat:
in diesem thread und hier ging es um das selbe thema. deswegen habe ich auch immer feld 45 bei den monatlichen voranmeldungen benutzt anstatt des feldes 43 wie fridge hier behauptet ... bin mir immer noch nicht ganz sicher welches jetz das richtige ist.
Kennzahl 43 kann ich so auch nicht nachvollziehen, da es sich da um Steuerbefreiungen handelt. Wahrscheinlich hat fridge den Beitrag von Walter nur halb gelesen und aufgrund des Liefern die falsche Zeile genannt. Um zu einer Steuerbefreiung zu kommen, muss die Leistung aber steuerbar sein, so dass die Steuerbarkeit zuerst zu prüfen ist.

Eine Leistung ist unter anderem steuerbar, wenn der Ort der Leistung im Inland liegt. Bei elektronischen Leistungen gegenüber einem Unternehmen ist der Ort dort, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Betreibt er dies also im Ausland, so ist die Leistung nicht steuerbar und wäre somit in Kennzahl 45 einzutragen. Man käme zu keiner Steuerbefreiung und somit ist Kennzahl 43 verkehrt.

Jetzt gibt es aber die 6. EG-Richtlinie, die da in Artikel 21 singemäß sagt, dass bei bestimmten Umsätzen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet. Diese Richtlinie gilt für alle EU-Staaten, so dass der Gesetzgeber gezwungen ist, diese Vorgaben in deutsches Recht umzusetzen. Dies wurde in Deutschland durch den § 13b UStG umgesetzt (Reverse-Charge-Verfahren). Daher ist bei den nicht steuerbaren Leistungen zu unterscheiden, ob sie unter § 13b UStG fallen oder nicht.

a) unternehmerischer Leistungsempfänger = EU-Staat
In der EU gilt der § 13b UStG, so dass die Leistung nicht in Kennzahl 45 einzutragen ist, sondern in Kennzahl 60. Auf die Nachweispflichten und Anforderungen hinsichtlich der UStID-Nr. gehe ich jetzt nicht ein.

b) unternehmerischer Leistungsempfänger = Drittland
In diesen Fällen ist § 13b UStG nicht anzuwenden und der Leistungsempfänger ist nicht Schuldner der USt. Demnach ist die Leistung in Kennzahl 45 einzutragen.

Bei der Jahresanmeldung wird in der Anlage UR nicht unterschieden in a) und b), da ist beides in Kennzahl 205 einzutragen.


Ich hoffe, dass es jetzt ein bisschen klarer geworden ist.


Gruß
Sven
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2007, 19:53   #21
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Registriert seit: Jan 2007
Melle macht alles soweit korrekt

Innergmeinschaftliche Lieferung


Hallo,

also soweit habe ich es mit der Besteuerung verstanden. Was mir jedoch noch unklar ist, was ist wenn die Lieferschwelle an Privat erschöpft ist?

- Muss ich dann mit den folgenden Rechnungen Umsatzsteuer berechnen?
oder
- Muss ich rückwirkend Steuern abführen?

Dann noch was anderes. Wir haben (Unternehmen mit ID) eine Lieferung von einem Unternehmen innergem. auch mit ID bekommen. Eigentlich sollte der Lieferant ja eine Rechnung ohne Steuern schreiben. er hat jedoch eine Rechnung mit Steuern geschrieben (Österreich). Nun denke ich muss ich ihn anschreiben, dass er eine neue Rechnung ausstellt. Problem aber ist, Chef hat die Rechnung schon bezahlt...was würdet Ihr mir raten?

Gibt es da nicht auch eine Möglichkeit sich die Steuern beim Zoll oder so wieder zuholen?

