Auf Seite 1 Der Umsatzsteuererklärung gibt es spezielle Felder die sogar nur für Kleinuternehmer relevant sind um festzustellen, ob Du in Zukunft noch unter die KU-Regelung fällst.
Abgesehen davon ist die Anlage UR Teil der Umsatzsteuererklärung.
Yeap, so mache ich das jedenfalls seit Jahren.Das würde auch bedeuten dass ich in der EÜR für das Vorjahr (in dem der Auslands-Kauf erfolgt ist) nichts weiter eintragen muss da ich die USt erst dieses Jahr abführe und sie in die diesjährige EÜR rein kommen wird.
Das musst Du Dir halt notieren, welche Ausgaben da alles rein fallen, und dann am Jahresende zusammen addieren und in die UR eintragen.Was ist aber mit der Anlage UR, die muss ich schon dabei legen und dort schon mal eintragen wie viel USt ich dem Staat "schulde", oder?


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