Ich würde beide Fragen mit einem kurzen und knappen JA beantworten.
Hallo!
Wenn ich mir als Einzelunternehmer einen Fantasienamen dazugebe, dieser auch zum Zeitpunkt der Gründung markenrechtl. nicht geschützt ist und ich ihn aber aus Kostengründen vorerst nicht schützen lasse, dann aber nach einiger Zeit mein Fantasiename von einem Konkurrenten "geklaut" wird und wenn der Konkurrent dazu noch beim DPMA den NAmen schützen lässt, hab ich dann die A-Karte gezogen? (Shit! was is das ein langer Satz...) Und wenn ich dann davon nichts mitkriege, bin ich dann abmahngefährdet?
lg![]()
Ich würde beide Fragen mit einem kurzen und knappen JA beantworten.
Daydreamer
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