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Thema: Frage zum "AGB-FAQ"

  1. #1
    TP-Insider Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
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    Frage zum "AGB-FAQ"

    Dort heißt es:
    AGB müssen nicht als solche bezeichnet werden, sondern es reicht bereits aus, dass eine einzige Klausel im Vertrag immer wieder verwendet wird, damit diese als AGB zu behandeln ist.
    Wenn ich also auf das Widerrufsrecht hinweise (was ich ja auch muss), ist das doch als "immer wieder verwendete Klausel" anzusehen und ich habe automatisch AGB. Ist das bis hier hin richtig?

  2. #2
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    Ja, aber dies unterliegt nicht der Inhaltskontrolle gemäß § 307 III BGB, da diese Klausel sowieso nur den Inhalt des Gesetzes wiedergibt und somit nicht unwirksam sein kann.

    Gibt die Belehrung über das Widerrufsrecht nicht den gesetzlichen Regelungsinhalt wieder - weicht also davon ab - ist dies eine bereits nach § 312f BGB unwirksame Regelung, sodass dies ebenfalls nicht der AGB-Kontrolle unterliegt.
    Geändert von OBI-Wahn (15.01.2005 um 18:32 Uhr)


    Hello again!


  3. #3
    TP-Insider Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
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    Zitat Zitat von OBI-Wahn
    da diese Klausel sowieso nur den Inhalt des Gesetzes wiedergibt und somit nicht unwirksam sein kann.
    Hm. Logisch, hätte man auch selbst drauf kommen können.

    Mir stellt sich jetzt aber eine Frage: In wie fern lohnen sich AGB für den Anfang? Entweder lass ich sie von einem Anwalt "pflegen" und bezahle ohne Ende (nicht wenig), oder ich nehme das Risiko einer Abmahnung in kauf. Aber was bekomme ich im Gegenzug:
    -Bei der Gewährleistung lässt sich bei Gebrauchtw. ein Jahr rausholen.
    -Eigentumsvorbehalt? Sehe ich auch keinen Vorteil. Wenn der Käufer nicht zahlt, trägt er die Konsequenzen.
    -Sonst. Haftungsausschl. werden doch ohnehin durch das BGB verboten.
    Sind letztendlich AGB bei B2C lohnenswert?

    Kann auch sein, dass ich total falsch liege, habe bis jetzt auch nur zwei IHK Muster von B2C-AGB vorliegen. Denke aber, dass man der IHK diesbzgl. vertrauen kann. Auch sind mir sicherlich viele verschiedene jur. Zusammenhänge verborgen. Doch wie gesagt...

    lg

  4. #4
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    Es ist sicher zuviel verlangt, genau auf deine Situation zugeschnitten zu prüfen und zu erklären, warum AGB sinnvoll sein könnten. Schau doch mal bei der Konkurrenz, welche Regelungen diese in AGB verwenden und warum...

    Ansonsten: Du bist ja nicht gezwungen, AGB zu verwenden, kannst also am Anfang auch ohne diese starten.

    Warum ein Eigentumsvorbehalt wichtig ist und auch von dir (sofern du körperliche Gegenstände verkaufst) in den AGB aufgenommen werden sollte, würde hier auch den Rahmen sprengen und meine Finger bluten lassen...


    Hello again!


  5. #5
    TP-Insider Era W Xel macht sich hier sehr viel Mühe
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    Danke erstmal für die Mühe OBI-Wahn!

    Eine (Verständnis)-Frage noch:
    Würde also meine AGB bspw. nur aus einer Klausel bestehen, wäre das doch jur. korrekt.
    Denn §305ff BGB schreiben ja nicht vor, was alles in die AGB rein muss, sondern nur, wenn was drin steht, dass das korrekt zu sein hat. Sehe ich das richtig.
    Anm.: Ich frage deshalb, weil ich noch nie eine AGB mit nur 1 oder 2 Klauseln gesehen habe.

    lg

  6. #6
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    Stimmt vollkommen. Nur wenn man schon AGB hat, regelt man halt auch mehr als eine oder zwei Vertragsbedingungen. Außerdem läßt sich in umfangreichen AGB eben besser die eine oder andere nachteilige Regelung verstecken...


    Hello again!


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