Danke schon mal

die Melle
Melle ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.01.2007, 09:03   #22
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Wenn mußt Du die Steuer im Ausland wieder holen. Das idR den Aufwand nicht wert sein.
ThomasMo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.01.2007, 11:34   #23
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Gehen tut das... Vorsteuervergütungsverfahren oder so ähnlich... aber wie ThomasMo schon schrieb... obwohl man ja bei Österreich u.U. wenigstens nicht mit Sprachbarrieren zu kämpfen hat.
dorintia ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2007, 15:01   #24
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zeus24 macht alles soweit korrekt
Hallo!

Ich habe gerade meine UST-VA für Januar gemacht und anscheinend ein Denkfehler bei der innergermeinschaftliche Lieferung gemacht.
Ich kaufe Ware von Apple, mit Sitz in Irland. Apple besitzt eine deutsche UST ID und ich geb bei dem Kauf auch meine an. Trotzdem werden auf den Rechnungen 19% Mehrwertsteuer ausgewiesen und ich bezahl sie auch.

Wie bekomm ich diese jetzt vom Finanzamt zurück? Ich habe es in meinem Programm (Lexware Buchhaltung) als Innergemeintschaftlicher Erwerb angegeben, aber dann wird ja eine doppelte Buchung angelegt, so dass ich nichts vom Finanzamt zurück bekomme (SKR03: 3425). Wenn ich jetzt versuche nur die Vorsteuer als Innergemeintschaftlichn Erwerb anzugeben funktioniert es nicht.

Wie muss ich die Apple Rechnungen buchen? Gilt es überhaupt als innergemeinschaftlicher Erwerb? Oder einfach in dem Programm ein extra Konto anlegen, so dass die Rechnungen nur als Vorsteuer des innergemeinschaftlichen Erwerbes bebucht werden?
zeus24 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2007, 15:17   #25
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fridge bringt sich richtig ein
Wenn Apple eine deutsche ID verwendet, spricht viel dafür, dass sich Apple in Deutschland hat registrieren lassen.

Handelt es sich um eine Lieferung oder eine sonstige Leistung??

Das ist für die Beantwortung Deiner Frage elementar!!
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fridge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2007, 15:27   #26
TP-Junior
 
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zeus24 macht alles soweit korrekt
Es handelt sich um Warenlieferungen, aber auf der Rechnung steht ganz groß Apple Ireland. Ich hab das PDF im FAQ gelesen und da stand drin, dass ein Unternehmen durchaus eine deutsche UST ID haben kann, es aber trotzdem sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung handelt.
zeus24 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2007, 15:41   #27
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Bei einer Lieferung ist der Ort der Lieferung immer dort, wo die Ware sich zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet.

Wurde die Ware unverzollt und unversteuer an Dich gesendet (hast du die Versandkosten übernommen)??? Wie wurde die Ware geliefert??
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fridge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2007, 15:47   #28
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ich finde es ziemlich merkwürdig, zumal die Erwerberqualität durch den Nachweis der UStID gegeben ist. Insofern kann Apple steuerfrei liefern und du hast einen igE zu versteuern. Die deutsche UStID-Nr. von Apple spielt für den igE keine Rolle, zumal der Ort der Leistung weiterhin für den igE nach § 3d S. 1 UStG dort ist, wo die Beförderung endet. Insofern ist auch die Problematik mit der Person der Steuerschuldnerschaft erledigt.
Frag mal bei Apple Deutschland nach, ob das so richtig gelaufen ist.

Gruß
Sven
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2007, 15:50   #29
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was ist aber, wenn apple aus einem Warenlager in D liefert?? ...und die ID sowieso auf den Rechnungen angibt??
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fridge ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.02.2007, 16:07   #30
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Ne, also laut Paketaufkleber kommen die aus den Niederlanden. Ist es nicht egal, woher die Pakete kommen sondern was auf der Rechnung steht?
@Sven: Nehmen wir mal an Apple hat keinen Fehler gemacht, wie bekomme ich die Vorsteuer wieder? Wie geb ich es auf der UST-VA an bzw. wie buche ich es?
zeus24 ist offline   Mit Zitat antworten
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