Hi,
also, als erstes benötigst du eine Umsatzsteuerident Nr. für deine EG-Geschäfte.
Du kannst das deinem Btriebsvermögen zurechnen, und die Vorsteuer
ziehen, da du beim Erwerb Zoll und Steuer noch zahlen mußt.
wieviel in € weiß ich nicht.
Zweites Fragezeichen,
richtig, du bleibst auf der Steuer sitzen, denn du kannst keine Vorsteuer
für die Sachen ziehen die du ohne Ust. einkaufst.


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Der Wiederverkäufer kann bei jeder Lieferung auf die Differenzbesteuerung verzichten, soweit er Absatz 4 nicht anwendet. Bezieht sich der Verzicht auf die in Absatz 2 bezeichneten Gegenstände, ist der Vorsteuerabzug frühestens in dem Voranmeldungszeitraum möglich, in dem die Steuer für die Lieferung entsteht.