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in diesem thread und hier ging es um das selbe thema. deswegen habe ich auch immer feld 45 bei den monatlichen voranmeldungen benutzt anstatt des feldes 43 wie fridge hier behauptet ... bin mir immer noch nicht ganz sicher welches jetz das richtige ist.
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Kennzahl 43 kann ich so auch nicht nachvollziehen, da es sich da um Steuerbefreiungen handelt. Wahrscheinlich hat fridge den Beitrag von Walter nur halb gelesen und aufgrund des Liefern die falsche Zeile genannt. Um zu einer Steuerbefreiung zu kommen, muss die Leistung aber steuerbar sein, so dass die Steuerbarkeit zuerst zu prüfen ist.
Eine Leistung ist unter anderem steuerbar, wenn der Ort der Leistung im Inland liegt. Bei elektronischen Leistungen gegenüber einem Unternehmen ist der Ort dort, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Betreibt er dies also im Ausland, so ist die Leistung
nicht steuerbar und wäre somit in Kennzahl 45 einzutragen. Man käme zu keiner Steuerbefreiung und somit ist Kennzahl 43 verkehrt.
Jetzt gibt es aber die 6. EG-Richtlinie, die da in Artikel 21 singemäß sagt, dass bei bestimmten Umsätzen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet. Diese Richtlinie gilt für alle EU-Staaten, so dass der Gesetzgeber gezwungen ist, diese Vorgaben in deutsches Recht umzusetzen. Dies wurde in Deutschland durch den § 13b UStG umgesetzt (Reverse-Charge-Verfahren). Daher ist bei den nicht steuerbaren Leistungen zu unterscheiden, ob sie unter § 13b UStG fallen oder nicht.
a) unternehmerischer Leistungsempfänger = EU-Staat
In der EU gilt der § 13b UStG, so dass die Leistung nicht in Kennzahl 45 einzutragen ist, sondern in Kennzahl 60. Auf die Nachweispflichten und Anforderungen hinsichtlich der UStID-Nr. gehe ich jetzt nicht ein.
b) unternehmerischer Leistungsempfänger = Drittland
In diesen Fällen ist § 13b UStG nicht anzuwenden und der Leistungsempfänger ist nicht Schuldner der USt. Demnach ist die Leistung in Kennzahl 45 einzutragen.
Bei der Jahresanmeldung wird in der Anlage UR nicht unterschieden in a) und b), da ist beides in Kennzahl 205 einzutragen.
Ich hoffe, dass es jetzt ein bisschen klarer geworden ist.
Gruß
Sven